In Deutschland können Jugendliche bereits mit 15 Jahren einen Rollerführerschein machen. Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt.
Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche die Prüfung für den Mofaführerschein ablegen. Damit ist der Mofaführerschein für viele der Start in die eigenständige Mobilität im Straßenverkehr.
Seit dem 28.07.2021 wird das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.
Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Zweirädrige Krafträder
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Voraussetzungen für den Erwerb des Rollerführerscheins (Klasse AM)
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem AM-Führerschein: keine
Besonderheit: Wenn du bereits einen Mofa-Führerschein hast, kannst du dir die damals absolvierten Theoriestunden leider nicht auf deine AM-Ausbildung anrechnen lassen.
Theoretische und praktische Ausbildung
Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Ablauf der Fahrprüfung
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen:
- 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren
- Mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen
- Aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen
- In einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren
- Aus 40 km/h eine Vollbremsung machen
- Bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren
- Bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren
Kosten für den Roller-Führerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Hier eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten:
- Anmeldegebühr bei der Fahrschule: rund 70 bis 150 Euro
- Eine Übungsfahrt: zwischen 30 und 48 Euro
- Übungsmaterial für die theoretische Prüfung: rund 30 Euro (optional, da auch Apps verfügbar)
- Sehtest: zwischen 6 und 9 Euro
- Erste-Hilfe-Kurs: 15 bis 30 Euro
- Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung: meistens rund 60 Euro
- TÜV-Gebühren für die Theorieprüfung: etwa 22 Euro
- Vorstellung zur praktischen Prüfung: um die 190 Euro
- Gebühren für die praktische Prüfung: 90 bis 100 Euro
Versicherung
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Mofa oder Moped: Wo ist der Unterschied?
Das Mofa leitet sich eigentlich von Motor-Fahrrad ab. Mofas sind verkehrsrechtlich also eigentlich Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Deswegen ist für diese Fahrzeugart kein kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Die Bezeichnung M-Führerschein für die Mofaprüfung ist irreführend, weil sie keiner Führerscheinklasse entspricht.
Im Gegensatz dazu ist ein Moped mit max. 45 km/h unterwegs und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Auch dieser Führerschein kann ab 15 Jahren erworben werden.
Wichtige Hinweise
DDR-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden, müssen nicht gedrosselt werden. Unter Punkt 8 ist festgelegt, für welche Maschinen eine sogenannte Übergangsregel gilt. Mit ihnen darf man mehr als 45 km/h fahren.
Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max.
Nein, es braucht im klassichen Sinne keinen Führerschein. Es muss eine Mofaprüfung bei einer Fahrschule abgelegt werden.
Alternative Führerscheinklassen
Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Bußgelder
Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Fahren Sie ohne Helm, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
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