Rollerführerschein mit 15 in Baden-Württemberg

Du suchst nach dem perfekten Einstieg in die Welt der Zweiräder? Mit dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 15 Jahren unterwegs sein und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.

Mindestalter und Gültigkeit

Moped- oder Rollerfahren ab 15 - was zuvor nur für einige Bundesländer galt, ist seit 28. Juli 2021 in ganz Deutschland erlaubt. Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wird. Mindestalter: 15 Jahre.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten. Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland.

Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse

Der Bundestag hat im Oktober 2019 eine Gesetzesänderung für einen Rollerführerschein ab 15 Jahren beschlossen. Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren - und nicht wie zuvor ab 16 - einen Rollerführerschein machen. Das hatte der Bundestag Ende Oktober 2019 beschlossen.

Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Doch seit Juli 2021 gilt das Gesetz bundesweit.

Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Um die Roller beziehungsweise Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Fahrzeuge und Voraussetzungen

Was darf man mit AM fahren? Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.

Theoretische und Praktische Ausbildung

In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.

Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.

Damit du offiziell mit dem Roller durchstarten kannst, musst du für den AM-Führerschein erst eine Theorie- und dann eine erfolgreiche Praxisprüfung ablegen. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.

Prüfungsinhalte

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt.

Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Kosten und Gebühren

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro.

Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro.

Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Posten Kosten (ungefähr)
Anmeldegebühr Fahrschule 70 - 150 €
Übungsfahrt 30 - 48 €
Erste-Hilfe-Kurs 15 - 30 €
Theorieprüfung (Fahrschule) ca. 60 €
Theorieprüfung (TÜV) ca. 22 €
Praktische Prüfung (Fahrschule) ca. 190 €
Praktische Prüfung 90 - 100 €

Mofa oder Moped: Wo ist der Unterschied?

Das Mofa leitet sich eigentlich von Motor-Fahrrad ab. Mofas sind verkehrsrechtlich also eigentlich Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Deswegen ist für diese Fahrzeugart kein kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Die Bezeichnung M-Führerschein für die Mofaprüfung ist irreführend, weil sie keiner Führerscheinklasse entspricht.

Im Gegensatz dazu ist ein Moped mit max. 45 km/h unterwegs und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.

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