Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln. Sie werden von den Behörden festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.
Benutzungspflichtige Radwege
Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Erst wenn dieser amtlich durch ein Verkehrsschild ausgewiesen ist, besteht eine Benutzungspflicht mit dem Fahrrad. Und dies auch nur dann, wenn der Radweg wirklich befahrbar ist.
Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
- Zeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg für Rad- und E-Scooterfahrer. Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
- Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
- Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg mit einer baulichen oder markierten Trennung zwischen Rad- und Fußgängerverkehr. Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
Bei diesen Zeichen handelt es sich gemäß Anlage 2 StVO um Vorschriftszeichen, die Sonderwege darstellen.
Verbotsschilder für Radfahrer
Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen.
Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren. Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
- Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Ist die Durchfahrt durch das Zeichen 250 verboten, gilt dies für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Sie müssen das Fahrrad schieben.
- Zeichen 254: Verbot für den Radverkehr. Dieser Bereich ist speziell für den Radverkehr verboten. Sehen Radfahrer das Verkehrszeichen 254, müssen sie absteigen und schieben.
Diese Zeichen zählen ebenfalls zu den Vorschriftszeichen und sind zu befolgen. Sie sind kreisrund mit weißem Hintergrund und rotem Rand.
Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind
Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist.
Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.
Fahrradstraße und Fahrradzone
- Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße.
- Zeichen 244.3: Beginn der Fahrradzone.
Auch hier kommt der blaue Kreis mit dem weißen Piktogramm zum Einsatz. Anders als beim Radweg wird dieser dann auf einem weißen Viereck dargestellt. Und dem Kreis sind in schwarzer Schrift die Worte „Fahrradstraße“ oder „Zone“ zu finden.
In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
Zusatzzeichen "Radfahrer frei"
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht.
Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.
Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ (siehe Punkt 17) kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
Gefahrzeichen: Achtung Radverkehr
- Zeichen 138: Achtung!
Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
Auch das rot umrandete Dreieck mit dem Fahrrad-Piktogramm ist für den Kfz-Verkehr wichtig. Es bedeutet: Achtung! Radverkehr.
Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
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