Rotes Kennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Bedingungen

Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Es gibt keine "Autokennzeichen" oder "Motorradkennzeichen" und schon gar keins, welches der TÜV einzutragen hat. Es gibt "amtliche Kennzeichen." Das "Rote" wenn nicht als 07er Oldie - Kennzeichen, dient zur Überführungs- und Probefahrten, sowie natürlich auch zu solchen zum Händler und/oder zum TÜV.

Was sind rote Kennzeichen?

Umgangssprachlich heißt das rote Kennzeichen meist „Überführungskennzeichen“. Rote Kennzeichen unterscheiden sich in ihrer Gestaltung von „normalen“ Kennzeichen. Neben dem Euro-Feld und der Stadtkennung finden Sie auf dem Kennzeichen noch das Herkunftssiegel. Am Ende steht eine Erkennungsnummer, die meist mit den Ziffern 06 oder 05 beginnt. Und - wie der Name schon sagt - ist die Beschriftung in rot gehalten. Umrandet ist das Schild mit einer ebenfalls roten Einfassung. Das Europa-Feld am linken Rand kann übrigens auch fehlen.

Das Rote Kennzeichen gibt es bereits seit 1910. Es hat wie das Eurokennzeichen auch, das EU-Symbol auf der linken Seite, ist aber nicht schwarz, sondern rot eingefärbt. Die Nummern beginnen mit der jeweiligen Stadt- oder Kreiskennung wie bei dem normalen Kfz-Kennzeichen. Die Buchstaben beim Roten Kennzeichen werden auf Aluminium erhaben geprägt und im umweltschonenden Heißprägeverfahren eingefärbt. Durch die Verwendung einer speziellen Reflexfolie wird die Lichtreflektion unterstützt und die Sichtbarkeit im Straßenverkehr bei Dunkelheit erhöht. Links befindet sich ein blauer Bereich mit gelbem Sternenkranz, der die Zugehörigkeit Deutschlands zur EU darstellt, sowie ein weißes „D“, das für Deutschland steht.

Wer darf rote Kennzeichen nutzen?

Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für die Probefahrt eines Kaufinteressenten. Möglich sind auch Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten nach einer Reparatur. Rote Kennzeichen werden nicht ohne Grund auch "Händlerkennzeichen" genannt. Privatpersonen dürfen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht allein fahren und sich ein solches Kennzeichen auch nicht für Überführungs- oder Probefahrten ausleihen. Denn neben anerkannten Sachverständigen, Prüfern und Autoherstellern dürfen nur gewerbliche Autoverkäufer diese Kennzeichen führen.

Das häufigste Rote Kennzeichen ist jedoch mit der „06“ das Händlerkennzeichen. Es wird nur zur gewerblichen Nutzung, also z.B. an Kfz-Hersteller, Werkstätten oder Autohändler ausgegeben. Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen.

Voraussetzungen für die Nutzung

Wer rote Kennzeichen für einen Autohandel nutzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jeder Händler bekommt automatisch ein solches Kennzeichen. Vielmehr muss er seine Zuverlässigkeit nachweisen. Dies kann er durch ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Fahreignungsregister vornehmen. Außerdem muss er den Bedarf für solche Kennzeichen nachweisen. Erhalten kann er das rote Kennzeichen erst, wenn er die Steuern entrichtet hat.

Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt. Da die Voraussetzungen regional unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.

Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Nachweise für den Bedarf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Auflagen für die Benutzung

Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Zwecke und Einschränkungen

Allerdings ist der Verwendungszweck von roten Kennzeichen deutlich eingeschränkt. Eine Probefahrt liegt nur dann vor, wenn der Händler einem Kaufinteressenten die Funktionen des Fahrzeugs nachweisen will. Der Kunde muss also die Absicht haben, dieses Fahrzeug zu kaufen. Soll durch die Fahrprobe erst ein Kaufanreiz geschaffen werden, darf das Kennzeichen nicht verwendet werden. Möchte ein Händler einem Kunden also beispielsweise ein neues Fahrzeugmodell vorführen, darf er für die Fahrprobe kein rotes Kennzeichen verwenden. Schon gar nicht darf er seinem Kunden ein solches Fahrzeug mit diesem Kennzeichen für eine Spritztour überlassen.

Bei Überführungsfahrten sind nur direkte Fahrten zur Zulassungsstelle erlaubt. Auch für die Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden darf ein rotes Kennzeichen verwendet werden, sofern die Übergabe innerhalb der Europäischen Union erfolgt. Andere Fahrten gelten nicht als Überführungsfahrt.

Vielmehr dürfen Sachverständige und Prüfer rote Kennzeichen nutzen, um beispielsweise die Sicherheit und Funktionsweise von Fahrzeugen zu kontrollieren.

Pflichten und Konsequenzen bei Missbrauch

Auch wenn ein rotes Kennzeichen viele Vorteile mit sich bringt. Es müssen auch Pflichten erfüllt werden. Für jeden Gebrauch muss der Händler ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft führen. In diesem Heft müssen das Kennzeichen, das Fahrzeug mit Marke, Hersteller und Typ, die Fahrgestellnummer und das Datum der Fahrt vermerkt werden.

Nutzt ein Händler ein rotes Kennzeichen für Privatfahrten, macht er sich unter Umständen strafbar. In Betracht kommen steuerliche Delikte, auch der Versicherungsschutz kann entfallen. Zudem läuft er Gefahr, dass ihm die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Dann wird ihm das rote Kennzeichen entzogen. Auch für den Fahrer steht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung im Raum.

Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren. Wird ein Verstoß durch die Polizei entdeckt, droht eine Anzeige. Denn dabei handelt es sich um eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch).

Rote Kennzeichen für Oldtimer

Rote Kennzeichen gibt es auch für Zweiräder, Motorräder, Mofas, Kleinkrafträder und Roller. Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen. Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Rote Oldtimerkennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Mit dem 07er Kennzeichen dürfen Sie an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen. Weiterhin sind auch Probe- und Überführungsfahrten, sowie Fahrten, die der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge dienen, zulässig. Rote Oldtimerkennzeichen müssen zwingend bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz befindet.

Für die Beantragung eines roten Oldtimerkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
  • Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten). Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten max. 18 Monate alt sein darf. Danach muss ggf. ein neues bzw. ergänzendes Gutachten erstellt werden.
  • Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Führungszeugnis (dieses darf nicht älter als 6 Monate sein und muss von Ihnen bei Ihrer Gemeinde beantragt werden)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei ausländischen Bürgern: Pass und Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • Bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • Bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten

Kosten für rote Kennzeichen

Die Gesamtsumme setzt sich hierbei aus den Zulassungsgebühren der Zulassungsstelle sowie den Preisen für ein bis zwei Nummernschilder zusammen. Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

Gültigkeit im Ausland

Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Eine Fahrt mit einem roten 07er Kennzeichen ins Ausland ist zwar möglich, jedoch kann es Probleme geben, da das Kennzeichen dort oftmals wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es leider derzeit nicht.

Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf.

Alternativen zum roten Kennzeichen

Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen. Alternativ wäre noch sich nen kastenwagen zu mieten(oder so)und das möp einzuladen.muss gar nicht unbedingt teuer sein.

Weitere Informationen

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern.

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten.

Zusätzlich zum Roten Kennzeichen können Sie in unserem Onlineshop auch weitere Zubehörartikel bestellen. Neben einem Kennzeichenhalter bieten wir Ihnen noch jede Menge Kennzeichenzubehör.

Sie möchten mehr über das Rote Kennzeichen erfahren? Unser FAQ-Bereich wird Ihnen hierbei sicherlich behilflich sein und die passende Antwort geben. Nutzen Sie das Pluszeichen zur Öffnung der jeweiligen Antwort.

Einfach und komplikationslos lässt sich das Rote Kennzeichen online gestalten und bestellen. Mit der Eingabe des Landkreises, der Zahlen, sowie der Auswahl der gewünschten Nummernschild-Größe und gewünschten Menge, wird die Bestellung abgeschlossen und das Nummernschild für Ihr Fahrzeug mit einem Klick bestellt. Der Preis für das Kennzeichen versteht sich pro Stück und verdoppelt sich bei der notwendigen Bestellung der Kfz-Kennzeichen in doppelter Ausführung für die Front- und Heckanbringung der Schilder am Fahrzeug. Auf die gesetzlichen Vorschriften für die Beschriftung der Kfz-Kennzeichen wird in dem Konfigurator hingewiesen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Rote Kennzeichen ist ein Euro-Kennzeichen, welches in allen gesetzlich zugelassenen Größen für gewerblich genutzte Fahrzeuge auswählbar ist. Das Erkennungsmerkmal des Roten Kennzeichen, ist wie der Name auch schon sagt, die rote Einfärbung der Nummern. Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen. Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist das „05“er Kennzeichen. Das Kennzeichen ist für Autohändler und Werkstätten gedacht, um Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können. Das Rote Kennzeichen darf nicht für Privatpersonen genutzt werden!

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