TÜV überziehen: Welche Strafen drohen?

Der TÜV, kurz für Technischer Überwachungsverein, steht umgangssprachlich für die Hauptuntersuchung (HU), die alle zwei Jahre für Ihr Kfz ansteht. Hier wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug technisch einwandfrei ist und die nötigen Sicherheitsstandards erfüllt. Ein Teil der HU ist die Abgasuntersuchung (AU).

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte.

Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden. Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters:

Bauteile / Systeme

Beispiele

  • Bremsanlage - Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent
  • Lenkanlage - Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektromechanische Lenkung
  • Aktive lichttechnische Einrichtungen - Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht
  • Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme - Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)
  • Airbag - Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung
  • Dynamischer Überrollschutz - Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überrollbügel bei Cabrios
  • Geschwindigkeitsbegrenzer - Geschwindigkeitsregelsysteme
  • Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft.

Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist.

Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen.

Ist der TÜV abgelaufen, wird es höchste Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Diese sollte nämlich bei PKWs, kleinen LKWs und Motorrädern alle 24 Monate stattfinden. Ausnahme: Neufahrzeuge müssen nach Erstzulassung erst nach 36 Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung. Leider passiert es immer mal wieder, dass der TÜV überzogen wird, wenn auch oft unabsichtlich.

Das Wichtigste in Kürze:
Den TÜV zu überziehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und im Extremfall sogar mit Punkten in Flensburg geahndet wird. Ab einer Überziehung von über 8 Monaten wird es richtig teuer und du bekommst einen Eintrag im Fahreignungsregister.
Die Kosten steigen mit der Dauer der Verspätung. Neben dem Bußgeld kann bei über 2 Monaten auch ein Aufschlag von 20 % auf die Prüfgebühr fällig werden. Bei Kontrolle drohen zusätzliche Gebühren, Abschleppkosten oder im schlimmsten Fall die Stilllegung deines Fahrzeugs.
Die Verjährung tritt in der Regel nach 6 Monaten ein, sofern kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsverfahren eingeleitet wurde. Trotzdem musst du die HU nachholen. Die Verjährung befreit dich nicht von der Pflicht zur Prüfung.
Auch bei Stillstand, Saisonkennzeichen oder Auslandsaufenthalt musst du den TÜV im Blick behalten. Wer die Fristen ignoriert, riskiert bei Rückkehr oder Wiedernutzung hohe Kosten und Ärger mit Behörden oder Versicherungen.
Wenn du den TÜV überzogen hast, hole die Prüfung schnellstmöglich nach.

Ist dein Auto angemeldet, muss es auch zum TÜV - egal ob Sie es fahren oder es nur in der Garage steht. Ihren TÜV können Sie an vielen Orten erledigen lassen. Diese Prüfstellen finden Sie in ganz Deutschland, oft direkt bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens oder an eigens dafür eingerichteten Standorten. Einfach einen Termin vereinbaren, hinfahren und ca.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Grundsätzlich dürfen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung nicht überziehen und müssen Ihr Fahrzeug pünktlich im vorgesehenen Monat vorführen. In der Praxis wird allerdings eine "Überziehungsfrist" von bis zu vier Wochen geduldet. Wenn Sie diese Frist überschreiten, können zusätzliche Gebühren anfallen und es drohen Bußgelder.

Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Der Gesetzgeber lässt aber Milde walten, wenn die Überziehung noch nicht allzu lange währt: Hast du nur für maximal einen Monat deinen TÜV überschritten, gibt es nur eine Verwarnung und die Aufforderung, die Hauptuntersuchung schnellstens nachzuholen.

Ob dein TÜV abgelaufen ist und wann du das nächste Mal zur Hauptuntersuchung musst, kannst du ganz einfach an der angebrachten Plakette am Nummernschild ablesen. In einem Kreis in der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig wird. Zur leichteren Identifizierung haben die Plaketten je nach Ablaufjahr unterschiedliche Farben, beispielsweise orange für das Jahr 2025.

Rund um das Jahr sind die Ziffern Eins bis Zwölf aufgereiht. Diese stehen für die Monate. Der ganz obenstehende Monat zeigt dir an, in was für einem Monat des jeweiligen Jahres du zur nächsten Hauptuntersuchung musst. Dabei steht die Eins für den Januar, die Zwei für den Februar etc.

Achtung Kontrolle: Damit die Polizei leicht erkennen kann, ob jemand den TÜV überzogen hat, sind die Monate November bis Januar stets mit einem schwarzen Balken markiert. So lässt sich schnell ersehen, was für ein Monat oben steht, auch wenn die Zahl vielleicht nicht klar zu lesen ist.

Während bei einem normalen PKW nach 24 Monaten der TÜV abgelaufen ist, müssen manche Fahrzeuge öfter zur Hauptuntersuchung. Das betrifft vor allem schwere Lastkraftwagen und Anhänger und Busse, Taxis und Mietfahrzeuge.

Wichtige TÜV-Fristen (Stand 01/2025)

Fahrzeugart Erste Untersuchung nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungsintervalle
PKW 36 Monate 24 Monate
Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate
Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate

TÜV abgelaufen: Diese Strafen und Bußgelder drohen

Das Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe dieses Bußgeldes variiert mit der Dauer, die der TÜV überschritten wurde. Im ersten Monat gibt es nur eine mündliche Verwarnung, doch schon ab dem zweiten Monat verursacht das TÜV überziehen Kosten.

Strafen bei PKWs (Stand 01/2025)

  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

TÜV abgelaufen: Strafe bei Anhängern und LKW höher (Stand 01/2025)

  • Um bis zu 2 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 75 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Die vertiefte Hauptuntersuchung

Wenn du mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung erscheinst, findet nämlich die sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung statt. Diese ist umfangreicher und kostet deswegen auch rund 20 Prozent mehr.

TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?

Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.

TÜV überziehen bei Saisonkennzeichen

Hast du bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen den TÜV überzogen, dann gelten etwas andere Regeln als bei normal zugelassenen Fahrzeugen: Liegt nämlich der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraumes, so musst du nicht direkt im ausgewiesenen Monat zur Hauptuntersuchung, sondern erst im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraumes.

TÜV abgelaufen im Ausland

Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird. Wer Ärger vermeiden möchte sollte vor der Fahrt ins Ausland prüfen, ob die nächste Hauptuntersuchung vielleicht demnächst fällig wäre und den Termin eventuell vorziehen.

Rein rechtlich ist Fahren ohne TÜV grundsätzlich verboten, weil nur die regelmäßige Prüfung durch Sachverständige die Verkehrssicherheit deines Autos garantiert.

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