Ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge? Mit dem roten Kennzeichen ist das möglich. Wir erklären dir, was du zum roten Kennzeichen wissen musst. Wie du das Kennzeichen bekommst und wer ein rotes Nummernschild nutzen darf, erklären wir dir in unserem Artikel. Außerdem gehen wir auf die Kosten und den Versicherungsschutz bei roten Kennzeichen ein.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen
- Autohändlern
- Oldtimer-Sammlern
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.
Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind.
Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an:
- Fahrzeughersteller
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Händler
Das rote Kennzeichen wird aus diesem Grund auch Händlerkennzeichen genannt. Damit unterscheiden sie sich vom Kurzzeitkennzeichen.
Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.
Darf ich rote Kennzeichen privat ausleihen?
Das rote Autokennzeichen dürfen nur Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Co. nutzen:
- Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten.
- Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat.
Das Fahrzeug ist für Privatpersonen nicht versichert und der Händler riskiert alle roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
Gut zu wissen: Für eine Überführungsfahrt können Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Wozu brauche ich das rote Kennzeichen?
Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:
- Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
- Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
- Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
- Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
- Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.
Das rote Nummernschild hat vor allem Vorteile für Händler, denn:
- Du kannst zum Beispiel Probefahrten machen, ohne das Auto vorher anzumelden.
- Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, du kannst ein rotes Nummernschild beantragen und für mehrere Autos nutzen.
Wie hoch sind die Kosten für rote Nummernschilder?
Ein rotes Kennzeichen kostet:
- 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
- 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
- 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
- Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer
Rote Kennzeichen: Welche Versicherung brauche ich?
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Übrigens: Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.
Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?
Das rote Kennzeichen kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA
- Bescheinigung aus dem Gewerbezentralregister
Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.
Gut zu wissen: Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.
Welche Auflagen muss ich beachten?
Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft mitführen.
Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Gut zu wissen: Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.
Wie lange sind rote Kennzeichen gültig?
- Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
- Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Rotes Kennzeichen als Händlerkennzeichen
Die roten Kennzeichen sind vor allem Händlerkennzeichen. Händler können ein einziges rotes Kennzeichen für mehrere Autos nutzen. So können sie Kosten sparen. Dabei müssen sie aber strenge Auflagen erfüllen und dürfen Autos mit rotem Kennzeichen zum Beispiel nur für Probefahrten verwenden.
Rote Kennzeichen gibt es auch für Prüfer, Sachverständige und Oldtimer. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihre Nummer. Händlerkennzeichen beginnen mit 06, Kennzeichen für Prüfer mit 05 und Oldtimer-Kennzeichen mit 07.
Willst du mehr über die verschiedenen Kennzeichen erfahren? Das Rote Kennzeichen gibt es bereits seit 1910. Es hat wie das Eurokennzeichen auch, das EU-Symbol auf der linken Seite, ist aber nicht schwarz, sondern rot eingefärbt. Die Nummern beginnen mit der jeweiligen Stadt- oder Kreiskennung wie bei dem normalen Kfz-Kennzeichen. Man unterscheidet, hierbei zwischen 3 verschiedenen Zahlenkombinationen des Roten Kennzeichen. Das häufigste Rote Kennzeichen ist jedoch mit der „06“ das Händlerkennzeichen.
Es wird nur zur gewerblichen Nutzung, also z.B. an Kfz-Hersteller, Werkstätten oder Autohändler ausgegeben. Rote Kennzeichen gibt es auch für Zweiräder, Motorräder, Mofas, Kleinkrafträder und Roller. Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen. Die Buchstaben beim Roten Kennzeichen werden auf Aluminium erhaben geprägt und im umweltschonenden Heißprägeverfahren eingefärbt. Durch die Verwendung einer speziellen Reflexfolie wird die Lichtreflektion unterstützt und die Sichtbarkeit im Straßenverkehr bei Dunkelheit erhöht.
Links befindet sich ein blauer Bereich mit gelbem Sternenkranz, der die Zugehörigkeit Deutschlands zur EU darstellt, sowie ein weißes „D“, das für Deutschland steht.
Zusätzlich zum Roten Kennzeichen können Sie in unserem Onlineshop auch weitere Zubehörartikel bestellen. Neben einem Kennzeichenhalter bieten wir Ihnen noch jede Menge Kennzeichenzubehör.
Sie möchten mehr über das Rote Kennzeichen erfahren? Unser FAQ-Bereich wird Ihnen hierbei sicherlich behilflich sein und die passende Antwort geben. Nutzen Sie das Pluszeichen zur Öffnung der jeweiligen Antwort.
Das Rote Kennzeichen ist ein Euro-Kennzeichen, welches in allen gesetzlich zugelassenen Größen für gewerblich genutzte Fahrzeuge auswählbar ist. Das Erkennungsmerkmal des Roten Kennzeichen, ist wie der Name auch schon sagt, die rote Einfärbung der Nummern. Das häufigste Rote Kennzeichen ist derzeit das „06“er Kennzeichen. Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen.
Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist das „05“er Kennzeichen. Das Kennzeichen ist für Autohändler und Werkstätten gedacht, um Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können. Das Rote Kennzeichen darf nicht für Privatpersonen genutzt werden!
Ein Rotes Kennzeichen ist entweder befristet oder widerruflich zugeteilt. Der Vorteil ist, dass die roten Nummern keinem Fahrzeug fest zugeteilt sind, und somit innerhalb des Gültigkeitszeitraums beliebig oft an verschiedenen Fahrzeugen genutzt werde können.
Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen. Eine Fahrt mit einem roten 07er Kennzeichen ins Ausland ist zwar möglich, jedoch kann es Probleme geben, da das Kennzeichen dort oftmals wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es leider derzeit nicht.
Die Daten müssen bei der Nutzung des Fahrzeugs in einem separaten Fahrtenbuch eingetragen werden. Das Fahrtenbuch dient als Nachweis und man erhält es bei der Zulassung zum Roten Kennzeichen. Jeder Besitzer eines Roten Kennzeichens verpflichtet sich, das Fahrtenbuch zu führen und sobald es voll ist, ein neues zu beantragen.
Das Rote Kennzeichen darf weder verliehen noch für Privatfahrten genutzt werden. Da es in diesem Fall nicht versichert wäre, könnte es in einem Schadensfall zu Problemen kommen. Die Versicherungs- und Steuerpflicht ist somit wie bei anderen Fahrzeugen auch, vorhanden.
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Die Gesamtsumme setzt sich hierbei aus den Zulassungsgebühren der Zulassungsstelle sowie den Preisen für ein bis zwei Nummernschilder zusammen.
Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt. Da die Voraussetzungen regional unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.
Wie viele Zeichen darf ein Rotes Kennzeichen haben? Ein Rotes Kennzeichen darf aus maximal acht Zeichen bestehen!
Die roten Nummern können in Ausnahmefällen auch für den privaten Gebrauch z.B. für Oldtimer-Ausstellungen und von Oldtimer Clubs verwendet werden, allerdings nicht zum allgemeinen Gebrauch. Hier gelten andere Sonderregelungen, die einzuhalten sind, um solch ein Kennzeichen zu erhalten.
Einfach und komplikationslos lässt sich das Rote Kennzeichen online gestalten und bestellen. Mit der Eingabe des Landkreises, der Zahlen, sowie der Auswahl der gewünschten Nummernschild-Größe und gewünschten Menge, wird die Bestellung abgeschlossen und das Nummernschild für Ihr Fahrzeug mit einem Klick bestellt.
Der Preis für das Kennzeichen versteht sich pro Stück und verdoppelt sich bei der notwendigen Bestellung der Kfz-Kennzeichen in doppelter Ausführung für die Front- und Heckanbringung der Schilder am Fahrzeug. Auf die gesetzlichen Vorschriften für die Beschriftung der Kfz-Kennzeichen wird in dem Konfigurator hingewiesen.
Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt.
Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad - viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für die Probefahrt eines Kaufinteressenten.
Möglich sind auch Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten nach einer Reparatur. Oftmals wird das Kennzeichen mit "06" als "Händlerkennzeichen" bezeichnet.
Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:
- schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
- Nachweise für den Bedarf
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
- Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
- Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.
Was kostet das rote Nummernschild?
Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge.
Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.
Auflagen für die Benutzung
Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen.
Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.
Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Daneben sind auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zulässig.
"05" nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk steht für technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen, die das Kennzeichen für Prüfungsfahrten verwenden.
Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.
Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.
Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten.
Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Voraussetzung | Angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb |
| Gültigkeit | Ein Jahr, danach Verlängerung möglich (auch unbefristet) |
| Auflagen | Nur für Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten; Ausleihen ist verboten |
| Kosten | Gebühr ca. 100 Euro pro Jahr plus Schilder (ca. 20 bis 30 Euro) |
| Versicherung | Pflicht und meist relativ teuer, weil unabhängig vom Fahrzeug |
Verwandte Beiträge:
- Rotes Wechselkennzeichen für Mopeds: Antrag & Kosten
- Rotes Fahrradschild kaufen: Design, Materialien & Vorschriften
- Rotes Versicherungskennzeichen für Mopeds: Alles Wichtige im Überblick
- Ultimative Shimano Schaltwerk Kompatibilitätsübersicht: So findest du das perfekte Modell!
- Mountainbike Herren Vollfederung Test: Die Top-Modelle für ultimatives Fahrvergnügen!
Kommentar schreiben