Rote Kennzeichen, auch bekannt als Händlerkennzeichen, Dauerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, sind spezielle Kfz-Kennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge. Sie werden hauptsächlich von Gewerbetreibenden wie Autohändlern, Werkstätten und Prüforganisationen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt.
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können folgende Personengruppen ein rotes Kennzeichen beantragen:
- Zuverlässige Kraftfahrzeughersteller
- Kraftfahrzeugteilehersteller
- Kraftfahrzeugwerkstätten
- Kraftfahrzeughändler
- Sachverständige
- Oldtimer-Sammler
Dabei unterscheiden sich die Kennzeichen in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer:
- Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
- Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
- Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden, wobei die Antragsstellung auch durch Privatpersonen möglich ist. Das rote Kennzeichen für Oldtimer kann nur für Fahrzeuge beantragt werden, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Nur dann gelten die Fahrzeuge als echte Oldtimer. Ein rotes Versicherungskennzeichen berechtigt den Besitzer des Oldtimers, an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen und die dazugehörigen An- und Abreisewege zu fahren. Außerdem können damit Test- und Probefahrten gemacht werden. Allerdings beginnt es mit der Erkennungsnummer „07“.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Das Ausstellungsverfahren ist streng reglementiert, und es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen. Die Bewilligung des Antrags obliegt dem Sachbearbeiter. Um die geforderte Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nachzuweisen, wird der Antragssteller genau überprüft. Bei der Ausstellung eines roten Kennzeichens dürfen keine Zahlungsrückstände bei der Zulassungsbehörde oder dem Finanzamt bestehen.
Benötigte Unterlagen
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, benötigt folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers, in der Regel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Begründung für den Bedarf eines roten Kennzeichens
Für die Ausstellung eines roten Versicherungskennzeichens für Oldtimer sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bestätigung des Oldtimer-Zustands durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen
- Vorlage der originalen Fahrzeugpapiere
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Einzugsermächtigung für den Kraftfahrzeugsteuereinzug
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
Kosten für rote Kennzeichen
Bei der Beantragung eines roten Kennzeichens ist mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Dazu gehören neben einer Gebühr für die Zulassung auch die Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer.
| Kostenart | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Zulassung | 30 - 200 Euro |
| Kennzeichen | 10 - 20 Euro |
| Kfz-Steuer pro Jahr | 191,73 Euro |
Die Kfz-Steuer für rote Kennzeichen beträgt pauschal jährlich 46,00 Euro für Krafträder und 191,00 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben. Laut der Gebührenordnung vom 01.01.2020 kann eine Entscheidung über die Zuteilung von roten Kennzeichen zwischen 25,60 Euro bis 205,00 Euro kosten. Es wird empfohlen, die Gebühren im Einzelfall direkt bei der Zulassungsstelle zu erfragen.
Versicherungsschutz
Da Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bei Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten auch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, müssen sie entsprechend versichert sein. Für rote Kennzeichen ist mindestens die Kfz-Haftpflicht notwendig. Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Nutzung und Auflagen
Wann und von wem ein rotes Kennzeichen genutzt werden darf, ist in § 16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Daraus geht hervor, dass gewerbliche Händler nicht-zugelassene Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen für eine Probefahrt, Überführungsfahrt oder Prüfungsfahrten bewegen dürfen. Rote Kennzeichen sind grundsätzlich nicht fahrzeuggebunden. Hat ein Händler ein rotes Nummernschild beantragt und bekommen, kann er dieses für alle seine Fahrzeuge nutzen.
Für Autos mit roten Kennzeichen müssen ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden. Die Angaben, an welchen Tagen mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt wurde, müssen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
Die Nutzung eines roten Kennzeichens ist nicht nur für Autoverkäufer und -händler möglich, sondern auch für Oldtimer kann ein rotes Nummernschild ausgestellt werden. In diesem Fall ist auch die Antragsstellung durch Privatpersonen möglich.
Gültigkeit und Verlängerung
Beim ersten Antrag hat das rote Kennzeichen eine Gültigkeit von einem Jahr. Zum Ende der Laufzeit kann der Händler eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen wieder der Versicherungsschutz sowie ordnungsgemäß geführte Unterlagen vorgewiesen werden. Hat sich der Antragssteller als zuverlässig erwiesen, wird die Verlängerung meist genehmigt. Da die Verlängerung des roten Versicherungskennzeichens auch dauerhaft sein kann, wird das Kennzeichen oft auch als Dauerkennzeichen bezeichnet.
Missbrauch und Konsequenzen
Nein, das Ausleihen von roten Kennzeichen an Privatpersonen ist verboten und stellt eine Straftat dar. Wird ein rotes Kennzeichen geliehen und privat zur Überführung eines Fahrzeugs genutzt, besteht kein Versicherungsschutz. Das Leihen von roten Kennzeichen ist absolut nicht ratsam, da es strafbar ist und für die verleihende Werkstatt bzw. den Händler weitreichende Konsequenzen haben kann.
Wichtig ist, dass Sie den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzen. Das bedeutet: Sie nutzen das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigen Sie ein H-Kennzeichen.
Es ist verführerisch, sich beim befreundeten Händler rote Kennzeichen zu leihen, um eine kurze Überführungsfahrt zu tätigen. So sparen Sie als Privatperson den Aufwand der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Möchten Sie rote Kennzeichen ausleihen, ist dies allerdings nicht erlaubt. Privatfahrten entsprechen nicht dem Verwendungszweck, welchen ein rotes Kennzeichen erfüllen soll - die Fahrt ist also nicht versichert!
Verwandte Beiträge:
- Rotes Kennzeichen für Mopeds: Alle Voraussetzungen & Geheimtipps für Dich!
- Rotes Wechselkennzeichen für Mopeds: Antrag & Kosten
- Rotes Fahrradschild kaufen: Design, Materialien & Vorschriften
- Der ultimative Ostseeradweg in Dänemark: Entdecke die traumhafte dänische Inselwelt auf zwei Rädern!
- 125ccm Motorrad: Entdecke die Top Modelle & Maximale Geschwindigkeit!
Kommentar schreiben