Im Straßenverkehr begegnen sich unterschiedliche Verkehrsteilnehmer. Damit alles geordnet abläuft, helfen Verkehrszeichen, den Verkehr zu regeln und Verhaltensweisen vorzugeben. Das kann entweder für alle Verkehrsteilnehmer gelten oder auf bestimmte Gruppen beschränkt sein. So gibt es selbstverständlich auch Verkehrsschilder mit einem Fahrrad als Symbol bzw. Zeichen, welche speziell für den Radverkehr gelten.
Welche Verkehrszeichen mit einem Fahrrad die wichtigsten sind, was sie allgemein bedeuten und wann Verkehrszeichen für Fahrräder und Kraftfahrzeuge relevant sind, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Verkehrszeichen, sei es in Form von Schildern, Markierungen oder Verkehrseinrichtungen gelten, sofern nicht anders bestimmt oder ausgewiesen, in der Regel für alle Verkehrsteilnehmer.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Verkehrszeichen, die für Radfahrer angeben, wo sie fahren dürfen und wo nicht, zählen in der Regel zu den wichtigsten. So gehören beispielsweise die Zeichen 237 (benutzungspflichtiger Radweg), Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) zu diesen. Auch Zusatzzeichen, die beispielsweise eine Einbahnstraße oder Fußgängerzone für den Radverkehr freigeben, sind wichtig. Radler müssen sich hier auch an die Verkehrsregeln auf dem Fahrrad halten.
Benutzungspflichtige Radwege
Erst wenn ein Radweg amtlich durch ein Verkehrsschild ausgewiesen ist, besteht eine Benutzungspflicht mit dem Fahrrad. Und dies auch nur dann, wenn der Radweg wirklich befahrbar ist. Das Zeichen 237 weist einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Darüber hinaus zeigen die Zeichen 240 und 241 eine Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger an.
- Zeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg für Rad- und E-Scooterfahrer.
- Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer.
- Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg mit einer baulichen oder markierten Trennung zwischen Rad- und Fußgängerverkehr.
Bei diesen Zeichen handelt es sich gemäß Anlage 2 StVO um Vorschriftszeichen, die Sonderwege darstellen.
Verkehrszeichen mit Fahrrad, die auch für andere Verkehrsteilnehmer relevant sind
Verkehrsschilder mit einem Fahrrad können nicht nur für den Rad- oder Fußgängerverkehr bedeutsam sein. Bestimmte Zeichen geben an, dass Verkehrsbereiche oder Zonen vorrangig dem Radverkehr dienen und Kraftfahrer in diese nur unter bestimmten Umständen einfahren dürfen. Zu diesen Bereichen gehören beispielsweise die Fahrradstraße oder die Fahrradzone.
- Zeichen 138: Achtung! Radverkehr.
- Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße.
- Zeichen 244.3: Beginn der Fahrradzone.
Diese Verkehrsschilder mit einem Fahrrad sind in der Regel eine abgewandelte Form vom Radwegschild. Anders als beim Radweg wird dieser dann auf einem weißen Viereck dargestellt. Und dem Kreis sind in schwarzer Schrift die Worte „Fahrradstraße“ oder „Zone“ zu finden. Auch das rot umrandete Dreieck mit dem Fahrrad-Piktogramm ist für den Kfz-Verkehr wichtig. Es bedeutet: Achtung! Radverkehr.
Verbotsschilder für Radfahrer
Dass Radfahrer nicht überall fahren dürfen, ist allgemein bekannt. Der Gehweg ist auch ohne entsprechendes Verkehrsschild fürs Fahrrad tabu. Andere Verbote können jedoch durch bestimmte Zeichen angezeigt werden. Sehen Radfahrer das Verkehrszeichen 254, müssen sie absteigen und schieben. Dieser Bereich ist speziell für den Radverkehr verboten.
- Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art.
- Zeichen 254: Verbot für den Radverkehr.
Diese Zeichen zählen ebenfalls zu den Vorschriftszeichen und sind zu befolgen. Sie sind kreisrund mit weißem Hintergrund und rotem Rand. Ist die Durchfahrt durch das Zeichen 250 verboten, gilt dies für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Sie müssen das Fahrrad schieben. In diesem Fall kann eine Missachtung ein Verwarngeld mindestens 25 Euro nach sich ziehen.
Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
- Mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht. Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen. In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr
Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt. Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt. Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
Elektrofahrräder im Straßenverkehr
Es ist wichtig, den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec zu beachten:
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Ein Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
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