Rotes Versicherungskennzeichen für Mopeds: Voraussetzungen und alles, was Sie wissen müssen

Das rote Versicherungskennzeichen ist ein wichtiges Thema für Besitzer von Kleinkrafträdern wie Mofas, Mopeds und Rollern. Es dient als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland für diese Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was ist ein Versicherungskennzeichen?

Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.

Als Nachweis erhalten Sie jährlich ein neues Versicherungskennzeichen („Mopedkennzeichen“). Die Farbe des Kennzeichens wechselt regelmäßig in den Farben Grün, Schwarz und Blau. So kann der Versicherungsstatus bei Kontrollen jederzeit abgelesen werden.

Für alle Mopedfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29).

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen.

Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt.

Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist.

Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht.

Wo kann man ein Versicherungskennzeichen beantragen?

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung.

Das Versicherungskennzeichen im Detail

Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.

Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs - möglichst unter der Schlussleuchte - anzubringen.

Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden.

Gültigkeit und Kosten

Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März.

Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. In welchem Jahr (beginnend ab dem 01.

Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.

Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu.

Verhalten bei Verlust oder Verkauf

Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden.

Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. In den meisten Fällen ist es übrigens nicht möglich, ein Versicherungskennzeichen ummelden zu lassen. Werden Mofa, Moped & Co. verkauft, sollten Sie daher die Versicherung informieren und das Schild zurückgeben.

Sie erhalten dann bereits gezahlte Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Einige Versicherungen erlauben es aber auch, dass Käufer die Versicherungskennzeichen übernehmen.

Sanktionen bei Verstößen

Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.

Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz.

Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar.

Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.

Rote Kennzeichen: Besonderheiten und Nutzung

Das Rote Kennzeichen gibt es bereits seit 1910. Es hat wie das Eurokennzeichen auch, das EU-Symbol auf der linken Seite, ist aber nicht schwarz, sondern rot eingefärbt. Die Nummern beginnen mit der jeweiligen Stadt- oder Kreiskennung wie bei dem normalen Kfz-Kennzeichen.

Man unterscheidet, hierbei zwischen 3 verschiedenen Zahlenkombinationen des Roten Kennzeichen. Das häufigste Rote Kennzeichen ist jedoch mit der „06“ das Händlerkennzeichen. Es wird nur zur gewerblichen Nutzung, also z.B. an Kfz-Hersteller, Werkstätten oder Autohändler ausgegeben.

Rote Kennzeichen gibt es auch für Zweiräder, Motorräder, Mofas, Kleinkrafträder und Roller. Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen.

Die Buchstaben beim Roten Kennzeichen werden auf Aluminium erhaben geprägt und im umweltschonenden Heißprägeverfahren eingefärbt. Durch die Verwendung einer speziellen Reflexfolie wird die Lichtreflektion unterstützt und die Sichtbarkeit im Straßenverkehr bei Dunkelheit erhöht.

Links befindet sich ein blauer Bereich mit gelbem Sternenkranz, der die Zugehörigkeit Deutschlands zur EU darstellt, sowie ein weißes „D“, das für Deutschland steht.

Das Rote Kennzeichen ist ein Euro-Kennzeichen, welches in allen gesetzlich zugelassenen Größen für gewerblich genutzte Fahrzeuge auswählbar ist. Das Erkennungsmerkmal des Roten Kennzeichen, ist wie der Name auch schon sagt, die rote Einfärbung der Nummern. Das häufigste Rote Kennzeichen ist derzeit das „06“er Kennzeichen.

Neben dem Händlerkennzeichen gibt es auch ein „07“er Kennzeichen. Es kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist das „05“er Kennzeichen. Das Kennzeichen ist für Autohändler und Werkstätten gedacht, um Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können.

Das Rote Kennzeichen darf nicht für Privatpersonen genutzt werden!

Ein Rotes Kennzeichen ist entweder befristet oder widerruflich zugeteilt. Der Vorteil ist, dass die roten Nummern keinem Fahrzeug fest zugeteilt sind, und somit innerhalb des Gültigkeitszeitraums beliebig oft an verschiedenen Fahrzeugen genutzt werde können.

Seit 2015 erhalten ausschließlich gewerbliche Autohändler ein Rotes Kennzeichen. Eine Fahrt mit einem roten 07er Kennzeichen ins Ausland ist zwar möglich, jedoch kann es Probleme geben, da das Kennzeichen dort oftmals wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es leider derzeit nicht.

Die Daten müssen bei der Nutzung des Fahrzeugs in einem separaten Fahrtenbuch eingetragen werden. Das Fahrtenbuch dient als Nachweis und man erhält es bei der Zulassung zum Roten Kennzeichen.

Jeder Besitzer eines Roten Kennzeichens verpflichtet sich, das Fahrtenbuch zu führen und sobald es voll ist, ein neues zu beantragen.

Das Rote Kennzeichen darf weder verliehen noch für Privatfahrten genutzt werden. Da es in diesem Fall nicht versichert wäre, könnte es in einem Schadensfall zu Problemen kommen.

Die Versicherungs- und Steuerpflicht ist somit wie bei anderen Fahrzeugen auch, vorhanden.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Roten Kennzeichens

Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • Nachweise für den Bedarf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Der Antragsteller muss laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuverlässig sein. Das bedeutet, dass er keine Vorstrafen oder Voreintragungen haben darf, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt.

Da die Voraussetzungen regional unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen.

Kosten für ein Rotes Kennzeichen

Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Die Gesamtsumme setzt sich hierbei aus den Zulassungsgebühren der Zulassungsstelle sowie den Preisen für ein bis zwei Nummernschilder zusammen.

Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge.

Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

Auflagen für die Benutzung

Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen.

Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Wie lange gilt das rote Kennzeichen?

Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Daneben sind auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zulässig.

Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.

Was gilt im Ausland?

Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.

Wie viele Zeichen darf ein Rotes Kennzeichen haben? Ein Rotes Kennzeichen darf aus maximal acht Zeichen bestehen!

Die roten Nummern können in Ausnahmefällen auch für den privaten Gebrauch z.B. für Oldtimer-Ausstellungen und von Oldtimer Clubs verwendet werden, allerdings nicht zum allgemeinen Gebrauch. Hier gelten andere Sonderregelungen, die einzuhalten sind, um solch ein Kennzeichen zu erhalten.

Die Mopedversicherung der VGH

Die Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer von Kleinkrafträdern verpflichtend. Mit der Versicherung erhalten Sie für Ihr Fahrzeug auch ein gültiges Kennzeichen. Egal, ob Sie mit Mofa, Moped, Roller oder E-Bike unterwegs sind: Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung als grundlegenden Versicherungsschutz.

Sie ist wichtig, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug einen finanziellen Schaden verursachen. Neben Sachschäden können bei Unfällen auch Personen zu Schaden kommen - die finanziellen Folgen können immens sein. Deshalb gilt für alle Kleinkrafträder eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie Anderen zu fügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.

Falls Sie in Versicherungsfragen noch Starthilfe benötigen, kommen Sie einfach zur VGH. Wir bieten Ihnen sehr guten Service und Beratung ganz in Ihrer Nähe.

Mopedversicherung - unsere Tarife im Überblick

Mopedbeitrag für die Haftpflichtversicherung jährlich: 55 €*. Für andere Wagnisse, wie E-Scooter, Krankenfahrstühle und Ähnliche, gelten gesonderte Beiträge.

Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko
Beitrag Haftpflichtversicherung ab 1. März 2025 55 €* Nicht enthalten
Beitrag Teilkaskoversicherung ab 1. März 2025 Nicht enthalten 35 € (150 € Selbstbeteiligung)
Gesamtbeitrag (inkl. VersSt.) ab 1. März 2025 55 €* 90 €*
Abwehr unberechtigter Ansprüche Enthalten Enthalten
Personenschäden 15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. € 100 Mio. €
Diebstahl, Raub, Unterschlagung Nicht enthalten Enthalten
Brand oder Explosion Nicht enthalten Enthalten
Sturm, Hagel, Blitzschlag Nicht enthalten Enthalten
Überschwemmung Nicht enthalten Enthalten
Zusammenstoß mit Tieren Nicht enthalten Enthalten
Glasbruch Nicht enthalten Enthalten
Kurzschluss an der Verkabelung Nicht enthalten bis 3.000 €
Tierbiss Nicht enthalten Enthalten
Lawinen, Erdrutsch, Erdfall Nicht enthalten Enthalten
Schlüsselverlust Nicht enthalten Enthalten

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