Rückstrahlerpflicht für Motorräder in Deutschland

Die Frage, ob Rückstrahler am Motorrad Pflicht sind, beschäftigt viele Motorradfahrer. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und gibt einen Überblick über die Anforderungen an Rückstrahler und andere Beleuchtungseinrichtungen an Motorrädern.

Rechtliche Grundlagen

Damit ein Fahrzeug auf deutschen Straßen zugelassen und verkehrssicher ist, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die Beleuchtung am Motorrad sind die §§ 49a bis 54 StVZO auf nationaler Ebene sowie die Richtlinie 93/92 EWG auf europäischer Ebene. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

In den §§ 32-62 StVZO wird detailliert beschrieben, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz. Grund dafür ist, dass es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt.

Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.

Pflichten und Vorschriften für Rückstrahler

Laut § 53 StVZO müssen Kraftfahrzeuge an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.

Während eine Mindesthöhe nach deutschem Recht nicht vorgegeben ist, beträgt sie für EU-zugelassene Bikes 250 mm. Und nein, das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler. Denn dieser soll für den Fall des Versagens der Rückleuchte(n) das »Hinten« signalisieren. Und dafür benötigt er die Farbe Rot.

Seitliche Rückstrahler

Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Ab 2017, also seit Einführung der Euro 4 Norm, sind Seitenstrahler Pflicht. Bei Motorrädern, die davor zugelassen wurden, gilt Bestandsschutz, also keine Pflicht.

Anbauvorschriften

Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Eine kleine Abweichung gewährt das Wort »Bezugspunkt«. Dieser beschreibt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und lässt eine Toleranz von +/- drei Grad zu. Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein. Kurzum: Einzelne Leuchtmittel müssen mittig, bei zweien muss symmetrisch angebaut werden.

Weitere Beleuchtungseinrichtungen am Motorrad

Zu den wichtigsten Beleuchtungseinrichtungen an einem Motorrad gehören:

  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchten
  • Begrenzungsleuchten
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Seitliche Rückstrahler
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte

Konsequenzen bei Verstößen

Werden die Vorschriften für die Motorradbeleuchtung nicht eingehalten, kann dies Punkte und Bußgelder zur Folge haben. Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen.

Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.

Zugelassene Leuchtmittel

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.

LED-Beleuchtung

Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte bezüglich der Rückstrahlerpflicht und anderer Beleuchtungseinrichtungen am Motorrad zusammen:

Beleuchtungseinrichtung Pflicht Farbe Anmerkungen
Rückstrahler (hinten) Ja Rot Einer bei Motorrädern ohne Beiwagen
Rückstrahler (seitlich) Ja (ab EURO 4) Gelb Einzeln oder paarweise
Schlussleuchte Ja Rot Eine bei Motorrädern ohne Beiwagen
Bremsleuchte Ja Rot Eine bei Motorrädern ohne Beiwagen
Scheinwerfer Ja Weiß Für Fern- und Abblendlicht

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