Die Anbringung von Rückstrahlern an Motorrädern ist ein Thema, das viele Fahrer beschäftigt. Seit der Einführung der EURO 4-Norm sind seitliche Rückstrahler an der Gabel neuerer Modelle wie der Street Triple oft Standard. Doch wo ist die beste Position für diese Reflektoren, um das Gesamtbild des Motorrads nicht zu stören und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten?
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Die Herren in Blau sollten sich einfach an die zugrunde liegende Norm ECE-R53 Ziff, 6.12 halten. Dort sind die seitlichen Reflektoren beschrieben. Unter 6.12.2 zum Anbau: "keine besondere Vorschrift". Die Dinger können im Rahmen der technischen Auflagen überall dort angebracht werden, wo sie ausreichend sichtbar sind.
Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiradkraftfahrzeugen. Ziel der Richtlinie ist es, das Typgenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.
§ 53 StVZO beschäftigt sich ausführlich mit Anzahl und Höhen anzubringender Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahlern auch an Motorrädern. Allgemeine Anbauvorschriften für diese lichttechnischen Einrichtungen finden sich in § 49 a StVZO. Die hiervon nur unwesentlich abweichende europarechtliche Regelung UN-ECE R 53, beleuchten wir gleich mit.
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nach der StVZO nur eine Schlussleuchte. Dass sie nur eine Schlussleuchte »brauchen«, bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Dies entspricht auch der europäischen Regelung, die für Motorräder ein oder zwei Schlussleuchten als zulässig erachtet.
Abweichende Regelungen existieren beim Bremslicht: Auf nationaler Ebene ist nur eine Bremsleuchte am Bike zulässig, wobei der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen darf. Nach UN-ECE R 53 sind zwei Bremsleuchten möglich, wobei dabei die vorgeschriebene Mindesthöhe hier auf 250 mm festgelegt ist, also durchaus tiefer sein darf.
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein, dürfen also auch zwei haben. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Während eine Mindesthöhe nach deutschem Recht nicht vorgegeben ist, beträgt sie für EU-zugelassene Bikes 250 mm.
Und nein, das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler. Denn dieser soll für den Fall des Versagens der Rückleuchte(n) das »Hinten« signalisieren. Und dafür benötigt er die Farbe Rot.
Gemeinsam haben die deutschen und die EU-Regelungen aber Folgendes: Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt. Eine kleine Abweichung gewährt das Wort »Bezugspunkt«. Dieser beschreibt die Mitte der Lichtaustrittsfläche und lässt eine Toleranz von +/- drei Grad zu. Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein. (vgl. § 49 a StVZO und UN-ECE R 53 Ziffer 5.5 ff., 2.10.)
Kurzum: Einzelne Leuchtmittel müssen mittig, bei zweien muss symmetrisch angebaut werden.
Nun besteht durchaus die Möglichkeit jedes der Teile einzeln anzubringen oder eine Kombination zu verwenden. Welche Fähigkeiten in einem Beleuchtungsteil stecken, erkennt man übrigens an der Angabe neben dem E-Prüfzeichen. Während das Rücklicht mit einem »R« versehen ist, wird auf einem Bremslicht ein »S« angegeben und auf einem Rückstrahler die Buchstaben »IA«. Bei kombinierten Lösungen, die bei diesen drei Leuchtelementen durchaus zulässig sind, findet man alle Buchstaben eingeprägt vor.
Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben.
Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Die Herren in Blau sollten sich einfach an die zugrunde liegende Norm ECE-R53 Ziff, 6.12 halten. Dort sind die seitlichen Reflektoren beschrieben.
Anbauvorschriften (ECE-R53 Ziff. 6.12)
- Anzahl je Seite: Einer oder zwei.
- Anbau: Keine besondere Vorschrift.
- Anordnung:
- An der Seite des Fahrzeugs.
- In der Höhe: Mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
- In Längsrichtung: Derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
- Geometrische Sichtbarkeit:
- Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
- Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
- Ausrichtung: Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein.
Mögliche Positionen und Lösungen
Einige Fahrer haben bereits nach besseren Positionen für die seitlichen Rückstrahler gesucht, um das Erscheinungsbild ihres Motorrads zu optimieren. Hier sind einige Ideen und Überlegungen:
- Kennzeichenhalter (KZH): Die Anbringung der Rückstrahler am Ausleger des Kennzeichenhalters ist eine Option. Allerdings sollte geprüft werden, ob die Reflektoren dort halten und ob die Sichtbarkeit gemäß den Bestimmungen gewährleistet ist.
- Rizoma Teile: Rizoma bietet spezielle Winkel mit Rückstrahlern an, die eine einfache Lösung darstellen können, um die Reflektoren von der Gabel wegzubekommen.
- Aprilia Lösung: Einige Motorradhersteller, wie Aprilia, haben eigene Lösungen für die Anbringung der seitlichen Reflektoren entwickelt. Es lohnt sich, diese zu prüfen und gegebenenfalls zu übernehmen.
Es gibt ja etliche EURO4 Motorräder die serienmäßig seitlich mit roten kommen, zB. die Kawa Z900 oder auch die neue Speedy.
Farbe der Rückstrahler
Es gibt ja etliche EURO4 Motorräder die serienmäßig seitlich mit roten kommen, zB. die Kawa Z900 oder auch die neue Speedy.
Egal wo, Egal wie, nach vorne dürfen nur WEISSE reflektore, zur seite GELBE, nach HINTEN Rote. Egal ob Pkw, LKW oder Krad natürlich der DIN entsprechend.
Vorne Seitlich die gelben, hinten seitlich gelbe oder rote Rückstrahler (siehe Bild unten!). Vorgeschrieben ist aber mindestens 1!
Weitere Aspekte und Überlegungen
- TÜV und Polizei: Relevant wird es bei einer polizeilichen Kontrolle.
- Demontage: Man kann auch ohne Probleme die vorhandenen Rückstrahler demontieren.
- Dekra Prüfer: Laut dem örtlichen Dekra Prüfer gibt es keine Pflicht für seitliche Rückstrahler. Ganz gleich mit welchem Baujahr.
- Sichtbarkeit: Die Dinger können im Rahmen der technischen Auflagen überall dort angebracht werden, wo sie ausreichend sichtbar sind.
Motorradbeleuchtung: Vorschriften und Tipps
Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben.
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.
Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig.
Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.
Durch die Leuchte am Nummernschild soll das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar sein. Sie dürfen daher auch nur dieses anstrahlen. Entsprechend ist die Kennzeichenbeleuchtung einzustellen bzw. abzudecken. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie durchaus zulässig ist.
Die gelbe Warnblinkanlage ist wie das Mitführen von Warndreieck oder Warnleuchte bei Motorrädern nicht obligatorisch, sie kann aber als zusätzliche Sicherheitstechnik eingebaut sein. Sie muss wie beim Auto durch einen einzelnen Schalter angestellt werden können. Zudem ist vorgeschrieben, dass nach der Aktivierung eine rote Kontrollleuchte brennen muss. Ihre Aufgabe ist es, andere Verkehrsteilnehmer über eine Gefahrenstelle zu informieren.
Geprüfte und zugelassene Lichttechnik
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt.
Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind. Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt.
Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam.
LED-Licht am Motorrad?
Grundsätzlich kann am Motorrad die Beleuchtung mittels LED-Technik erfolgen. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren. Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Konsequenzen bei Verstößen
Ansonsten gilt auch hier wieder: Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.
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