Sachs Hilfsmotor für Fahrrad: Informationen und Details

Wir möchten Ihnen das nachfolgende Fahrrad der Firma Winora mit „Sachs-Motor“ (Saxonette) vorstellen und damit den Blick auf die heutzutage etwas im Abseits stehenden Fahrräder mit Hilfsmotor lenken.

Geschichte und Entwicklung

Der erste Boom zur Ausstattung der Fahrräder mit Hilfsmotoren begann nach dem Ersten Weltkrieg, als erste findige Schrauber versuchten, die Motorisierung auch im Kleinen zu realisieren und sog. Hilfsmotoren in Fahrräder einbauten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erneut günstige Verkehrsmittel von „Otto Normalverbraucher“ benötigt und nachgefragt; folglich erfreuten sich die Fahrräder mit Hilfsmotor in dieser Zeit großer Beliebtheit. Im Regelfall handelte es sich bei diesen Verbrennungsmotoren um Zweitaktmotoren zwischen 30 cm³ - 60 cm³ und einem Verbrauch von ungefähr 1,5 l auf 100 km.

Da die technische Entwicklung nicht stehen blieb, sich die Bedürfnisse und die Verhältnisse änderten, war der Boom dieser Einstiegsmodelle in eine Motorisierung bald wieder zu Ende. Der Einbau stärkerer, leistungsfähigerer Hilfsmotoren in Fahrräder konnte nicht realisiert werden, da u. a. die Rahmen der Fahrräder dafür nicht mehr geeignet waren.

Einer der Hersteller von Verbrennungsmotoren zum Einbau in Fahrräder war die renommierte Firma „Fichtel & Sachs“ in Schweinfurt, die 1937 unter der Bezeichnung „Saxonette“ ein Fahrrad mit Zweitakt-Einbaumotor auf den Markt brachte. Dieses Modell mit einem Hubraum von 60 cm³ wurde von 1938 - 1940 produziert, ein zweites Modell mit einem wesentlich geringeren Hubraum von nur 30 cm³ von 1987 bis 2011.

Auch in Zeiten von Elektrofahrrädern gibt es noch immer das klassische „Fahrrad mit Hilfsmotor“. Eines der Bekanntesten dürfte die Sachs „Saxonette“ sein.

Technische Details der Saxonette

  • Hubraum: 60 cm³ (älteres Modell), 30 cm³ (neueres Modell)
  • Leistung: ca. 1,2 PS
  • Geschwindigkeit: 25 - 30 km/h
  • Verbrauch: ca. 1,5 l auf 100 km
  • Tank: Platzsparend zwischen Gepäckträger und Hinterrad integriert

Der Tank ist platzsparend zwischen Gepäckträger und Hinterrad integriert. Die Saxonette bietet maximalen Fahrspaß minus Anstrengung minus müde Muskeln. Wenn der Atem kurz oder die Beine schwer werden, übernimmt ein zuschaltbarer Motor die Tretarbeit. Bei einer Reichweite von ca. 100 Kilometern stellen so auch ausgedehnte Fahrradtouren kein Problem dar.

Rechtliche Aspekte

Wie ein solches Fahrzeug rechtlich einzuordnen ist, ist nicht unumstritten. Die Frage, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, wirkt sich dabei auch unmittelbar rechtlich aus. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, Fahrräder mit einem Hilfsantrieb nutzten zu können. Im Ergebnis werden derartige Fahrzeuge grundsätzlich als eine Art „Unterkategorie“ zu Mofas eingeordnet.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr werden ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis benötigt. Fahrräder mit Hilfsmotor unterliegen nicht der Straßenverkehrszulassung, der Kfz-Steuer und der Hauptuntersuchung.

Klassifizierung

Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes. Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: „Pedal Electrical Cycle“), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor.

Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 413) hervor.

Führerschein und Helmpflicht

Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs. 2 FeV).

Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße.

Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht.

Sachs-Bikes und Elektromobilität

Sachs-Bikes wird seine beiden Sparten Elektro-Fahrräder und Krafträder unter jeweils eigenem Markennamen vermarkten. Die E-Bikes und Pedelecs heißen künftig „Saxonette”, die Scooter und Leichtkrafträder tragen die Bezeichnung „SFM“. Mit Saxonette erinnert das Unternehmen an seine 1938 begonnene Tradition als Hersteller von Fahrrädern mit Hilfsmotor.

Saxonette-Kunden erhalten künftig zwei Jahre Garantie auf die Lithiumionen-Batterie, die sich für 99 Euro um weitere zwei Jahre verlängern lässt. Die Krafträder der Marke laufen in Zukunft unter dem Namen SFM. Das Kürzel steht für „Sachs Fahrzeug- und Motorentechnik“.

Wichtige Sicherheitshinweise für Fahrräder mit Hilfsmotor

Die Sicherheitsinformationen sind ein Bestandteil der Betriebsanleitung, in der alle relevanten Informationen beschrieben sind. Das Lesen der Sicherheitsinformationen entbindet nicht von der Pflicht, die Betriebsanleitung zu lesen und zu beachten! Nichtbeachtung der Betriebsanleitung kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und Sachschäden führen.

Allgemein

  • Halten Sie die Beschränkungen der angegebenen Nutzungsklasse / Bike-Klassifikation ein
  • Überschreiten Sie nicht das zulässige Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer + Zuladung + ggf. Anhänger)
  • Überprüfen Sie das Fahrrad vor jeder Fahrt auf mögliche Schäden, insbesondere an Rahmen, Gabel, Lenker/Vorbaueinheit und Sattelstütze
  • Verwenden Sie das Fahrrad nicht bei festgestellten Schäden
  • Achten Sie auf erhöhte Verletzungsgefahr durch möglicherweise hohe Temperaturen einzelner Bauteile (z. B. Bremsen, Scheinwerfer)
  • Beachten Sie die Herstellervorgaben zur Anbringung von Anbauteilen (Taschen, Schloss, Kindersitz, Trägersysteme usw.) und zur Verwendung eines Anhängers
  • Beachten Sie die im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
  • Beim Transport des Fahrrades sind die Angaben des Herstellers, des Gesetzgebers bzw. des Transportunternehmens zu beachten

Vor der Fahrt

Überprüfen Sie vor jeder Fahrt insbesondere:

  • die korrekte Funktion von Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Beleuchtung
  • den festen Sitz von Lenker, Vorbau, Räder, Schutzblech und Pedale sowie
  • den Reifenfülldruck

Das Prüfen und Einstellen muss entsprechend der Herstellervorgaben erfolgen.

Nach der Fahrt / Wartung

  • Bei Schäden und Funktionsstörungen muss das Fahrrad vor der weiteren Verwendung durch einen Fachbetrieb überprüft werden
  • Lassen Sie das Fahrrad entsprechend den Herstellervorgaben regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen und warten, um Gefährdungen, z. B. verschleißbedingt, zu vermeiden
  • Halten Sie die angegebenen Drehmomente (Nm) für die Montage von Bauteilen ein

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