Verkehrszeichen mit Motorrad Bedeutung in Deutschland

Verkehrszeichen regeln den Verkehr und werden von den Behörden festgelegt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen diese beachten. Die ADAC Broschüre „Verkehrszeichen in Deutschland“ gibt einen umfassenden Überblick.

Verbotszeichen und ihre Bedeutung

Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Verbotszeichen verbieten die Durchfahrt, wobei es durch Zusatzzeichen Ausnahmen geben kann. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der Verkehrszeichenkatalog beinhaltet eine ganze Reihe dieser Verbotszeichen. Sie sind Teil der sogenannten Vorschriftszeichen. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt.

Verkehrszeichen 250: Durchfahrt verboten

Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst.

Verkehrszeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge

Das Zeichen 260 gilt zum Beispiel für alle Kraftfahrzeuge, Radfahrende hingegen dürfen durchfahren. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 260 entspricht der StVO und zählt zu den Vorschriftszeichen. Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder. Es ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorrad (oben) und einem Auto (unten) in der Mitte. Beide sind durch einen Strich getrennt.

Ausnahmen und Zusatzzeichen

Mit den Zeichen 262 bis 266 wird die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten, deren Maße oder Gewicht eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten. Das Zeichen 253 etwa wird oft mit dem Zusatzzeichen "Durchgangsverkehr" und "7,5t" angebracht. Das Verbot ist dann auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen beschränkt. Mit dem Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" beim Zeichen 260 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge weiterfahren.

"Anlieger frei"

Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.

Verkehrszeichen 267: Verbot der Einfahrt

In diesem Fall wird das Zeichen 267 aufgestellt. Es steht üblicherweise am Ende von Einbahnstraßen und soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht entgegen der Einbahnstraße fahren. Es gilt wie das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge, damit dürfen auch Radfahrende nicht einfahren. Das Schild ist zwar auch ein Verbotszeichen, anders als das Verbot der Durchfahrt gilt das Zeichen 267 allerdings nur in eine Richtung. Wird die Durchfahrt verboten, gilt dies normalerweise für beide Fahrtrichtungen.

Verkehrszeichen 255: Verbot für Krafträder

Das Verkehrszeichen 255 „Verbot für Krafträder“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. VZ 255 erteilt bestimmten Fahrzeugarten ein Verkehrsverbot, in diesem Fall Krafträdern. Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf Umleitungen erforderlich.

Überholverbot für Motorräder

Im Rahmen der StVO-Novelle wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, welches es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Kraftfahrzeug, also zum Beispiel ein Motorrad, zu überholen. Im Jahr 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es zeigt ein Überholverbot von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kfz an. Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der einspurigen Fahrzeuge. Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden.

Gut zu wissen: Neben dem Überholverbot für Motorrad-Fahrer und andere einspurige Fahrzeuge kann auch ein generelles Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art angeordnet werden (Verkehrszeichen 276). Dieses wird durch das Verkehrszeichen 280 wieder aufgehoben.

Bußgelder bei Verstößen

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Wer eine Straße mit dem Verkehrszeichen 260 verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld. Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese Missachtung der StVO streng geahndet werde kann.

Wenn Sie trotz Überholverbot ein Motorrad überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro an. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Bußgelder "Durchfahrt verboten"

Diese Bußgelder drohen bei Verstoß:

VerstoßBußgeld in Euro
Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet50
… mit einem Kfz mit Anhänger55
… mit einem Bus55
… mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus)100
Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet25
... mit Behinderung30
... mit Gefährdung35
... mit Unfallfolge40
Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. Höhe, Breite, Gewicht)Variiert je nach Überschreitung

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