Fahrräder erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Ob aus Gründen des Umweltschutzes, zur Erhaltung der Fitness oder aufgrund der schwierigen Parksituation in Großstädten - die Motive sind vielfältig. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Fahrradmodelle, von gebrauchten Rädern bis hin zu hochmodernen E-Bikes. Da unterscheidet sich auch der Preis.
Während der Verlust eines günstigen Fahrrads oft noch zu verkraften ist, kann der Diebstahl eines teuren Rades den Geldbeutel erheblich belasten. Hier ist eine gute Versicherung wichtig. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Optionen: die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.
Fahrradversicherung vs. Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung lässt sich ein Fahrrad gegen Diebstahl absichern. Das bedeutet, der Versicherer leistet, wenn das Rad gestohlen wird. Vorausgesetzt, es war zum Zeitpunkt des Geschehens verschlossen.
Über die Hausratversicherung lässt sich das Fahrrad besonders günstig absichern. Es gibt sogar Tarife, in denen der Fahrraddiebstahl obligatorisch enthalten ist. Im Regelfall können die Versicherten aber selbst festlegen, ob und in welcher Höhe sie diesen Zusatzbaustein einschließen. Im Schadensfall erstattet der Versicherer dann den Neuwert.
Eine spezielle Fahrradversicherung hingegen leistet nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden am Rad durch Vandalismus, Unfall, Sturz und Selbstverschulden. Auch Teilediebstahl kann mitversichert sein, und zwar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist somit deutlich umfangreicher, allerdings ist der Beitrag auch höher. Denn dieser bemisst sich am Wert des Velos beziehungsweise der Versicherungssumme. Zudem erstatten viele Versicherer ab einem bestimmten Alter des Fahrrads nur noch den Zeitwert.
Welcher Versicherungsschutz sich lohnt, muss jeder Fahrradbesitzer selbst entscheiden. Für viele Verbraucher mit keinen überdurchschnittlich teuren Rädern ist ein Schutz gegen Diebstahl über die Hausratversicherung allerdings ausreichend.
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl lässt sich bei Vertragsabschluss oder in eine bestehende Hausratversicherung einschließen. Grundsätzlich gehören Räder auch immer zum versicherten Hausrat. Das bedeutet, sie sind bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert. Allerdings nur solange sich diese in der Wohnung befinden.
Um das Fahrrad aber auch bei Diebstahl auf der offenen Straße, im öffentlich zugänglichen Gemeinschaftskeller oder im unverschlossenen Innenhof abzusichern, ist der Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ notwendig.
Mit der Fahrradklausel in der Hausratversicherung besteht somit auch Versicherungsschutz, wenn das Rad im Freien, beispielsweise auf der Straße, gestohlen wird, sofern es zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Fahrradschloss gesichert war. Einige Gesellschaften haben konkrete Vorgaben zu bestimmten Herstellern oder einem Mindestpreis für das Schloss. Andere schreiben vor, dass sich das Rad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf einer offenen Straße befinden darf. In diesem Fall gilt die sogenannte „Nachtzeitklausel“.
Nicht versichert ist der Diebstahl loser Teile, die mit dem Rad nicht fest verbunden sind. Dazu gehören mitunter Packtaschen oder einfache Fahrradkörbe.
Wann zahlt die Fahrradversicherung?
Die Fahrradversicherung der Hausrat zahlt, wenn das versicherte und verschlossene Rad gestohlen wurde. Dafür müssen die Versicherungsnehmer den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Um den Schaden der Gesellschaft zu melden, muss die polizeiliche Anzeige vorliegen. Diese ist dem Versicherer auszuhändigen. Außerdem benötigt die Gesellschaft eine Kopie des Kaufvertrages, um den Neuwert des Fahrrads zu erstatten. Der Kaufvertrag dient auch als Nachweis des Besitzes. Ist dieser nicht mehr vorhanden, müssen die Versicherten anderweitig ihren Besitz nachweisen. Daher ist Versicherten stets angeraten, den Kaufvertrag aufzubewahren.
Möchten Fahrradbesitzer ihr Velo nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden durch Stürze und Unfälle absichern, ist eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll. Denn die Fahrradklausel der Hausratversicherung stoßt hierbei an ihre Grenzen. Wem hingegen Versicherungsschutz bei Diebstahl ausreicht, benötigt keine eigenständige Fahrradversicherung. In diesem Fall ist eine leistungsstarke Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ ausreichend. Denn damit werden die Kosten, wenn das Rad gestohlen wurde, erstattet. Gleichzeitig bietet die Hausratversicherung wichtigen Versicherungsschutz, um das eigene Hab und Gut gegen diverse Risiken abzusichern. Damit richtet sich diese Absicherung nicht nur an jene, die eine teure und hochwertige Einrichtung besitzen, sondern an alle, die sicherstellen möchten, dass sie im Schadensfall die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um ihr Inventar zu ersetzen.
Kosten einer Fahrradversicherung
Die Kosten für eine Fahrradversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Hausratversicherung erhebt die Gesellschaft für den Einschluss der Fahrradklausel einen Mehrbeitrag von wenigen Euro im Monat. Dabei ist die Höhe des Beitrags von der Versicherungssumme für das Rad abhängig. Zum Vergleich: Eine spezielle Fahrradversicherung für ein Rad mit einem Wert von 1.000 Euro ist ab 4,40 Euro im Monat erhältlich.
Wer sein Fahrrad liebt, versichert es. Egal, ob E-Bike, Lastenrad, Mountainbike, nagelneues Carbon-Rennrad oder gebrauchtes Hollandrad. Mit einer Fahrradversicherung können Sie Ihr Rad nicht nur vor Diebstahl schützen, sondern auch von einem europaweiten Pannenhilfe- und Unfalldienst profitieren. Wenn Sie unterwegs liegen bleiben, wird ein Abschleppdienst organisiert, der Ihr Rad vor Ort repariert oder zur nächsten Fahrradwerkstatt bringt.
Zusätzliche Aspekte und Tipps
- Diebstahl und Beschädigung von Gebrauchträdern: Auch bei Diebstahl und Beschädigung von Gebrauchträdern besteht Versicherungsschutz - unabhängig vom Alter.
- Vandalismus, Unfall- oder Sturzschäden: Viele Versicherungen zahlen bei Vandalismus, Unfall- oder Sturzschäden.
- Akkus von E-Bikes: Akkus von E-Bikes sind teuer. Deshalb bieten viele Versicherungen die Möglichkeit an, sie gegen Diebstahl zu versichern.
- Teilediebstahl: Viele Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, einzelne Teile des Rades gegen Diebstahl abzusichern, zum Beispiel fest verbundenes Fahrradzubehör (Sattel, Beleuchtung, Lenkergriffe etc.).
- Verkehrsübliche Sicherung: Damit die Fahrradversicherung bei Diebstahl greift, müssen Sie lediglich nachweisen, dass Ihr Fahrrad oder E-Bike zum Schadenzeitpunkt in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war.
- Keine Nachtklausel: Viele Fahrradversicherungen verzichten auf eine Nachtklausel, sodass der Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht.
- Fahrradurlaub: Viele Versicherungen bieten weltweiten Schutz, sodass auch im Fahrradurlaub Versicherungsschutz besteht.
Weitere Überlegungen zur Fahrradversicherung
Verbraucher geben seit einigen Jahren mehr Geld für Fahrräder aus und kaufen vor allem die teureren Elektrofahrräder. 2023 wurden erstmals mehr Elektrofahrräder verkauft als klassische Fahrräder. Ob E-Trekkingrad, E-Lastenrad oder auch hochwertiges unmotorisiertes Fahrrad: Mit den hohen Kaufpreisen steigt auch das Risiko für Diebstahl.
Wer viele Kilometer im Jahr Rad fährt, wünscht sich zusätzlich vielleicht noch eine Versicherung, die für Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Verschleiß aufkommt. Das Angebot an speziellen Fahrradversicherungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das ist einerseits ein Segen, weil man so eine individuell gut passende Versicherung finden kann. Andererseits heißt das aber auch, dass man die Versicherungsbedingungen gut studieren muss, um fündig zu werden, und nicht für Leistungen zahlt, die man gar nicht braucht.
Ist keine Hausratversicherung vorhanden oder der angebotene Schutz nicht zufriedenstellend, stehen zahlreiche Diebstahlversicherungen zur Auswahl. Damit sind Fahrräder rund um die Uhr versichert. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Bedingungen. Genaues Hinsehen lohnt sich, denn einige Versicherungen kosten deutlich mehr als andere, ohne mehr zu bieten.
Schloss-Vorgaben seitens der Versicherungen
Bedingung für eine Entschädigung nach einem Diebstahl ist, dass das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. Die meisten Versicherungen fordern zusätzlich, dass das Rad an einem festen Gegenstand wie einer Abstellanlage oder einem Laternenpfahl angeschlossen gewesen sein muss. Viele Versicherungen schreiben auch Schlossmodelle oder -hersteller vor, die verwendet werden müssen. Andere geben einen Mindestpreis vor.
Diese Einschränkung der Wahlfreiheit kann man als Nachteil ansehen. Es ist aber ohnehin sinnvoll, ein hochwertiges Schloss zu verwenden und das Rad an einen festen Gegenstand anzuschließen, schließlich will man trotz Versicherung einen Diebstahl vermeiden.
Versicherungen mit zusätzlichem Schutz
Viele Versicherungen bieten zum reinen Diebstahlschutz weitere Leistungen an. Dazu gehören zum Beispiel, dass sie Schäden durch Vandalismus, Feuer oder Unfälle bezahlen. Aber auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeit oder andere Einflüsse werden abgedeckt.
ADFC-Pannenhilfe
Einige Versicherungen bieten zudem Schutzbriefleistungen für die Reise an, wie Kleinreparaturen, Rücktransport, notwendige Hotelübernachtungen und mehr. Für ADFC-Mitglieder sind solche Leistungen innerhalb Deutschlands mit der ADFC-Pannenhilfe bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Die ADFC-PannenhilfePLUS, mit zusätzlichen und europaweiten Schutzbriefleistungen, kostet zusätzlich 11,90 Euro für Einzelmitglieder und 19,90 Euro für Familienmitgliedschaften.
Wie erfolgt die Entschädigung?
Für die Entschädigung stellen die Versicherungen Bedingungen: Bei einem Diebstahl fordern manche zum Beispiel eine Kopie einer Diebstahlanzeige bei der Polizei oder Nachweise über das verwendete Fahrradschloss.
Bei der Auswahl einer Versicherung ist auch zu beachten, wie im Schadenfall die Entschädigung erfolgt. Wird das Rad gestohlen, ist eine Erstattung des Neuwerts ideal, ohne dass davon ein neues Rad beschafft werden muss.
Eine Neupreis-Erstattung ist meist zeitlich begrenzt, nach Ablauf der Frist wird der Zeitwert erstattet. Viele Versicherungen knüpfen die Erstattung an den Kauf eines neuen Fahrrads des gleichen Typs. Wer also ein Trekkingrad versichert hat, kann die Entschädigungssumme dann nicht in ein Rennrad investieren.
Kosten kalkulieren
Die Versicherungsunternehmen bieten auf ihren Internetseiten meist einen Rechner, mit dem die tatsächlichen Kosten schnell zu kalkulieren sind. Abschließen lassen sich die Versicherungen online oder über Versicherungsmakler:innen.
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
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