Wer motorisiert auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte sich gut schützen. Motorradfahrer leben häufig gefährlich, da es bei Unfällen deutlich schneller zu schweren Verletzungen kommen kann als bei Unfällen im Auto. Daher hat es sich eingebürgert, dass die meisten Motorradfahrer nur mit Schutzkleidung und entsprechenden Protektoren unterwegs sind. Doch wie sieht es bei Mopeds und Rollern aus? Gibt es eine Schutzkleidungspflicht und welche Empfehlungen sind zu beachten?
Gesetzliche Bestimmungen zur Schutzkleidung
Nach § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht lediglich die Pflicht, beim Fahren eines Kraftrades einen Schutzhelm zu tragen. Weitere Regelungen, ob und welche Schutzkleidung getragen werden muss, gibt es nicht. Das gleiche gilt auch für Leichtkrafträder, zu denen die Motorroller zählen. Auch auf einem Roller sind Sie lediglich verpflichtet, einen Helm zu tragen. Theoretisch können Sie auch in Jeans, T-Shirt oder Sommerkleid durch die Stadt flitzen. Eine Ordnungswidrigkeit begehen Sie dabei nicht.
Die Helmpflicht im Detail
- Ein Sturzhelm ist laut Straßenverkehrsordnung in jedem Fall Pflicht.
- Maximalen Schutz bieten Integralhelme mit fester Kinnpartie und verschließbarem Visier.
- Klapphelme, bei denen sich die Kinnpartie hochklappen lässt, sind insbesondere für Brillenträger empfehlenswert. Die Schutzwirkung wird als etwas niedriger eingestuft.
Empfehlungen zur Schutzkleidung
Auch wenn es also für Motorradfahrer keine gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung gibt: Sorgen Sie lieber für einen weitreichenden Schutz. Dennoch sollten Sie sich nicht nur auf dem Motorrad, sondern auch auf dem Motorroller über geeignete Schutzkleidung Gedanken machen. Der Grund liegt natürlich zunächst in der eigenen Sicherheit. Aber auch aus finanziellen Gründen sollten Sie Schutzkleidung erwägen.
Warum Schutzkleidung wichtig ist
- Eigene Sicherheit: Schutzkleidung minimiert das Verletzungsrisiko bei Unfällen.
- Finanzielle Gründe: Kommt es zu einem Verkehrsunfall, riskieren Sie, auf einem Teil Ihrer Forderungen sitzen zu bleiben. So kann beispielsweise das Schmerzensgeld geringer ausfallen, wenn die Verletzung beim Tragen von Schutzkleidung nicht oder nicht so schlimm ausgefallen wäre.
Empfohlene Schutzkleidung
- Motorradjacke mit Rückenprotektor: Schützt Oberkörper und Rücken.
- Motorradhose: Bietet Schutz für Beine und Hüfte.
- Handschuhe mit Knöchelschutz: Verhindern Abschürfungen und Knochenblessuren.
- Stiefel mit Knöchelschutz: Schützen Füße und Knöchel.
Schutzkleidung in der Fahrschule
Entsprechendes werden Sie bereits in der Fahrschule lernen. Hier gelten nämlich strengere Regeln. Auf das Fahrschulmotorrad dürfen Sie nämlich nur aufsteigen, wenn Sie neben dem vorgeschriebenen Helm auch Handschuhe, eine Motorradjacke mit Rückenprotektor oder separatem Protektor, eine Motorradhose und Stiefel mit Knöchelschutz tragen. Ein Nierengurt ist hingegen nicht vorgeschrieben, kann aber von der Fahrschule verlangt werden.
Anforderungen in der Fahrschule
- Helm
- Handschuhe
- Motorradjacke mit Rückenprotektor
- Motorradhose
- Stiefel mit Knöchelschutz
Gerichtsurteile zur Schutzkleidung
Bei Motorradfahren entscheiden die Gerichte hier weitgehend einheitlich, natürlich orientiert am Einzelfall. Bei Rollerfahrern gibt es unterschiedliche Entscheidungen. Während manche Gerichte davon ausgehen, dass auch ein Rollerfahrer gegen eine Obliegenheit verstößt, wenn er keine Schutzkleidung trägt, hat beispielsweise das Landgericht Heidelberg anders entschieden (LG Heidelberg, Urteil vom 13.03.2014, Aktenzeichen 2 O 203/13). Dieses Gericht ging davon aus, dass es keine Verkehrssitte dahingehend gäbe, auf Motorrollern mit Nierengurt und schwerer Lederjacke zu fahren. Aufgrund der geringeren Geschwindigkeit von maximal ca. 45 km/h im vorliegenden Fall bestünde dafür auch keine Notwendigkeit.
Beispiele für Gerichtsurteile
Das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) hat einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt".
Die richtige Motorradkleidung finden
Motorradfahren macht Spaß, ist aber mit Risiken verbunden. Motorräder haben weder eine Außenkarosserie noch eine Knautschzone oder Airbags. Der Fahrer ist also einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Damit Ihnen im Falle eines Unfalls möglichst wenig passiert und Sie vollständigen Versicherungsschutz genießen, sollten Sie in eine hochwertige Schutzmontur investieren. Aber wie findet man das perfekte Outfit?
Tipps zur Auswahl der Motorradkleidung
- Material: Leder bietet höhere Abriebfestigkeit als Textil.
- Passform: Die Kleidung sollte eng anliegen, aber nicht einschränken.
- Protektoren: Achten Sie auf CE-geprüfte Protektoren an Schultern, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.
- Anprobe: Nehmen Sie sich Zeit für die Anprobe und lassen Sie sich von einer Fachkraft beraten.
Versicherungsschutz und Schutzkleidung
Sind Helm und Motorradkleidung eigentlich mitversichert? Der Schutzhelm ist bei der HDI Motorradversicherung versichert. Das gilt auch für Modelle mit Wechselsprechanlage. Der Helm ist bei einem selbstverschuldeten Unfall nur versichert, wenn eine Vollkasko oder Teilkasko besteht. Zusätzlich ist der Helm gegen Diebstahl versichert. Das gilt allerdings nur, wenn Sie ihn mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden haben, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist - der Helm also zum Beispiel mit einem Helmschloss gesichert ist.
Versicherungsschutz im Detail
- Helm: Versichert bei Vollkasko oder Teilkasko, sowie gegen Diebstahl bei gesicherter Verbindung mit dem Fahrzeug.
- Schutzbekleidung: In der Regel nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt, aber möglicherweise durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei unverschuldetem Unfall.
Weitere Tipps und Hinweise
- Achten Sie unbedingt auf Ihren Helm, wenn Sie ihn gerade nicht tragen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn er Ihnen einfach herunterfällt und dabei kaputtgeht.
- Die Schutzbekleidung wie Jacke, Hose und Motorradstiefel fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Denn dieser bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und damit fest verbundene Teile.
- Wird Ihre teure Motorradbekleidung bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen, besteht aber dennoch eine Möglichkeit, dass diese von der Versicherung ersetzt wird. Voraussetzung ist, dass Sie keine Schuld an dem Unfall tragen. Dann ist nämlich Ihr Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht und muss für die Ihnen entstandenen Schäden aufkommen.
- In der Regel erstatten Versicherungen in solchen Fällen die beschädigte Motorradkleidung des Unfallopfers bis zu einer Grenze von 500 Euro.
Checkliste für den Helmkauf
- Lassen sich Visier, Belüftungselemente und Sonnenblende problemlos mit Handschuhen bedienen?
- Lässt sich das Helmpolster zum Reinigen entnehmen?
- Setzen Sie verschiedene Modelle auf; als Brillenträger sollten Sie die Brille bei der Anprobe tragen. Entsprechendes gilt für Träger von Sturmhauben und Ohrenstöpseln - passt alles?
- Halten Sie den aufgesetzten Helm mit beiden Händen fest. Können Sie Ihren Kopf im Helm drehen? Dann ist er zu groß. Drücken darf er aber auch nicht, das kann bei langen Fahrten zu Kopfschmerzen führen.
- Machen Sie nach Möglichkeit auch eine Probefahrt mit dem Helm.
Verwandte Beiträge:
- Moped Schutzkleidung Damen: Sicherheit & Style
- Motorrad Schutzkleidung: Klassen, Normen & Kaufberatung
- Harley Davidson Schutzkleidung: Test, Kaufberatung & Modelle im Vergleich
- Motorrad Schutzkleidung Damen Set: Sicherheit & Style auf zwei Rädern
- Schwalbe Marathon Plus Test: Unschlagbare Pannensicherheit & Maximale Langlebigkeit!
- Unverzichtbare Tipps: So verhinderst du, dass dein Motorrad in der Fahrschule umfällt!
Kommentar schreiben