Fahrradhelm-Pflicht in Schweden und anderen Ländern: Ein umfassender Überblick

Die Frage, ob eine Helmpflicht für Radfahrer eingeführt werden sollte, wird immer wieder diskutiert. Fakt ist: Das Tragen eines Fahrradhelms kann Leben retten. In Deutschland besteht keine Helmpflicht für Fahrräder. Doch immer mehr Radfahrer greifen freiwillig zum Helm. Vor allem Kinder und Jugendliche radeln in Sachen Sicherheit voraus: Die Mehrzahl von ihnen trägt einen Kopfschutz auf dem Rad.

Die schwedische Regierung will für alle Radfahrer eine gesetzliche Helmpflicht einführen. Wie Verkehrsministerin Ulrica Messing in der Zeitung "Svenska Dagbladet" angab, seien die Resultate der vor einem Jahr auf Kinder unter 15 Jahren begrenzten Helmpflicht sehr überzeugend. Daher solle diese auch auf Erwachsene ausgedehnt werden. Radfahrverbände vermuten nun, dass die Helmpflicht für Erwachsene zu weniger Radfahren führen wird. Dennoch werten sie die Maßnahme als "vernünftig".

Unfallstatistik und Helmtragequote

Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik. Im Jahr 2022 waren 70.903 Radfahrer in Unfälle verwickelt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad unterwegs waren, und 23.658 Menschen mit dem Pedelec. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec. Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen. Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Wie ein Fahrradhelm schützt

Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt. Um den Schutz eines Helmes zu verdeutlichen, verweist der Neurologe auf den Melonentest: Lässt man eine Wassermelone aus 1,50 m Höhe auf den Boden fallen, zerbricht sie. Wird die Melone allerdings in einem Helm befestigt fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt. Prallt der Kopf ungeschützt auf Asphalt auf, kann es zu schweren Blutungen und Gewebeverletzungen im Gehirn kommen, so Neurologe Erbguth. Sprache, Motorik oder Bewusstsein könnten so geschädigt werden.

Die Dekra Fahrzeugtechnik testete und bewertete 2020 das Nutzenpotenzial von Fahrradhelmen in realen Unfallszenarien. Als Fazit der zahlreichen Crashversuche stellte sie fest, dass richtig getragene Fahrradhelme das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Unfall - sowohl mit einem Unfallgegner als auch bei einem Sturz ohne Fremdbeteiligung - deutlich reduzieren. Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.

Helmpflicht für E-Bikes und Pedelecs

Keine gesetzliche Helmpflicht besteht auch für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einem geeigneten Helm gefahren werden. Auch für E-Bikes, die ohne Tretunterstützung diese Geschwindigkeiten erreichen können, gilt eine gesetzliche Helmpflicht. Wann gilt die Helmpflicht bei E-Bikes? Viele haben ein Pedelec im Sinn, wenn sie von einem E-Bike sprechen. Pedelecs sind Elektrofahrräder, die eigenes Treten voraussetzen. Sie unterstützen dich beim Fahren bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, mit einer Leistung von 250 Watt. Fährst du ein solches Rad, besteht für dich keine Helmpflicht.

Anders sieht es bei „Kleinkrafträdern“ aus, den eigentlichen „E-Bikes“. Bei ihnen ist kein eigenes Treten erforderlich, die Geschwindigkeit aber auf 25 km/h begrenzt. Bei Speed-Pedelecs („S-Pedelecs“), die bis zu 45 km/h unterstützen, ist ebenfalls ein Helm während des Radelns Pflicht.

Vorschriften und Erfahrungen im Ausland

Nur in einer Handvoll Staaten weltweit existiert eine Helmpflicht für Radfahrende jeden Alters, die auch kontrolliert wird. In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften für alle. In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.

Die Altersgrenze bis wann Kinder und Jugendliche ist in verschiedenen europäischen Ländern sehr unterschiedlich. In Frankreich etwa herrscht generell Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren, egal, ob sie selber in die Pedale treten oder nur mitfahren. Auch in Österreich müssen Kinder, die noch keine 12 Jahre sind, einen Helm tragen. Heranwachsende unter 15 Jahren müssen in Island, Slowenien, Schweden und der Slowakei einen Fahrradhelm tragen. Ist Estland und Kroatien besteht Helmpflicht für Minderjährige unter 16 Jahren. Wer in Litauen und Tschechien noch nicht 18 Jahre alt ist, muss ebenfalls einen Helm beim Radeln tragen. Auf Malta und in Finnland muss offiziell jeder - egal wie alt - einen Fahrradhelm tragen, der mit dem Drahtesel unterwegs ist. In der Slowakei und in Spanien muss man außerhalb geschlossener Ortschaften mit Helm radeln. Ausnahme in Spanien: hohe Temperaturen oder lange Steigungen.

Im außereuropäischen Ausland herrscht beispielsweise in Australien, Neuseeland und Südafrika Helmpflicht. In den USA wiederum ist dies nicht einheitlich geregelt: In 38 Bundesstaaten ist das Tragen von Radhelmen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Pflicht.

Helmpflicht im Überblick:

Land Regelung
Spanien Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften
Österreich Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Finnland Helmpflicht für alle Radfahrer
Frankreich Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren
Schweden, Slowenien Helmpflicht für Kinder unter 15 Jahren
Estland, Kroatien Helmpflicht für Kinder unter 16 Jahren
Tschechien, Litauen Helmpflicht für alle unter 18 Jahren
Malta Helmpflicht für alle Radfahrer
Australien, Neuseeland, Südafrika Generelle Helmpflicht

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben. Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.

Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern. Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Bußgelder bei Verstößen

Wer zum Beispiel in Spanien unerlaubterweise ohne Helm radelt, muss mit einer Buße von 90 Euro rechnen. Wenn du in Deutschland ohne Helm auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wirst, zahlst du in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro.

Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.

Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.

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