Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Was ist ein Moped?
Zunächst einmal gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.
Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Moped vs. Mofa
Zu den Kleinkrafträdern, die einen Führerschein benötigen, zählen 2-rädrige Fahrzeuge mit maximal 50 cm3 und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. Leicht-Mofas bis zu 30 cm3 oder 0,5 kW und eine Höchstgeschwindigkeit von. 4-rädrige Fahrzeuge, die weniger als 350 kg Leergewicht und maximal 45 km/h aufweisen.
Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen.
Leichtkrafträder
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1.
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Motorroller
Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.
Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen nur dann erforderlich, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sowie Drosselungen oder Entdrosselungen auf 25 bzw. Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.
Führerschein Erweiterung B196
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Sicherheitshinweise
Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten? Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt! Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.
Mopedautos
Sie sehen aus wie normale Autos, sind aber keine. So genannte Mopedautos, offiziell heißen sie Leichtkraftfahrzeuge, versprechen jungen Leuten ab 15 Jahren eine autoähnliche Mobilität als Alternative zum Motorroller. Alles über Zulassung, Kosten und Sicherheit der Leichtkraftfahrzeuge.
- Mit Führerschein AM ab 15 Jahren fahrbar
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Versicherungskennzeichen notwendig
Leichtkraftfahrzeuge sind eine Mischung aus normalem Pkw und Moped. Sie werden daher alternativ auch als Moped-Autos, 45-km/h-Autos oder Leichtmobile bezeichnet. Sie haben vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze, sind auf 6 kW (8 PS) Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 Kilogramm und sind bauartbedingt maximal 45 km/h schnell.
Die Leichtmobile müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Pkw weder zur TÜV-Untersuchung noch zugelassen werden. Somit wird für sie auch keine Kfz-Steuer fällig. Lediglich ein Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) ist erforderlich.
Sicherheit von Mopedautos
Grundsätzlich sollten Interessenten Folgendes wissen, bevor sie sich ein Mopedauto anschaffen: Leichtmobile unterliegen beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen wie sie für Pkw gelten.
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