Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Helmpflicht beim Mofa
Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer!
Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen. Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Vorschriften zur Helmpflicht für Mofa, Moped & Co. ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Demnach entscheidet vor allem die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, ob bei einem Mofa, Moped oder Elektroroller eine Helmpflicht besteht.
Bußgelder bei Verstößen
Wer auf dem Mofa ohne Helm erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Wer die gesetzliche Helmpflicht beim Mofa oder Moped nicht befolgt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dieser sieht für das Fahren ohne geeigneten Schutzhelm ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Werden Kinder ohne Helm auf einem Kleinkraftrad mitgenommen, drohen weitreichendere Sanktionen. Denn der Gesetzgeber sieht für einen solchen Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Anforderungen an den Schutzhelm
Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen. Aktuell entsprechen Schutzhelme, der Norm ECE-R 22.05 den geltenden, europäischen Vorschriften. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit Juni 2022 geprüft wird. Seit Juni 2023 dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.
Nach ECE 22.05 geprüfte Helme dürfen natürlich weiterverwendet werden. Hier gibt es keine Austauschpflicht. Bei einer Neuanschaffung sollte man aber auf die aktuellste Prüfnorm achten.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.
FAQ: Helmpflicht beim Mofa
- Wann besteht beim Mofa eine Helmpflicht? Laut den Verkehrsregeln besteht eine Helmpflicht immer dann, wenn ein Kfz bauartbedingt schneller als 20 km/h fährt, über eine offene Bauart verfügt und nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.
- Gilt die Helmpflicht nur für Mofas? Grundsätzlich besteht die Helmpflicht sowohl für Mofas, Mopeds als auch Elektroroller, wenn diese den entsprechenden Kriterien entsprechen.
- Was droht fürs Mofafahren ohne Helm? Die möglichen Sanktionen können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
FAQ: Helmpflicht beim Motorrad
- Muss ich beim Motorradfahren einen Helm tragen? Ja, die Verkehrsregeln schreiben die Verwendung eines geeigneten Schutzhelms vor.
- Was droht für einen Verstoß gegen die Helmpflicht? Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
- Erhalte ich bei einem Unfall ohne Helm eine Mitschuld? Ja, ein Verstoß gegen die Helmpflicht kann auch bei der Schadensregulierung nach einem Unfall berücksichtigt werden.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht
Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Strafen bei Verstößen gegen die Helmpflicht:
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Fahren ohne Helm (Mofa/Motorrad) | 15 | 0 | - | Ja/Nein (abhängig von den Umständen) |
| Mitnahme von Kindern ohne Helm | 60 | 1 | - | Ja/Nein (abhängig von den Umständen) |
Motorradhelme: Bauarten im Überblick
- Geschlossener Integralhelm (Full Face Helmet): klassische Bauform mit festem Kinnbügel, Kopf immer vollständig umschlossen, hat unter Motorradhelmen den größten Marktanteil
- Klapphelm (Flip Up Helmet): wie geschlossener Integralhelm, aber mit hochklappbarem Kinnbügel, Kopf nur mit heruntergeklapptem Kinnteil vollständig umschlossen
- Crosshelm (Off Road Helmet): geschlossen wie klassischer Integralhelm, meistens ohne Visier, alternativ Crossbrille erforderlich, mit Helmschirm
- Jethelm (Open Face Helmet): Helm ohne Gesichtsschutz, Kopf nicht vollständig umschlossen, Gesicht frei, wird überwiegend von Rollerfahrern und Fahrern von Retro- und Classic-Bikes genutzt
- Modularer Helm (Crossover Helmet): Bauform kann den Anforderungen entsprechend variiert werden, Kopf wird entweder vollständig oder nur teilweise umschlossen, hat nur geringen Marktanteil
- Brain-Caps: einfache Kunststoffschale mit Kinnriemen, ohne ECE-Prüfung, niedriges Schutzpotenzial, einige Bereiche des Kopfes unbedeckt, nur für Show-Zwecke geeignet, erfüllt die Anforderungen der StVO nicht
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