Die Montage von seitlichen Reflektoren an Motorrädern ist ein Thema, das oft diskutiert wird, insbesondere im Hinblick auf die Optik. Doch welche Vorschriften gelten in Deutschland bezüglich dieser Reflektoren? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Anforderungen, Farben, Anbauhöhe und Ausrichtung gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE).
Pflicht oder Kür? Die Rechtslage
Bis zur Einführung der EURO 4 Norm waren seitliche Reflektoren am Motorrad keine Pflicht. Mit der Einführung der EURO 4 Norm änderte sich dies jedoch. Seitdem gilt:
- Bis Euro 3: Keine Pflicht, aber Verwendung paarweise zulässig.
- Ab Euro 4: Pflicht. Bei Nicht-Vorhandensein (Abbau) an einem Euro 4 Motorrads kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
- Ab 2018: Mindestens ein seitlicher Reflektor ist Pflicht. Es dürfen auch zwei sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen für alle Fahrzeuge der Klasse L3 gelten, also motorisierte Zweiräder mit mehr als 50ccm Hubraum. Enduros sind eine Untergruppe der Klasse L3.
Farbe und Form der Reflektoren
Die Farbe der seitlichen Reflektoren ist ebenfalls klar geregelt:
- Vorne: Gelb
- Hinten: Gelb oder Rot
Eine dreieckige Form ist seitlich nicht erlaubt, da diese für Anhänger reserviert ist. Zulässige Reflektoren müssen eine ECE-Kennzeichnung besitzen.
Anbauhöhe und Ausrichtung
Auch die Anbauhöhe und Ausrichtung der seitlichen Reflektoren sind genau definiert:
- Höhe über Fahrbahn: Mindestens 300 mm und höchstens 900 mm.
- Anordnung: An der Seite des Fahrzeugs, so dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrers oder Beifahrers verdeckt werden.
- Geometrische Sichtbarkeit: Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten. Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen (kann auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe kleiner als 750 mm ist).
- Ausrichtung: Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht.
Auch wenn das Verwarngeld für einen Verstoß gering angesetzt sein mag, kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.
Tabelle: Vorschriften für seitliche Reflektoren am Motorrad
| Merkmal | Vorschrift |
|---|---|
| Pflicht | Ab Euro 4 |
| Anzahl | Mindestens 1, maximal 2 pro Seite |
| Farbe | Vorne Gelb, Hinten Gelb oder Rot |
| Form | Nicht dreieckig |
| Höhe | 300 mm - 900 mm über dem Boden |
| Sichtbarkeit | Horizontalwinkel 30°, Vertikalwinkel 15° (ggf. 5°) |
Es ist ratsam, sich vor Umbauten oder Veränderungen an der Beleuchtung des Motorrads gründlich über die geltenden Vorschriften zu informieren, um rechtliche Konsequenzen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
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