Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto übertragen: So geht's

Ihre Großmutter will ihren Oldtimer verkaufen und den Führerschein abgeben? Dann kann sie Ihnen gleich ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das bedeutet niedrigere Versicherungskosten für Sie!

In der Kfz-Versicherung hängt Ihr Beitrag neben dem Fahrzeugtyp von der Schadenfreiheitsklasse ab. Das System der Schadenfreiheitsklassen ermöglicht Kfz-Versicherungen, Risiken abzuschätzen und umsichtige Autofahrer zu belohnen.

Grundlagen der Schadenfreiheitsklasse

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse? Unter der Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, versteht man die Anzahl der unfallfreien Jahre eines jeden Autofahrers. Kfz-Versicherer berechnen unter anderem anhand der schadenfreien Jahre die Wahrscheinlichkeit von Unfall- und Schadenrisiken. Um die schadenfreien Jahre gegenüber der Versicherung nachzuweisen, gibt es die sogenannten SF-Klassen.

Die Schadenfreiheitsklasse ist für Versicherte besonders interessant, da sie sich auf die Beitragshöhe ihrer Kfz-Versicherung auswirkt. Deshalb liest man häufig auch den Begriff Schadenfreiheitsrabatt (SFR).

Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht in der Teilkasko. Grund dafür: Die Teilkasko zahlt nur für Schäden, die Sie nicht selbst verursachen.

Die Unterteilung der Schadenfreiheitsklassen erfolgt von SF 0 bis mindestens SF 35. Dabei ist die SF 0 die Anfängerklasse und die SF 35 die höchste und günstigste Stufe, die man in der Regel erreichen kann.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Meist ist die Schadenfreiheitsklasse an den Versicherungsnehmer gebunden. Unter bestimmten Bedingungen erlauben Versicherer, die SF-Klasse zu übertragen. Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Altersgründen abschaffen, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auf jemand anderen übertragen.

Der Vorteil für den Empfänger: Mit der Übertragung der besseren SF-Klasse spart er beim Versicherungsbeitrag - allerdings nicht den gleichen Prozentsatz wie Sie.

Um es kurz zu machen: Nein, den SF-Rabatt direkt zu übertragen, ist leider nicht möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass Sie nur so viele schadenfreie Jahre übertragen können, wie der Empfänger schon den Führerschein besitzt.

Kurz und knapp geantwortet: Ja, das geht. Sie können eine Motorradversicherung in eine Autoversicherung umschreiben lassen und die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Ihre Motorradversicherung wird offiziell beendet und ein neuer Vertrag über die Kfz-Versicherung aufgesetzt.

Allerdings nehmen Sie beim Umwandeln der Motorradversicherung in eine Autoversicherung nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt des Motorrads mit, sondern Ihre schadenfreien Jahre beziehungsweise die Schadenfreiheitsklasse. Der Grund dafür ist einfach.

Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit. Wir bei Verti stufen Sie in die Schadenfreiheitsklasse 9 ein.

Die Übertragung einer fremden Fahrzeugklasse auf ein anderes Gefährt kommt beispielsweise in Frage, wenn Sie die SF-Klasse von einem Motorrad auf Ihren Pkw übertragen lassen wollen. Aus diesem Grund übernehmen wir keine SF-Klassen von anderen Fahrzeugklassen.

Es ist möglich, die Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad aufs Auto zu übertragen - und umgekehrt. Auch die Übertragung auf andere Personen ist häufig erlaubt.

Voraussetzungen für die Übertragung

Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man im Besitz eines Führerscheins ist. Beispiel: Wer seit drei Jahren seine Fahrerlaubnis hat, kann entsprechend drei Jahre übernehmen. Für einen absoluten Fahranfänger lohnt sich das Ganze also nicht.

Derjenige, der die SF-Klassen übernimmt, sollte außerdem regelmäßig mit dem Auto gefahren sein. Manche Versicherungen verlangen auch, dass er im selben Haushalt lebt wie derjenige, der die SF-Klasse abgibt.

Sind derjenige, der die SF-Klassen abgibt und der Empfänger bei unterschiedlichen Versicherungen, können die übertragenen SF-Klassen meist auch zu einer anderen Versicherung "mitgenommen" werden.

SF-Klasse und Zweitwagen

Wenn Sie Ihren Zweitwagen anmelden, den Sie oder Ihre Lebenspartnerin privat nutzen, zählt die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens auch für den zweiten. Bei DA Direkt etwa erhalten Sie so maximal die SF-Klasse 30 - je nachdem, wie viele unfallfreie Jahre am Stück Sie gefahren sind.

Und wenn noch andere Personen außer Ihnen das Auto nutzen? Dann hängt die Schadenfreiheitsklasse vom Geburtsjahr des jüngsten Fahrers ab - es zählen nur die Jahre, die er selbst unfallfrei unterwegs sein konnte.

Wollen Sie ein Motorrad als zweites Fahrzeug versichern? Dann wird es in SF ½ eingestuft, wenn auf Sie oder Ihre Partnerin bereits ein Pkw oder ein Kraftrad der SF ½ zugelassen ist.

Wenn ein zusätzliches Fahrzeug versichert werden soll, z. B. ein schickes Cabrio für den Sommer, spricht man von einem „Zweitwagen“. Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug versichern, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihren Pkw.

Eine bessere Zweitwageneinstufung bieten wir nicht nur für Pkw, sondern auch für ein Campingfahrzeug, ein Motorrad, ein Leichtkraftrad oder -roller oder auch für ein Quad oder Trike an.

Saisonkennzeichen und SF-Klasse

Viele Motorradfahrer entscheiden sich für ein Saisonkennzeichen, da sie vorwiegend in den schönen Monaten auf Tour gehen. Selbst wenn die Maschinen zwischen September und April gut eingepackt in der Garage stehen, werden die schadenfreien Jahre trotz ruhenden Motorradversicherung einfach weitergezählt.

Hier kommt die 180-Tage-Regelung zum Tragen. Da Motorräder hierzulande nur vom Frühjahr bis zum Herbst gefahren werden können, stehen sie über den Winter meistens abgemeldet in Garagen. Doch Achtung: Wenn Sie in der Schadenfreiheitsklasse steigen wollen (also die Prozente senken möchten), muss Ihre Motorradversicherung mindestens 180 Tage aktiv gewesen sein.

Sie müssen zudem schadenfrei gefahren sein. Die Winterruhe, das heißt die Zeit, für welche die Versicherung unterbrochen ist, beträgt weniger als 6 Monate.

Auch mit Saisonkennzeichen ist es möglich, in der Motorrad-SF-Klasse aufzusteigen. Achte darauf, dass Dein Motorrad mindestens 6 Monate jährlich zugelassen ist.

Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall

Wenn man einen Schaden über seine Kfz-Versicherung regulieren lässt, wird man in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Wie weit man zurückgestuft wird, hängt von der bereits erreichten SF-Klasse ab.

Ab dem zweiten Schaden erfolgt die Rückstufung nach den geltenden Rückstufungstabellen.

Ein Schadenfall führt zu einer Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse Deines Motorrads. Die Rückstufung findet im folgenden Versicherungsjahr statt. Die Höhe des Schadens ist dabei nicht wichtig. Was zählt, ist die Anzahl der Schäden innerhalb der Vertragslaufzeit.

Gegen Aufpreis bieten einige Versicherer einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser gewährleistet, dass Du trotz regulierten Schadenfalls den gleichen Motorrad-Schadenfreiheitsrabatt behältst. Bei einem Wechsel wird der bestehende Rabattschutz allerdings nicht zwangsläufig vom neuen Versicherer anerkannt.

Außerdem besteht häufig die Möglichkeit, den Schaden nachträglich „zurückzukaufen“. Bei einem solchen Vorgang übernimmt der Versicherer zunächst die Kosten des Schadens. Der Versicherungsnehmer hat danach die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums den gezahlten Betrag der Versicherung zu erstatten. So kannst Du die SF-Klassen-Rückstufung vermeiden.

Tabelle: Schadenfreiheitsklassen und ihre Bedeutung

SF-Klasse Bedeutung
SF 0 Anfängerklasse
SF 1/2 Erste Verbesserung nach einem schadenfreien Jahr
SF 35+ Höchste und günstigste Stufe

Fazit

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einem Motorrad auf ein Auto kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu beachten.

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