Sicherheitstipps für Radfahrer

Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs und Fahrräder rücken als Verkehrsteilnehmer stärker in den Fokus. Sicherheit im Straßenverkehr ist daher das A und O, egal ob du mit einem herkömmlichen Fahrrad oder einem E-Bike unterwegs bist.

Auf dem Fahrrad sind laut ADFC besonders Kinder bis 15 Jahre und Senioren gefährdet. Während jüngere Kinder von den Reizen des Verkehrs oft überfordert sind, gehen Jugendliche oft mit einer eher sorglosen oder riskanten Fahrweise ein erhöhtes Unfallrisiko ein. Bei älteren Menschen wiederum sind Unsicherheiten in Bewegungsabläufen oder Reaktionsschwächen ein Problem.

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, verfügt über keinerlei Knautschzone und wird leicht von den motorisierten Verkehrsteilnehmern übersehen. Vor allem an Kreuzungen lauert die Gefahr, weil Radfahrer von abbiegenden Lkw-Fahrern übersehen werden können. Stichwort: Toter Winkel.

Grundlegende Verkehrsregeln und Verhalten

Auch beim Radfahren sollte man sich an die Verkehrsregeln halten. Über Rot fahren ist auch mit dem Fahrrad keine gute Idee. Aufs Handy schauen ist verboten - telefonieren erst recht. Freihändig fahren mit dem Rad ist generell nicht erlaubt. Auch Radfahren in der Fußgängerzone ist verboten. Das scheint aber nicht allen klar zu sein.

Einige Punkte bzgl. Generell sollten Radler die Grundregeln des Straßenverkehrs beherzigen wie zum Beispiel: Rechts vor links beachten und das Abbiegen deutlich anzeigen. Außerdem rechnen Radler besser immer auch mit Fehlern anderer: Gerade beim Rechts-Abbiegen nehmen Auto- und Lkw-Fahrer den parallel auf dem Fahrradweg fahrenden Radlern oft die Vorfahrt.

Zum rechten Fahrbahnrand sollten Radfahrer, die auf der Fahrbahn unterwegs sind, immer genügend Platz lassen. Etwa ein Meter sollten zwischen Rad und Bürgersteig liegen. Zu parkenden Autos sollten es sogar eineinhalb Meter sein, empfiehlt der ADFC, um nicht mit plötzlich geöffneten Autotüren zu kollidieren (sogenanntes Dooring). Durch den Abstand schaffen sich Radfahrer auf der Straße ihre eigene Sicherheitszone. Auch wenn es nicht ganz logisch klingt: Aber Sie vermeiden so, mit unzureichendem Abstand überholt zu werden. Lassen Sie sich nicht irritieren über ungeduldige Autofahrer.

Sind Radwege zu eng oder schlecht ausgebaut, weichen manche Radfahrer lieber auf die Straße aus, während sich andere Radfahrer beispielsweise an unübersichtlichen Kreuzungen wohler fühlen, wenn sie absteigen und schieben. Der eigenen „Wohlfühllösung“ nachzugehen, erhöht das Sicherheitsgefühl.

Radwege: Angebot oder Pflicht?

Es gibt benutzungspflichtige Radwege (gekennzeichnet mit einem blauen Schild) und solche, die nur ein Angebot für Radfahrer sind. Doch alle diese Radwege sind nicht immer sichere Zonen. Wenn man auf ihnen fahren muss, dann mit besonderer Vorsicht. Besondere Gefahrstellen bilden jede Kreuzung, Einmündung, jede Ein- und Ausfahrt. Besonders gefährlich sind linksseitige Radwege. Auf ihnen befindet man sich noch mehr außerhalb der auf die Fahrbahn und auf Rechtsverkehr konzentrierten Wahrnehmung.

Auch benutzungspflichtige Radwege müssen Sie nicht benutzen, wenn sie absolut unzumutbar bzw. überhaupt nicht befahrbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Autos auf Radwegen parken oder andere Hindernisse einen Radweg blockieren - kein Winterdienst erfolgte - sich Baustellen auf dem Radweg oder Scherben befinden.

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass man auf Radwegen unsicherer fährt als auf der Fahrbahn daneben. Das Gefühl der Sicherheit auf Radwegen trügt. Fahren Sie niemals auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die einzige Ausnahme, wo dies sogar vorgeschrieben ist, sind so genannte Zweirichtungsradwege.

Gehwege sind für Radler tabu. aktiv Radfahren empfiehlt jedem Radfahrer das Verinnerlichen von Grundtechniken wie die vorausschauende Blickführung und das Beherrschen von Manövern wie Vollbremsung oder schnelle Kurvenfahrten auf verschiedenen Untergründen. Auch schweres Gepäck am Rad verändert das Fahrverhalten und will geübt sein.

Alkohol und Promillegrenzen

Promillegrenzen auf dem Fahrrad: Beim Fahrradfahren liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille - etwas höher als beim Autofahren. Das heißt, sobald man Ausfallerscheinungen durch Alkohol hat, wird es strafbar. Einen Punkt in Flensburg kann es auch für Radfahrer geben, weil man auf dem Fahrrad im Verkehr etwas falsch gemacht hat. Und wenn man gar keinen Führerschein hat? Die Strafen gelten auch ohne Führerschein, denn es handelt sich in Flensburg um ein “Fahreignungsregister”.

Sicherheitsausrüstung und Fahrradcheck

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Insbesondere folgende Teile Ihres Rades sollten regelmäßig auf die Funktionsfähigkeit überprüft werden:

  • Bremsen: Belag auf Abnutzung, Bowdenzüge auf Verschleiß, Gesamtsystem auf Bremswirkung und leichte Bedienbarkeit
  • Beleuchtung: Leuchten vorn/hinten, Verkabelung
  • Tragende Teile: (Rahmen, Gabel, Lenker, Sattelrohr) auf Risse, Deformierung, lose Schrauben
  • Antrieb: Kette, Pedale, Kettenblatt, Ritzel, Schaltung

Gehen Sie mit Ihrem Fahrrad regelmäßig zu einem fachmännischen Check, beispielsweise immer im Frühjahr. Sie fahren ein Fahrzeug und sind damit ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer. Mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten.

Fahrradhelm: Ein Muss für jeden Radfahrer

Ein Fahrradhelm sorgt für mehr Sicherheit - da gibt es keine Diskussion. Seit 2011 gibt es die bundesweite Initiative „Ich trag‘ Helm“, die für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen wirbt. Die Zahl der Helmträger in Deutschland ist seit dem Start der Initiative um 65 Prozent gestiegen.

Die Gründe fürs Helmtragen liegen auf der Hand: Obwohl nur wenige Zentimeter dick, verringert ein Helm die Aufprallkräfte, die bei einem Sturz auf den Kopf einwirken. So können Radfahrer mit Helm das Risiko von Kopfverletzungen beachtlich reduzieren. ADFC und Deutsche Verkehrswacht werben daher für das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen auch bei Pedelec-Fahrern, da ein Sturz oder Unfall schwere und tödliche Kopfverletzungen zur Folge haben kann.

Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände

Aktuelle LED-Strahler leuchten die Fahrbahn dutzende von Metern weit aus und ermöglichen es Radfahrern, innerhalb der einsehbaren Wegstrecke jederzeit zum Stillstand kommen zu können. Nehmen Sie genug Essen und Getränke auf eine Radtour mit, da man bei einem „Hunger­ast“ oder „Dehydration“ nicht mehr Herr der Lage ist. Zu einem Start der Radtour gehört ein reichhaltiges Frühstück. Zwischendurch lässt sich der Energiebedarf mit Obst, belegten Broten, Joghurt oder mittags mit einem Salat oder anderer leichter Kost decken. Wichtig ist zudem, dass man während der Fahrradtour ausreichend trinkt, je nach Temperatur und Anstrengung zwei bis drei Liter am Tag, und am besten bevor der große Durst kommt. Bewährt haben sich Fruchtsäfte, mit Mineralwasser zur Schorle gemischt. Auch Früchtetee oder alkoholfreies Bier eignen sich, um den Mineralstoff- und Vitaminhaushalt auszugleichen.

Achten Sie darauf, die Wahl Ihrer Kleidung den Wetter- und Fahrtbedingungen anzupassen. Helle Kleidung in auffälligen Farben mit zusätzlichen Reflektoren erhöht die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Baumwolle ist als Funktionskleidung nicht sinnvoll, da sie den aufgesogenen Schweiß nur sehr schwer wieder abgibt, besser sind Merino oder Synthetikfasern. Gute Radjacken haben unter anderem einen verlängerten Rücken, eine Kapuze und rutschfeste Bündchen. Zum Schutz vor Nässe sollten die Nähte verklebt und Taschen sowie Reißverschlüsse mit überlappenden Abdeckleisten versehen sein. Hosen und Shirts sollten in jeder Fahrposition gut passen und bequem sein. Hosenbeine dürfen nicht in die Kette und weite Röcke nicht in die Speichen geraten.

Notfallausrüstung und Erste Hilfe

Ein kleines Reparaturset kann den Unterschied machen, ob du nach einer Panne schnell wieder fahren kannst oder hilflos am Straßenrand stehst. Folgende Dinge sollten immer in deiner Satteltasche oder deinem Rucksack sein:

  • Multitool mit Inbusschlüsseln und Schraubenzieher
  • Ersatzschlauch oder Flickzeug
  • Reifenheber
  • Minipumpe oder CO2-Kartuschen

Unfälle können jederzeit passieren. Ein kleines Erste-Hilfe-Set sollte immer mitgeführt werden. Es sollte mindestens Folgendes enthalten:

  • Pflaster in verschiedenen Größen
  • Verbandmaterial und sterile Wundauflagen
  • Desinfektionsmittel
  • Einweghandschuhe
  • Rettungsdecke

Zudem ist es ratsam, sich mit grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen auszukennen, etwa dem Anlegen von Verbänden oder der Stabilisierung von Verletzungen.

Checkliste für die Fahrradsicherheit:

Punkt Beschreibung
Fahrradhelm Sollte gut passen und regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden.
Bremsen Müssen einwandfrei funktionieren und zuverlässig greifen.
Reifen Ausreichend Profil und richtiger Reifendruck sind wichtig.
Beleuchtung Funktionstüchtiges Licht vorne und hinten.
Kette & Schaltung Gut geschmiert und korrekt eingestellt.
Notfallwerkzeug Multitool, Ersatzschlauch, Reifenheber, Minipumpe.
Erste-Hilfe-Set Pflaster, Verbandmaterial, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Rettungsdecke.

Das Verhalten im Straßenverkehr

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausgenommen sind hiervon nur geschlossene Verbände mit mehr als 15 Personen. In diesem Fall darf keine Lücke zwischen den Radfahrern entstehen und es darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.

Auf dem Fahrrad haben Sie auf dem Zebrastreifen keinen Vorrang. Nur wenn Sie Ihr Rad schieben, gilt die Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr auf der Straße.

Auf dem Gehweg ist es nicht sicherer als auf der Fahrbahn. Oft gilt das Gegenteil.

Auf Radwegen ist das Fahren in zwei Richtungen nur erlaubt, wenn dies in beiden Richtungen ausdrücklich durch das entsprechende blaue Schild zugelassen ist. Diese Voraussetzung gilt auch, wenn an der Straße nur auf einer Seite ein Radweg vorhanden ist.

Die Beschilderung „Gehweg“ mit „Radfahrer frei“ gibt den Fußgängern Vorrang. Radverkehr ist zugelassen, muss sich aber dem Geschwindigkeitsniveau der Fußgänger anpassen; im Zweifel auch absteigen.

Auf allen anderen Gehwegen ist Radfahren für Verkehrsteilnehmer über 10 Jahre grundsätzlich verboten.

Sichtbarkeit erhöhen

Neben der eigenen Sicht ist es beim Radfahren mindestens genauso wichtig von anderen Verkehrsteilnehmern möglichst frühzeitig gesehen und als Radfahrer erkannt zu werden.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt daher genau vor, was an Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren am Fahrrad vorhanden sein muss.

Um bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen noch besser aufzufallen, kann man selber noch einiges tun. Zum Beispiel, indem man eine Jacke oder einen Fahrradhelm mit reflektierenden Streifen trägt. Auch sollten die Lampen und Reflektoren möglichst frei von Schmutz und Staub sein.

Die Fahrradbeleuchtung hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Die klassischen Seitenläuferdynamos sind auf dem Rückzug und an neuen Fahrrädern kaum noch zu finden. Weitgehend durchgesetzt haben sich stattdessen Dynamos, die sich in der Nabe des Vorderrades befinden.

Im Gegensatz zu den Seitenläuferdynamos, die bei Nässe wegen durchrutschender Laufrollen oft Schwächen zeigten und wenig Leistung brachten, sind Nabendynamos immer verfügbar und funktionieren witterungsunabhängig. Die Produktion des Stroms für die eigene Beleuchtungsanlage gelingt dadurch deutlich eff ektiver als noch vor einigen Jahren. Zusätzliche Sicherheit bringt die doppelte Verkabelung, die bei neuen Rädern inzwischen weit verbreitet ist.

Auch die moderne LED-Technik hat mittlerweile beim Fahrrad Einzug erhalten. LED-Scheinwerfer und Rückleuchten erreichen eine höhere Lichtausbeute und haben eine lange Lebensdauer. Zum Standard sollte das Standlicht bei Rückleuchten gehören, wodurch das Fahrrad auch beim Anhalten noch gut zu erkennen ist.

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