In vielen Wohngebieten finden Sie als Verkehrsteilnehmer verkehrsberuhigte Bereiche. In verkehrsberuhigten Bereichen muss alles etwas gemächlicher zugehen. Typisch für diesen Bereich ist, dass der übliche Charakter einer Straße mit der Aufteilung von Fahrbahn, Fußweg und Radweg fehlt.
Beruhend auf Modellprojekten aus dem Jahre 1977 wurden Spielstraßen 1980 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Dabei handelt es sich um Flächen oder Straßen, die mit einer Beschilderung mit dem Zeichen 325.1 beginnen und mit dem Verkehrszeichen 325.2 enden. Die StVO spricht juristisch korrekt von "verkehrsberuhigten Bereichen".
Grundregeln im verkehrsberuhigten Bereich
- Grundsätzlich dürfen Fußgänger den gesamten Bereich der Straße nutzen, Kinder dürfen überall auf der Straße spielen.
- Die Geschwindigkeit ist für Fahrzeuge auf Schritttempo begrenzt, zudem müssen Fahrzeugführer besonders darauf achten, Fußgänger weder zu behindern noch zu gefährden.
- Natürlich dürfen Fußgänger den Fahrzeugverkehr auch nicht unnötig behindern.
- Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
- Allerdings dürfen Autofahrer zum Ein- und Aussteigenlassen sowie zum Be- und Entladen auch halten.
Da die Durchfahrt für Fahrzeuge nicht untersagt ist, sollten Sie von einem Grillfest mitten auf der Straße Abstand nehmen. Meistens sind diese an Markierungen wie einer speziellen Pflasterung zu erkennen.
Schrittgeschwindigkeit: Was bedeutet das?
Im Gesetz werden Sie für die Definition „Schritttempo“ keine genaue Tempoangabe finden. Das Problem: Daher kommt es darauf an, wie sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre entwickelt hat. Die Bandbreite der zulässigen Geschwindigkeit für Schritttempo liegt zwischen 5 und 10 km/h. Aber auch 15 km/h wurden schon als zulässige Schrittgeschwindigkeit anerkannt.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass viele Autos ein geringeres Tempo als 10 km/h gar nicht anzeigen. Grundsätzlich gemeint ist das Tempo, das ein Fußgänger beim Schreiten erreicht.
Schritttempo für Radfahrer
Für Fahrräder kann ein besonders langsames Tempo zudem ein Risiko bedeuten. Da Radfahrer aber eine Spielstraße trotzdem befahren dürfen, sah beispielsweise das Amtsgericht Leipzig das Schritttempo bei 15 km/h noch als gewahrt an (AG Leipzig, Urteil vom 16.02.2005, Aktenzeichen 215 OWi 500 Js 83213/04). Fahren Sie mit dem Rad zu langsam kann es schwer sein, die Stabilität zu halten.
Vorfahrtsregeln beim Ausfahren
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss die Vorfahrt achten. Das Gesetz setzt einen ähnlichen Sorgfaltsmaßstab wie beim Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt an.
Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes immer dann, wenn nach objektiver Betrachtung die Einmündung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches gewertet werden muss. Wichtig zu wissen ist dabei, dass der verkehrsberuhigte Bereich hinsichtlich der Vorfahrtsregelung meist nicht unmittelbar am Verkehrsschild endet, sondern erst bei der Einmündung oder Kreuzung in andere Straßen. Davon kann selbst dann noch ausgegangen werden, wenn zwischen dem Verkehrszeichen 325.2 und der einmündenden Straße noch bis zu 30 Meter liegen (BGH; Urteil vom 20.11.2007, Aktenzeichen: VI ZR 8/07).
Diese Vorfahrtsregeln gelten übrigens selbst dann, wenn Sie beim Ausfahren aus einer Spielstraße von rechts kommen und beispielsweise in einer Tempo-30-Zone ansonsten rechts vor links gilt. Denken Sie aber daran, dass Fußgänger auf der Spielstraße grundsätzlich Vorrecht haben. Wollen Sie in eine Spielstraße einfahren, müssen Sie die Regel rechts vor links beachten.
Weitere Regeln und Hinweise
- Die vorgegebene Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen gilt nicht nur für Autofahrer.
- Auch Motorräder, Fahrräder, E-Bikes, E-Roller und E-Scooter müssen sich an die Schrittgeschwindigkeit halten.
- Für Lastkraftwagen gibt es zwar kein generelles Durchfahrtsverbot. Wenn möglich, sollten Brummis Spielstraßen aber meiden.
Manche Städte richten in bestimmten Straßen temporäre Spielstraßen ein. Dabei wird an festgelegten Tagen ein Teil oder die ganze Straße komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt, damit Kinder dort ungefährdet spielen können. Eine Durchfahrt dieser abgesperrten Bereiche ist für den Fahrzeugverkehr dann nicht zulässig. Nicht selten sorgt die Stadt dort auch für ausreichend Spielgeräte, die von den Kindern ausgeliehen werden können.
Abgrenzung zur Spielstraße
Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich werden oft verwechselt. Was die Unterschiede sind und welche Regeln gelten.
Spielstraße
Mit einem „Durchfahrt verboten“-Schild und dem Zusatz eines ballspielenden Kindes (Zeichen 250 mit Zusatzschild) wird eine Spielstraße angezeigt. In einer solchen Straße dürfen keine motorisierten Fahrzeuge und auch keine Fahrradfahrer fahren. Sie ist ausschließlich spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.
Verkehrsberuhigter Bereich
Das Schild, das die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer Spielstraße in Verbindung bringen - Fußgänger und spielendes Kind, Auto und Haus auf blauem Grund (Zeichen 325.1) - kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich. Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit (nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h). Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn nötig, warten. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gelten die gleichen Regeln wie beim Verlassen eines Grundstücks. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Dazu gehören auch querende Fußgänger. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
Fahrradstraße
Durch die Beschilderung (Zeichen 244.1 Fahrradstraße) wird eine Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Es dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings können auch andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen werden, was in der Praxis meistens der Fall ist. Ist auch Auto- und Motorradverkehr erlaubt, muss dieser auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen - der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeugarten - also beispielsweise auch für Rennradfahrer - eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn etwa Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist - geben sie das Tempo vor. Soweit nichts anderes beschildert ist, gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.
Verwandte Beiträge:
- Fahrradreifen Druck: Wie viel Bar sollte ich fahren?
- Wie viel Bar braucht dein Fahrradreifen? Die ultimative Reifendrucktabelle für optimale Leistung!
- Unglaubliche echte Prinzen Motorrad Geschichten, die dich sprachlos machen!
- Bocas 26 Zoll Mountainbike Test: Das Must-Have für Eltern – Alles, was Sie wissen müssen!
- Ultimativer Hundesitz Motorrad Test: So fahren Sie sicher und komfortabel mit Ihrem Vierbeiner!
Kommentar schreiben