Weite Teile des Siebengebirges stehen bekanntermaßen unter Naturschutz. Vor diesem Hintergrund gilt es, besondere Regeln zu beachten. Im Naturschutzgebiet Siebengebirge ist Radfahren nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt -- und schon gar nicht auf illegalen Mountainbike-Pisten mitten im Forst.
Die Stadt Bad Honnef appelliert an die Bürger, die Regeln des Naturschutzes im Siebengebirge zu beachten. Zugleich gebe es klare Regeln, damit Spaziergänger sowie Natur und Umwelt geschützt sind. Der Grundsatz gegenseitiger Rücksichtnahme gelte hier wie in allen anderen Lebensbereichen.
Regeln und Einschränkungen für Mountainbiker
Im Wald mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, sei zwar erlaubt, so die Stadt Bad Honnef. Die wichtigste Regel im Naturschutzgebiet lautet demnach: Mit dem Fahrrad darf nur auf dafür zugelassenen, dauerhaft angelegten und befestigten Hauptwegen gefahren werden. Unbefestigte Trassen abseits dieser Wege zu befahren oder gar eigene "Pisten" dafür anzulegen, sei hingegen verboten und könne ein Bußgeld nach sich ziehen. Fußgänger hätten zudem stets Vorrang; Radfahrer dürften Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigen.
Die Wege im Siebengebirge sind alle gekennzeichnet. Ein rotes Dreieck bedeutet einen Wanderweg, ein gelbes Dreieck erlaubt das Radfahren, blaue Dreiecke markieren Reitwege. Ehemalige Pfade und Wege ohne Markierung dürfen nicht genutzt werden, querfeldein marschieren oder fahren ist ohnehin untersagt.
Bad Honnef | Im Wald mit dem Fahrrad unterwegs zu sein ist zwar erlaubt, aber es gibt klare Regeln, damit Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Natur und Umwelt geschützt sind. Die wichtigste Regel im Naturschutzgebiet Siebengebirge lautet: Mit dem Fahrrad darf nur auf den dafür zugelassenen, dauerhaft angelegten und befestigten Hauptwegen gefahren werden.
Diese Wege sind im Wegeplan der Naturschutzgebietsverordnung Siebengebirge festgelegt und im Wald mit gelb markierten Dreiecken an den Bäumen deutlich gekennzeichnet. Unbefestigte Trassen abseits dieser Wege zu befahren, ist verboten und kann ein Bußgeld kosten. Fußgängerinnen und Fußgänger haben stets Vorrang, denn Radfahrerinnen und -fahrer dürfen Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucherinnen und -besucher nicht beeinträchtigen.
Um Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie sich selbst zu schützen sollten Radlerinnen und Radler die Waldwege vorausblickend und mit besondere Vorsicht befahren, da durch die Oberflächen lange Bremswege verursacht werden und überall mit Hindernissen wie Steine, Unebenheiten oder Astbruch gerechnet werden muss. Der Wald im Siebengebirge liegt im Naturschutzgebiet und ist ein geschütztes Erholungsgebiet.
Kontrollen und Strafen
Leider halten sich nicht alle Erholungssuchenden im Siebengebirge an diese Regeln. In der letzten Zeit häuften sich bei den zuständigen Behörden besonders die Klagen über Fahrerinnen und Fahrer von Mountainbikes sowie über freilaufende Hunde im ältesten Waldnaturschutzgebiet Deutschlands. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises entschloss sich daher, zusammen mit dem Forstamt Rhein-Sieg-Erft und den Ordnungsämtern der Städte Bad Honnef und Königswinter Kontrollen durchzuführen. Dabei wurden in mehreren Fällen Verwarngelder für Verstöße gegen die Naturschutzgebietsregeln erhoben.
Zehn Bikerinnen und Biker wurden angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Sie erwarten jetzt einen Bescheid über ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Ein 16-jähriger Fahrer musste sogar zweimal verwarnt werden. Die Reaktionen auf die unangekündigte Kontrollaktion waren unterschiedlich: Einige zeigten sich einsichtig und akzeptierten das Verwarngeld, andere beschwerten sich und wollten nicht verstehen, dass auch sie sich im Siebengebirge an Regeln zu halten haben.
Diese Regeln gelten in NaturschutzgebietenDas Verlassen der befestigten oder gekennzeichneten offiziellen Wege ist in Naturschutzgebieten verboten. Darüber hinaus dürfen wildlebende Tiere nicht gestört oder verletzt und Pflanzen nicht entnommen oder beschädigt werden. Die Errichtung von baulichen Anlagen wie Rampen und Schanzen, zusätzlichen Wegen und das Aufschütten und Abgraben von Erdmaterial und die damit verbundene Veränderung des Bodens und des Geländes ist grundsätzlich untersagt. Das Anlegen von Brücken und Dämmen an Bächen stellt einen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt dar und ist nicht erlaubt. Das Hinterlassen von Müll ist ebenso verboten. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden können.
Auswirkungen illegaler Trails auf die Natur
Rund 104 Kilometer Radwege stehen den Bikerinnen und Bikern im Siebengebirge zur Verfügung. Trotzdem werden „illegale Trails“ genutzt. Die Folgen: Wurzelschäden an Bäumen und Erdreichabspülungen sowie Beinaheunfälle mit Wanderern. Hinzu kommen bis zu fünf von freilaufenden Hunden gewilderte Rehe jährlich.
„Das ist so nicht mehr hinnehmbar“ betont Rainer Kötterheinrich vom Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.„Wir möchten, dass sich die Menschen im Siebengebirge erholen können. Doch es ist in erster Linie ein Naturschutzgebiet, und da gelten Regeln!“ (Rainer Kötterheinrich)
Die dort ohne Erlaubnis errichteten Rampen, Brücken und Steilkurven und die rege Nutzung durch Mountainbiker*innen wirken sich negativ auf die geschützte Natur und die dort lebenden Tiere und Pflanzen aus. In den Bonner Wäldern sind immer mehr Menschen mit dem Mountainbike unterwegs - oftmals fahren sie jedoch abseits der öffentlichen Wege und bauen eigene Trails. Für die sensible Natur stellt dies ein zunehmendes Problem dar. Bettina Molly, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde, erklärt: „Die Trails im Wolfsbachtal bestehen aus Steilkurven, Rampen, Schanzen und Brücken, die unter anderem mit Steinen, Erde, Totholz und Bäumen aus naheliegenden Waldbereichen errichtet wurden. Das Gelände wird dadurch erheblich umgestaltet und die sensiblen Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten schlimmstenfalls zerstört.“
Ähnlich wie bei stark frequentierten illegalen Trampelpfaden verdichtet sich der Waldboden im Bereich der häufig genutzten Trails stark, so dass Regenwasser dort nicht mehr aufgenommen werden kann und oberflächlich abfließt. Somit können die Bäume das Wasser nicht verwerten, was mit Blick auf immer häufiger auftretende Trockenphasen problematisch ist.
Wurzelschäden können dazu führen, dass Bäume wichtige Nährstoffe nicht mehr aufnehmen und dadurch absterben. Beim Anlegen von Trails werden häufig Äste und kleinere Bäume beseitigt, um den Weg nutzen zu können. Wenn Äste entfernt werden, kann das aber zu dauerhaften Schäden an den Bäumen führen. Insbesondere Naturverjüngungen - die nächste Generation der Bäume - sind hier die Verlierer.
Hinzu kommt, dass Wildtiere gestört werden: Manche sind so scheu, dass sie die häufig genutzten und ständig wechselnden Trails nicht mehr passieren, wodurch ihr Lebensraum kleiner wird. Die meisten Tiere sind nacht- und dämmerungsaktiv und brauchen vor allem tagsüber ruhige Schutzzonen.
Rückbau illegaler Trails und Aufklärungsarbeit
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wird Anfang Februar 2023 in einer zweitägigen Aktion einen illegalen Mountainbike-Trail im Naturschutzgebiet Wolfsbachtal zurückbauen. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün wird in Absprache mit dem Regionalforstamt alle illegal errichteten Anlagen auf städtischen Waldflächen entfernen, um den ursprünglichen Zustand im Naturschutzgebiet bestmöglich wiederherzustellen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Stadtförsterei wiederholt illegal errichtete Trails entfernen müssen. Begleitet werden diese Rückbauten durch die Aufklärung von Mountainbiker*innen im Stadtwald. Auch in Zukunft soll Aufklärungsarbeit geleistet werden: Für ein rücksichtsvolles Miteinander von Mensch und Natur findet zum Beispiel am 19. März erneut ein Informationstag im Waldgebiet des Ennerts als gemeinsame Veranstaltung der Unteren Naturschutzbehörde, Biologischer Station Bonn/Rhein-Erft und des Landesbetriebs Wald und Holz NRW statt.
Legale Alternativen: Machbarkeitsstudie für Mountainbike-Strecke
Um die Wälder zu entlasten und illegale Wege zu reduzieren, hat die Stadt Bonn eine Machbarkeitsstudie für eine legale Mountainbike-Strecke am Venusberg beauftragt. In der Studie wurden verschiedene Varianten von offiziellen Mountainbike-Trails untersucht, verglichen und bewertet. Auf Beschluss des Umweltausschusses soll die Untersuchung für ein naturverträgliches Mountainbiken nun weitergeführt werden. Dabei sollen Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und bewertet sowie artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Thema Mountainbiken in Bonn gibt es unter www.bonn.de/mountainbiken.
Fallbeispiel: Naturschutzgebiet Wolfsbachtal
Das rund 13 Hektar große Naturschutzgebiet Wolfsbachtal zwischen Gielgen und Heidebergen ist ein besonders wertvoller Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. In dem natürlichen Bachtal wachsen zum Beispiel Riesenschachtelhalm und Sumpf-Dotterblume, außerdem gibt es Klein- und Schwarzspechte. Der Auwald mit seiner typischen Krautschicht ist auf europäischer Ebene als Lebensraumtyp geschützt. Darüber hinaus ist das Naturschutzgebiet von herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund und hat als Kaltluftentstehungsgebiet eine hohe bioklimatische Bedeutung.
Verwandte Beiträge:
- Radfahren im Siebengebirge: Die schönsten Touren & Ausblicke
- Unvergessliche Mountainbike Touren im Siebengebirge: Alle Schwierigkeitsgrade & Top-Routen entdecken!
- Bestes Mountainbike unter 1000€: Test & Vergleich der Top-Modelle
- Ducati Streetfighter Kennzeichenhalter: Tuning, Optik & Montage
- Rennrad mieten auf Mallorca: Die besten Tipps für dein Traum-Abenteuer!
Kommentar schreiben