Mountainbike verkehrssicher machen gemäß StVZO

Ein geländegängiges Mountainbike (MTB) ist eigentlich nicht für den Stadtverkehr gedacht, sondern für abenteuerliche Strecken in den Bergen. Doch viele Biker wollen auch im Alltag nicht auf das lässig-robuste MTB-Feeling verzichten. Klar ist: So ganz ohne Beleuchtung und ohne Klingel dürfen Sie damit nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Sie können aber auch noch nachträglich ein verkehrssicheres Fahrrad aus einem Mountainbike machen. Doch was brauchen Sie alles, um Ihr Mountainbike (MTB) verkehrssicher zu machen? Und welche Gesetze schreiben vor, wie ein straßentaugliches Geländefahrrad ausgestattet sein muss?

Warum sind Mountainbikes häufig nicht verkehrssicher?

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sportgeräte. Diese Fahrräder sind also eigentlich gar nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.

Was muss nachgerüstet werden?

Damit ein Mountainbike den gesetzlichen Vorschriften entspricht, müssen Sie diverse Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren anbringen. Darüber hinaus ist eine Klingel vorgeschrieben.

Grundlagen der Verkehrssicherheit für Mountainbikes

Vielleicht denken Sie, dass Ihr Mountainbike gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) für Straßen zugelassen werden kann. Schließlich finden Sie in der StVO alle möglichen Regeln, die Verkehrsteilnehmer beachten müssen. Diese gibt in den Paragraphen 63 bis 67 Regeln speziell für Fahrräder vor, welche Sie auch beachten sollten. Zuallererst brauchen Sie als Basis ein sicheres Mountainbike.

Beleuchtung

Wollen Sie Ihr Mountainbike gemäß der StVZO nachrüsten, müssen Sie vor allem eine geeignete Fahrradbeleuchtung besorgen. Dies dürfte bei der ganzen Umrüstungsaktion der teuerste und aufwändigste Punkt sein. Vorne braucht Ihr Mountainbike einen weißen Scheinwerfer, dessen Lichtkegel 5 Meter vor dem Rad maximal halb so hoch über dem Boden steht wie der Scheinwerfer selbst. Er muss also ein kleines Bisschen nach unten geneigt sein. Beide Scheinwerfer können von einer Lichtmaschine (auch „Dynamo“ genannt) mit Strom versorgt werden.

Reflektoren

Damit Ihr Mountainbike verkehrssicher wird, reicht Licht allein nicht aus. Es braucht zusätzlich vorne einen weißen und hinten mindestens einen roten Rückstrahler. Bei dem Reflektor muss es sich um einen Großflächen-Rückstrahler mit „Z“-Kennzeichnung handeln. In die Speichen von jedem straßentauglichen MTB gehören mindestens zwei gelbe Rückstrahler (auch „Katzenauge“ genannt), die im Abstand von 180 Grad zueinander angebracht werden und sich damit direkt gegenüberstehen. Auch die Pedale brauchen eigene Beleuchtungselemente, damit Ihr Mountainbike vollständig verkehrssicher wird. Konkret sind dies gelbe Rückstrahler, welche jeweils an der Vorder- und an der Hinterseite der Pedale angebracht werden.

Weitere Anforderungen

Diese ganzen Beleuchtungseinrichtungen müssen stets betriebsbereit sein, auch wenn Sie nur bei Tageslicht fahren. Beleuchtung, die Sie an Lenkrad Ihres Mountainbikes anbringen können, finden Sie u. a. § 64a der StVZO schreibt für Fahrräder eine „helltönende Glocke“ als Schallzeichen vor, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Andere Geräuschgeber sind nicht zugelassen, beispielsweise Hupen oder Sturmklingeln.

Bremsen

Ein Fahrrad benötigt im Straßenverkehr mindestens zwei Bremsen, die unabhängig voneinander bedient werden können. § 65 der StVZO schreibt ferner vor, dass die Bremsen leicht zu bedienen sein müssen und das Gefährt wirksam abbremsen, ohne dass dabei die Fahrbahn beschädigt wird.

Empfehlungen

Neben sicheren Bauteilen am Fahrrad, ist es jedoch auch empfehlenswert, beim Fahren einen speziellen Mountainbike-Helm zu tragen. Wenn Sie die obenstehenden Regeln alle umgesetzt haben, ist Ihr Mountainbike gesetzlich gesehen verkehrssicher.

Zusätzliche Ausrüstung

Viele MTBs haben keine Schutzbleche. Wenn Sie auf Off-Road-Pisten sowieso am ganzen Körper schmutzig werden, macht das auch nichts aus. Wollen Sie kleinere Lasten transportieren, ist ein Gepäckträger vor Vorteil.

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO

Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO sind wie folgt:

  • Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen oder stetig Lärm verursachende Signale wie Radlaufglocken sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
  • Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
  • Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
  • Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Fahrradtyp, sei es ein Mountainbike, Rennrad oder City-Bike. Ausgenommen sind Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Die StVZO wird jedoch schrittweise abgebaut und in andere Verordnungen überführt, was bedeutet, dass sich die Regelungen in Zukunft ändern könnten.

Bußgelder für ein nicht verkehrssicheres Mountainbike

Fallen im Zuge einer Verkehrskontrolle Mängel auf, sieht der Bußgeldkatalog dafür Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro vor.

Verfügt das Mountainbike über keine passende Beleuchtung kostet das laut Bußgeldkatalog schon 20 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sich die Strafe sogar auf 25 oder 35 Euro erhöhen. Ist durch die fehlende Verkehrssicherheit des Bikes die "Sicherheit des Verkehrs in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt" kann das sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg bedeuten.

Hier eine Übersicht der möglichen Bußgelder:

Mangel Bußgeld
Fehlende oder defekte Klingel 15 Euro
Fehlende Beleuchtung 20 Euro
Fehlende Beleuchtung mit Gefährdung 25 Euro
Fehlende Beleuchtung mit Unfallfolge 35 Euro

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