Reflektoren am Fahrrad: Pflicht in Deutschland

Reflektoren, auch Fahrradreflektoren genannt, sind laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein Fahrrad zwingend vorgeschrieben. Sie helfen, Radfahrer bei Dunkelheit oder schlechten Witterungsbedingungen rechtzeitig sichtbar zu machen. Doch was für ein Reflektor muss am Fahrrad wo angebracht sein? Welche Farben dürfen sie haben und wie stark dürfen sie das Licht reflektieren?

Wozu dienen Reflektoren?

Reflektoren werfen das Licht von Scheinwerfern zurück und erhöhen dadurch die Sichtbarkeit von Fahrrädern bei Dunkelheit. Sie dienen also der Verkehrssicherheit. Für einen Radfahrer ist Gesehenwerden ein sehr wichtiger Punkt bei der Teilnahme am Straßenverkehr, daher sollte immer auf die möglichst beste Sichtbarkeit Wert gelegt werden.

Welche Reflektoren sind am Fahrrad vorgeschrieben?

Reflektoren am Fahrrad fallen unter die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung und sind in Deutschland gesetzlich gemäß § 67 StVZO geregelt. Dennoch gehört ein Reflektor an verschiedenen Stellen zu einem verkehrssicheren Fahrrad dazu. Ganz ohne diese Sicherheitsmaßnahmen unterwegs zu sein, kann gefährlich werden und das Unfallrisiko deutlich erhöhen.

Die komplette Fahrradbeleuchtung besteht nicht nur aus aktiv leuchtenden Elementen (Lampen). Reflektoren gehören laut StVZO zum obligatorischen Zubehör eines Fahrrads.

Hier ist eine Übersicht der vorgeschriebenen Reflektoren:

  • Ein nach vorne reflektierender Rückstrahler, weiß. Er darf in die vordere Fahrradlampe eingebaut sein.
  • Ein nach hinten reflektierender Rückstrahler, rot. Er darf im Fahrrad-Rücklicht integriert sein.
  • Ein nach hinten wirkender Großflächenrückstrahler, rot. Dieser muss mit dem Buchstaben Z gekennzeichnet sein.
  • Nach vorne und hinten strahlende Reflektoren an den Pedalen, gelb.
  • Mindestens zwei Rückstrahler pro Rad in den Speichen, gelb. Diese müssen um 180° versetzt angebracht werden.

Als Alternative zu den gelben Speichenreflektoren sind laut StVZO auch reflektierende Streifen an den Reifen oder in den Speichen erlaubt.

Für Rennräder unter 11 Kilo Gewicht gelten gewisse Ausnahmen.

Funktionsweise von Reflektoren

Wie beschrieben, sind Rückstrahler am Fahrrad laut StVZO immer anzubringen. Das heißt, wird ein solcher Reflektor von den Scheinwerfern eines Fahrzeugs angestrahlt, wirft er das Licht in diese Richtung zurück. Gängige Rückstrahler werden heute aus Kunststoff, meist Hartplastik oder Plexiglas, gefertigt.

Um einen Autofahrer nicht zu blenden und das Licht nicht direkt in die Quelle zurückzuwerfen, wird ein solcher Reflektor so aufgebaut, dass eine Streuwirkung entsteht. Bei einem Reflektor sind die strahlenden Flächen in jeweils drei Paaren als Winkel oder in Prismen angeordnet, sodass meist eine Pyramide entsteht. Deren Spitzen weisen von der Lichtquelle weg nach hinten, und werfen so das einfallende Licht zurück wobei es gleichzeitig auch gestreut wird.

Teilweise sind am Rad montierte Rückstrahler auch abgewinkelt und in verschieden großen Teilflächen angebracht. Licht kann so aus verschiedenen Richtungen einfallen und zurückgestrahlt werden, ohne, dass der ganze Reflektor seine Funktion verliert. Je nach Funktion ist ein Reflektor in der Farbe eingefärbt, in deren Licht er reflektieren soll.

"Katzenaugen"

Als Katzenaugen werden gelbe Reflektoren an den Speichen eines Fahrrads bezeichnet. Eigentlich sind diese Reflektoren zylindrisch aufgebaut und besitzen innen eine verspiegelte Fläche. In Deutschland hat sich jedoch auch für einen großflächigen, abgewinkelten Reflektor der Begriff „Katzenauge“ eingebürgert.

Katzenaugen müssen am Fahrrad so angebracht sein, dass dieses, wenn es seitlich angestrahlt wird, deutlich erkennbar ist. Durch diese neuen Möglichkeiten für einen seitlichen Reflektor sind Katzenaugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Wie bereits erwähnt, muss ein Rad auch bei seitlichem Lichteinfall als solches erkennbar sein und benötigt dazu einen Reflektor, der dies gewährleistet.

Ist ein Radfahrer ohne mindestens zwei Katzenaugen pro Laufrad, einem ringförmigen Reflektorstreifen oder den dünnen Speichenreflektoren unterwegs, kann das ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.

Sanktionen bei fehlenden Reflektoren

Entsprechen die lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrrad nicht den geltenden Vorschriften, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen. Sind Fahrradfahrer ohne korrekte Beleuchtung unterwegs, gefährden sie nur sich und andere, sondern müssen auch mit Bußgeldern zwischen 20 Euro und 35 Euro rechnen.

Viele Fahrradfahrern ist die Tatsache nicht bewusst, dass ihr Fahrrad überhaupt Reflektoren und dann sogar noch mindestens sechs Stück benötigt. Oft herrscht die Meinung vor, dass eine normale Fahrradbeleuchtung ausreicht. Doch die Regeln in der StVZO sind verpflichtend und sinnvoll. Bei Nichteinhaltung der Bestimmung fährst du mit keinem verkehrssicheren Fahrrad durch die Gegend.

Wirst du von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten, droht dir bei einem Verstoß ein Bußgeld bis zu 25 Euro. Insbesondere die seitlichen Reflektoren in den Speichen oder am Reifen fehlen häufig, weil Fahrradfahrer sie als unnötig oder optisch unschön ansehen.

Bußgeldtabelle: Fahrradbeleuchtung

Verstoß Bußgeld
Fahren ohne Licht bei Dämmerung oder Dunkelheit 20 Euro
Fahren ohne Licht bei Dämmerung oder Dunkelheit mit Gefährdung anderer 25 Euro
Fahren ohne Licht bei Dämmerung oder Dunkelheit mit Unfallfolge 35 Euro

Weitere wichtige Aspekte

  • Ein Reflektor muss korrekt montiert sein.
  • Nicht nur Reflektoren sorgen für Sicherheit, eine funktionierende Beleuchtung ist genauso wichtig.
  • Alle Beleuchtungselemente, ob Leuchten oder Reflektoren, müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein.

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