Die Spiegelpflicht für Motorräder in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Spiegel am Motorrad sind nicht nur ein Muss, weil sie der Gesetzgeber vorschreibt, sondern auch, weil sie gewährleisten, dass Sie den Verkehr hinter sich jederzeit sicher im Blick behalten können, ohne sich dabei gefährlich verrenken zu müssen.

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften zu Beleuchtungen, Reifen und Co. Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel.

Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel

Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind sämtliche Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen.

Anzahl der benötigten Spiegel

Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:

  • Erstzulassung vor 1990: Bei diesen Motorrädern ist mindestens ein Spiegel erforderlich.
  • Motorräder ab Baujahr 1990: Müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.

Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel in einer Position installiert werden müssen, die es dem Fahrer ermöglicht, den Verkehr hinter dem eigenen Fahrzeug klar und deutlich zu beobachten. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.

Größe und Beschaffenheit der Motorradspiegel

Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben.

So muss/darf:

  • Die Größe der reflektierenden Fläche bei runden Spiegeln muss einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen, die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein.
  • Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen.
  • Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten.
  • Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.

Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen. Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.

Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein. Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm². Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.

Installation und Anbringung

Bei der Montage von Rückspiegeln für Motorräder ist darauf zu achten, dass sie sich durch die Vibrationen und Erschütterungen während der Fahrt nicht lösen oder verstellen.

Die Motorrad Spiegel müssen auf den Fahrer individuell einstellbar sein und der maximale Winkel zwischen dem Auge des Piloten und dem Rückspiegel darf 55° nicht überschreiten.

Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen und vom Fahrer in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können. Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.

Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht. Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.

Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal.

E-Prüfzeichen und DOT-Zertifizierung

Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden.

Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.

Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden!

Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.

Praktische Tipps für einen optimalen Durchblick

  • Kontrolliere vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
  • Verwende bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
  • Achte bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position. Nur so ist eine optimale Sicht nach hinten gewährleistet.

Was passiert, wenn mein Auto keinen Rückspiegel hat oder dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

In solchen Fällen kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zukommen. Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.

Nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteil­nehmer ist gemindert, wenn die Einrichtungen für die indirekte Sicht an Ihrem Fahrzeug nicht den Vorgaben entsprechen, auch die Eigengefährdung steigt, da Sie wesentlich schneller in einen Verkehrsunfall verwickelt werden können. Vor allem beim Überholen und Einordnen auf der Autobahn benötigen Sie Seiten- und Rückspiegel an Ihrem Auto.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst:

Kriterium Anforderung
Anzahl der Spiegel (ab EZ 1990) 2
Mindestfläche 69 cm² (rund), passend für 78 mm Durchmesser Kreis (nicht rund)
E-Prüfzeichen Erforderlich
Abstand zur Fahrzeugmitte Mind. 28 cm

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