Die Motorradsteuer in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden

Du liebst den Sound deines Motorrads, den Fahrtwind im Gesicht und das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern? Klar, wer tut das nicht! Motorradfahren macht Bock, aber es kostet, wie wir alle wissen. Aber spätestens wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert, wird’s ernst: Kfz-Steuer hier, NoVA da, Verkehrsabgabe dort - der Staat dreht gern am Gasgriff, auch wenn’s ums Geld geht… 🧾💸

Ob du nun in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterwegs bist - überall gibt’s eigene Regeln, Berechnungen und Ausnahmen. Klingt etwas trocken? Muss es nicht! In diesem Artikel bekommst du den kompletten Durchblick: Wie wird die Steuer berechnet? Welche Tricks helfen dir beim Sparen? Was bringt ein Saisonkennzeichen wirklich? Und, und, und… Hier findest du die Antworten auf deine Fragen rund um Motorrad-Steuern - einfach verständlich, praxisnah und mit dem richtigen “Biker-Feeling”.

Also schnapp dir ’nen Kaffee, lehn dich zurück und erfahre, wie du bares Geld sparst. So hast du mehr für den Sprit und kannst übers Jahr mehr aufregende Motorradtouren erleben!

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder in Deutschland

Wenn du dir ein Motorrad zulegen und es auch legal bewegen möchtest, steht früher oder später die Kfz-Steuer an. Die Kraftfahrzeugsteuer ist ein wichtiger Teil der Autokosten. Ausschlaggebend dafür sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß. Der Staat besteuert Fahrzeuge mit hohem Schadstoff- und CO₂-Ausstoß stärker, umweltfreundlichere Autos entlastet er steuerlich.

In die Berechnung der Kfz-Steuer fließen außer dem Hubraum auch die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, und der CO₂-Ausstoß ein. Informationen zum CO₂-Wert erhält man in den Prospekten der Hersteller oder beim Händler.

In Deutschland basiert die Kfz-Steuer für Motorräder auf dem Hubraum. Für Motorräder beträgt die jährliche Steuer 1,84 € pro angefangenen 25 Kubikzentimeter (ccm). In Deutschland wird diese ganz einfach nach dem Hubraum berechnet. Pro angefangene 25 cm³ werden aktuell 1,84 Euro fällig.

Ein Beispiel: Hast du z. B. Ein Motorrad mit 750 ccm Hubraum, zahlst du 1.84 Euro × (750/25) = 55,20 Euro pro Jahr.

Einfach ermitteln lässt sich der Jahresbetrag über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen. Dort muss man in einer Eingabemaske die Fahrzeugart - etwa Pkw oder Motorrad - und den Antrieb - Diesel oder Benziner - auswählen. Danach den Hubraum und den CO₂-Wert des Fahrzeugs eintragen, die aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen. Sind alle nötigen Angaben gemacht, zeigt das Online-Tool die Höhe der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer an.

Als Konsequenz aus dem Klimaschutzprogramm 2030 wird seit 2021 für neu zugelassene Autos mit hohem Spritverbrauch eine höhere Kfz-Steuer fällig. Hier finden Sie alle Infos zur Reform der Kfz-Steuer, die sich seither mit dem stufenweisen Zusatzbetrag stärker nach dem CO₂-Wert gemäß WLTP-Prüfverfahren bemisst, und zu den Änderungen für emissionsarme Pkw.

Die Berechnung der Kfz-Steuer für aktuelle Pkw beruht auf einem Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Dieseln. Hinzu kommt eine emissionsabhängige Steuerkomponente für CO₂-Werte oberhalb von 95 Gramm je Kilometer. Da dieses die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte realistischer erfasst als der alte NEFZ-Zyklus, hat es bei Neuwagen auch Auswirkungen auf die Höhe der Kfz-Steuer. Für technisch zwar absolut identische, aber neu gemessene Pkw zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw.

Trotz gleichem Sockelbetrag wie für Benziner und Diesel genießen Fahrzeuge, die mit Autogas (LPG) und Erdgas (CNG) laufen, oft Steuervorteile. Weil sie einen geringeren CO₂-Ausstoß haben, sind die Steuersätze auf diese alternativen Kraftstoffe deutlich niedriger als die auf Benzin und Diesel.

Menschen mit Behinderung sind je nach Art ihres Handicaps zu 50 oder zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit. Die Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht Menschen mit Behinderung nur für ein Fahrzeug zu und erfolgt auf Antrag.

Pkw mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 unterliegen der alten Kfz-Steuer, die sich nach dem Hubraum und der Schadstoffklasse richtet. Die ursprünglich für 2013 geplante Überführung des Altbestands in die CO₂-Steuer wurde bis dato nicht umgesetzt.

Pkw mit einer Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 werden mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer - also entweder "alte Hubraumsteuer" oder "neue CO₂-Steuer" besteuert. Der Fahrzeughalter muss für diese "Günstiger-Regelung" nicht tätig werden - die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt automatisch vor.

Für Pkw mit Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2009 wird eine CO₂-orientierte Kfz-Steuer angewandt. Bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 bleiben 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Wert auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 auf 95 g/km. Für alle dieser älteren Pkw gelten noch nicht die seit dem Jahr 2021 stufenweise gemäß CO₂-Wert ansteigenden Steuersätze (siehe Tabelle oben).

Kfz-Steuer für Krafträder

Bei einem Motorrad beträgt die Kfz-Steuer pro angefangenen 25 cm³ Hubraum jährlich 1,84 Euro. Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ sind zulassungsfrei und von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und Verbrennungsmotor, dessen Hubraum höchstens 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen Nenndauerleistung höchstens 4 kW beträgt.

Kfz-Steuer für Leichtfahrzeuge

Zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge wie Quads, Buggys, Trikes und ähnliche Fahrzeuge werden steuerrechtlich als Pkw behandelt. Die Höhe der Kfz-Steuer variiert je nach Schadstoffausstoß und ist zudem abhängig vom Hubraum und der Antriebsart. Je angefangene 100 cm³ Hubraum oder einem Teil davon kann sie bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor 21,07 Euro oder 25,36 Euro, bei Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro betragen.

Kfz-Steuer für Wohnmobile und Anhänger

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile erstreckt sich je nach Schadstoffklasse von 10 bis 40 Euro pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht. Anhänger werden auch nach Gewicht besteuert. Die Kfz-Steuer zählt zu den Betriebsausgaben, wenn das Fahrzeug zwischen 50 und 100 Prozent beruflich genutzt wird.

Wer als Arbeitnehmer sein privates Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzt, kann dafür in der Steuererklärung die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Diese Pauschale ist nur pro Arbeitstag - nicht für Urlaubstage - und nur für die einfache Strecke absetzbar. Für andere berufliche Fahrten wie Dienstreisen kann die gesamte Strecke angegeben werden. Und tatsächlich ist der Wertverlust der größte Posten der monatlichen Ausgaben für das Fahrzeug. Dazu kommen aber die Betriebskosten sowie die Fixkosten wie Versicherungen oder eben die Kfz-Steuer. Auch die Rechnungen für Werkstattbesuche oder neue Reifen dürfen nicht vergessen werden.

Motorradsteuer einfach erklärt

Deutschland und seine Steuern... Normalerweis kein schönes Thema. Aber für's Zweirad sieht das ganze eigentlich ganz hübsch aus.

Da wir immer wieder nach der Berechnung der Steuer bei unseren Motorrädern und Rollern gefragt werden, hier eine kurze Info dazu.

Grundsätzlich gilt bei Krafträdern und Rollern 1,84 € pro angefangene 25 cm³ - bei Saisonkennzeichen entsprechend anteilig weniger als Jahresbeitrag. Dabei ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug eine aktuelle Euro5 oder gar keine Euro-Abgasnorm erfüllt. Auch die gefahrenen Kilometer oder der Standort der Zulassung in Deutschland ist nicht relevant. Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung. Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung.

Eine Besonderheit sind Fahrzeuge bis 125 cm³ (und bis maximal 11 kW / 15 PS). Hier gilt zwar grundsätzlich die Steuerpflicht, doch diese wird in der Regel aufgrund der geringen Einnahme nicht erhoben, denn eine 125er würde theoretisch nur 9,20 € pro Jahr kosten.

Zum besseren Verständnis haben wir hier Beispielrechnungen für Euch zusammengetragen - Änderungen und Irrtümer vorbehalten:

  • Beispielrechnung 1: Yamaha MT07 mit 698 cm³ und ganzjähriger Zulassung. 1,84 € x 28 angefangene 25 cm³ ergeben 51,52 €
  • Beispielrechnung 2: Triumph Tiger 1200 GT Pro mit 1.200 cm³ und Saisonzulassung von März bis einschließlich November (Saison 03/11). 1,84 € x 48 angefangene 25 cm³ x 275 Tage / 365 Tage ergeben 66,54 €
  • Beispielrechnung 3: Vespa GTS 300 mit 278 cm³ und Saisonzulassung von März bis einschließlich November (Saison 03/11). 1,84 € x 12 angefangene 25 cm³ x 275 Tage / 365 Tage ergeben 22,08 €

Steuerbefreiung für E-Motorräder

Und wie sieht das ganze bei E-Fahrzeugen aus? Für einen befristeten Zeitraum von maximal 10 Jahren ab Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 sind E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Ja, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Diese Steuerbefreiung wird allerdings längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung beträgt die Steuer für Elektrofahrzeuge 50% der Steuer für Nutzfahrzeuge mit gleichem Gewicht, es wird in 200 kg-Schritten bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht gerechnet. Eine Masse von 450 kg entspräche also 3 angefangenen 200 kg-Schritten.

Ein Motorrad mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 410 kg hat also drei Berechnungseinheiten zu je 11,25 €, in der Summer dann 33,75 €. Gemäß KraftStG ggf. auf volle Euro abgerundet und bei Elektrofahrzeugen um 50% ermäßigt beträgt die Kfz-Steuer schließlich 16,00 €.

Alles in Allem also gar nicht so kompliziert und vor allem auch ein bezahlbar, oder? Ein Mittelklasse-Motorrad mit Saisonkennzeichen liebt bei ca.

Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer? So setzt sich die Kfz-Steuer für Motorrad, Leichtkraftrad und Co. zusammen

Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können.

Muss für ein Motorrad eine Steuer gezahlt werden?

Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.

Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?

Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.

Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?

Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.

Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz.

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig.

Steuertipps für Motorradfahrer

Sparfüchse aufgepasst: Wenn du clever bist, kannst du bei der Steuer ordentlich sparen. Hier sind unsere Tipps für dich:

  • Saisonkennzeichen in Deutschland: Wenn du dein Motorrad “eh” nur im Sommer fährst, solltest du über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Du zahlst nur für die Monate, in denen das Motorrad auch angemeldet ist.
  • Schwächeres Motorrad wählen: Wie viel PS rufst du wirklich ab? Je weniger Hubraum oder kW, desto geringer die Steuer. Beachte auch das Leistungsgewicht.
  • E-Motorrad anschaffen: Ja, der Einstiegspreis ist höher, aber dafür winken oft satte Steuerersparnisse und Förderungen in Deutschland (Umweltbonus) oder Österreich.
  • H-Kennzeichen in Deutschland: Für Motorräder, die älter als 30 Jahre und im Originalzustand sind, kannst du ein H-Kennzeichen bekommen. Das bedeutet pauschal nur 46 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Aber aufgepasst: Damit lohnt sich das historische Kennzeichen erst ab einem Hubraum von mehr als 625 cm³.

Wenn du dein Motorrad beruflich nutzt, kannst du die Kfz-Steuer ggf. als Betriebsausgabe absetzen. Gilt vor allem für Selbstständige, Lieferfahrer oder Fahrlehrer.

👉 Unser Tipp: Bist du beruflich auf dein Motorrad angewiesen und werden mehr als 50 % der jährlichen Kilometerleistung für betriebliche Zwecke zurückgelegt, ist der nachgewiesene Aufwand als Betriebsausgabe absetzbar.

Saisonkennzeichen optimal nutzen

Du möchtest wissen, welche Steuern du effektiv berappen musst? Wer nur von April bis September fährt, kann mit einem Saisonkennzeichen ordentlich sparen. Die Kfz-Steuer fällt dann anteilig nur für diese Monate an - das wird bei der Anmeldung direkt berücksichtigt. Perfekt für Schönwetter-Biker!

Anhand unseres vorherigen Beispiels mit dem 750 ccm Motorrad in Deutschland, würde dies aus steuerlicher Sicht für die (zweifellos schönsten) Monate April bis September (6 von 12 Monaten) zu einer Steuer von 27,6 Euro pro Jahr bzw. 4,6 Euro pro Monat führen.

Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an. Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Die Berechnung der Kfz Steuer funktioniert bei einem Saisonkennzeichen etwas anders. Der jährliche Steuersatz muss durch 12 geteilt werden. Das Ergebnis wird im Anschluss mit den zugelassenen Monaten multipliziert. Bei einem Motorrad mit 650 ccm würde der Saisonsteuersatz für ein halbes Jahr 23 Euro betragen.

Weitere Aspekte der Motorradsteuer

Steuerbefreiung für Leichtkrafträder

Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen.

Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht. Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten.

Fällt für Ihr kleines Motorrad Steuer an? Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen.

Hat Ihr Motorrad einen Hubraum von mehr als 125 cm³, zahlen Sie jährlich 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³.

Fahren Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ oder ein Kleinkraftrad, das maximal 45 km/h schnell fährt, müssen Sie keine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen.

Haben Sie ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von genau 125 cm³? Ob Sie für einen 125er-Roller oder ein -Motorrad Steuern zahlen müssen oder nicht, hängt von der Nennleistung ab. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.

Grundsätzlich gilt: Für alle Maschinen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ fällt eine jährliche Kfz-Steuer an.

Fahren Sie ein Motorrad oder einen Roller mit einem Hubraum von genau 125 cm³, spielt auch die Nennleistung eine Rolle.

Ein Motorrad ist steuerfrei, wenn es als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad gilt. Darüber hinaus muss ein Motorrad mit 125 ccm folgende Bedingungen zur Steuerfreiheit erfüllen: Nennleistung bis 11 kW. Kleinkrafträder sind jene unter 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Oldtimer-Regelung

Das historische Kennzeichen lohnt sich demnach erst ab 625 ccm. Das entsprechende H-Kennzeichen kann erst 30 Jahre nach der Erstzulassung beantragt werden. Das Produktionsdatum des Motorrads spielt hier keine Rolle. Für das H-Kennzeichen gibt es natürlich noch einige Bedingungen. So muss das Motorrad weitgehend im Originalzustand sein.

Motorradversicherung

Bei der Motorradversicherung sind verschiedene Punkte wichtig. Die Versicherungskosten sind z.B. abhängig vom versicherten Motorrad, von der Vorgeschichte des Fahrzeuglenkers, dessen Fahrpraxis und dem Alter. Die Versicherungsgesellschaften berechnen anhand dieser Daten einen Versicherungsbeitrag für Krafträder mit mehr als 50 ccm. Dieser beläuft sich häufig auf etwa 70 Euro bis 500 Euro. Das sichere Motorradfahren wird jedoch von der Versicherung belohnt. Für jedes Jahr, dass der Motorradfahrer unfallfrei fährt, kann er mit einem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag rechnen. Dafür sollte man das Motorrad mindestens 6 Monate im Jahr versichern. Ist die Schadensfreiheitsklasse hoch, fallen die Beträge deutlich geringer aus.

Eine günstige Versicherung für einen 125er-Roller beginnt bei etwa 50 Euro im Jahr. Eine Kraftrad-Versicherung kann aber auch bis zu 500 Euro pro Jahr kosten (nur Haftpflicht). Hinzu kommen noch zwischen 200 und 1.000 Euro für die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Berechnungsbeispiele

Dieses Beispiel ist für die Berechnung der Kfz Steuer für Motorräder mit 750 ccm. Zunächst müssen Sie wissen, dass der Steuersatz für Krafträder von den angefangenen Kubikzentimetern ausgeht. Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt dieser Steuer-Satz 1,84 Euro. Der Hubraum in ccm dividiert durch das Ergebnis pro angefangenen 25 ccm, multipliziert mit dem Steuersatz. Steuer Motorrad: 750 ccm ÷ 25 ccm = 30 und 30 x 1,84 Euro = 55,20 Euro.

Sobald der Hubraum über 125 ccm liegt, fallen Steuern an. Pro angefangene 25 ccm betragen diese 1,84 Euro. Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer.

Für Maschinen, die genau einem Hubraum von 125 ccm entsprechen, gibt es eine Sonderregelung. Bei der Kfz Steuer für 125ccm Maschinen kommt es auf die Nennleistung an. Ist die Nennleistung bis zu 11 kW, fällt keine Steuer an. Beträgt sie mehr als 11 kW bzw.

Einteilung in Motorradsteuer Klassen

Eine Einteilung in die Motorradsteuer Klassen erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ausgehend für die Besteuerung der Motorräder sind die Kubikzentimeter. Pro angefangene 25 ccm Hubraum des Motors wird von einem bestimmten Berechnungssatz ausgegangen. Das gilt jedoch nicht für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Bis 11 kW, 15 PS sowie 125 ccm bleibt die Steuer aus und wird laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht erhoben. Grund ist der Verwaltungsaufwand in Deutschland.

Fazit

Egal, ob du spannende Motorradtouren in Deutschland fährst - wer sich gut informiert, kann bares Geld sparen. Ob über ein E-Motorrad, ein Saisonkennzeichen oder durch Wahl eines effizienten Motorrads - clevere Biker haben nicht nur Stil, sondern auch ein Auge auf ihre Kosten. Und ganz ehrlich: Lieber das Geld in neue Reifen oder eine Tour durch die malerischen Alpen stecken als unnötig den Fiskus schenken, oder?

Also: Taschenrechner an, Helm auf - und schau, wo du bei deiner Motorradsteuer das Beste für dich rausholst!

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0