Kfz-Steuer für Motorräder: Hubraum und Kosten im Überblick

Die Kfz-Steuer wird in Deutschland für das Halten von inländischen und ausländischen Fahrzeugen erhoben, solange diese am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Die Motorradsteuer wird in Deutschland durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Seit Juli 2014 ist die Zollverwaltung für das Erheben von Kraftfahrzeugsteuer verantwortlich. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Grundlagen der Kfz-Steuer für Motorräder

Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an.

Die Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer lautet folglich: Hubraum in cm3 : 25 x 1,84 Euro.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus.

Ausnahmen von der Steuerpflicht

Kleine Motorräder wie Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein. Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an.

Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen. Liegt diese bei 11 kW (15 PS) und darunter, ist Ihr Zweirad von der Steuer befreit.

Saisonkennzeichen als Sparmöglichkeit

Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Fahren Sie Ihr Motorrad nicht das ganze Jahr über, können sie bei Ihrer Zulassungsstelle ein Saisonkennzeichen beantragen. Bei dieser zeitlich eingeschränkten Zulassung sparen Sie an den Versicherungsbeiträgen und Kfz-Steuer für Motorräder.

Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet - taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht. Die Zahlen auf der rechten Seite des Saisonkennzeichens zeigen an, in welchen Monaten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Viele Fahrer entscheiden sich für sechs Monate, zum Beispiel von April bis September.

Die Kfz-Steuer wird bei Saisonkennzeichen dann nur noch anteilig erhoben, wobei der Versicherungszeitraum am jeweiligen Kennzeichen ersichtlich ist. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig.

Hinweis: Entscheiden Sie sich beim Saisonkennzeichen für eine Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten oder 180 Tagen, dann werden Sie nach Ablauf eines schadenfreien Jahres von Ihrem Versicherer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Zahlungsmodalitäten und Änderungen der Steuerpflicht

Als Teil der Zulassung des Kraftrades müssen Sie deshalb ein SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben. Die Kfz-Steuer wird dabei je für ein Jahr im Voraus eingezogen. Liegt die Steuersumme über dem Betrag von 500 Euro, können Sie auch im Takt von einem halben Jahr Ihre Steuern zahlen. Ändert sich der Steuersatz oder endet Ihre Steuerpflicht, weil Sie Ihr Motorrad abmelden, wird die Steuer neu festgesetzt oder erlischt.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich beispielsweise auf der Webseite des Zolls (zoll.de) herunterladen. Alternativ liegt das Formular in der Regel bei den Zulassungsbehörden aus.

Steuerbefreiung für Oldtimer

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Für Oldtimer mit einem sog. H-Kennzeichen wird eine Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr fällig.

Kfz-Steuer-Rechner

Die Höhe Ihrer Kfz-Steuer finden Sie mit unserem Kfz-Steuer-Rechner ganz einfach selbst heraus. Mit dem Kfz-Steuer-Rechner von ERGO berechnen Sie schnell und unkompliziert die Jahressteuer für Ihren Pkw.

Achtung: Mit dem Kfz-Steuer-Rechner ermitteln Sie Ihre Kfz-Steuer in einfachen Fällen. Sonderfälle werden nicht berücksichtigt, z. B.

Zusammenfassung der Kfz-Steuer für Motorräder

Fahrzeugtyp Hubraum Steuersatz
Leichtkraftrad Bis 125 ccm und max. 11 kW (15 PS) Steuerfrei
Motorrad Je angefangene 25 ccm 1,84 Euro pro Jahr

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