Streckensperrungen für Motorradfahrer in Deutschland: Ein umfassender Überblick

Streckensperrungen für Motorradfahrer sind ein wiederkehrendes Thema, besonders in beliebten Biker-Regionen. Sie werden häufig aufgrund von Lärmbedenken verhängt und betreffen vor allem Gebirgsstraßen und touristisch stark frequentierte Gebiete. In dieser Rubrik erfährst du von Planungen und neuen Vorgängen. Bleib informiert, um Überraschungen auf deinen Touren zu vermeiden und deine Route optimal anzupassen.

Regionale Fahrverbote und ihre Gründe

Bislang existiert in Deutschland kein generelles bundesweites Fahrverbot für Motorräder, da beispielsweise an Sonn- und Feiertagen gilt. Allerdings gibt es in Deutschland bestimmte Regionen, die Streckensperrungen für Motorräder ausgesprochen haben. Hierbei handelt es sich um ortseigene Regelungen, die entweder ein Motorad-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen oder Vollsperrungen etabliert haben.

Ein regionales Fahrverbot für das Motorrad, das es in bestimmten Stadt- oder Landgebieten geben kann, wird in aller Regel aus zwei Gründen verhängt: Es wird wegen vermehrter Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung ausgesprochen oder reagiert auf Unfälle mit Motorrad-Beteiligung, die sich auf einer Strecke besonders oft ereignet haben. Aus diesen Gründen, ist ein totales oder zeitweises Verbot (bspw. ein Motorrad-Fahrverbot am Sonntag oder an Feiertagen) vor allem in Regionen wahrscheinlich, die beliebte Touristenziele sind.

Ein Motorradfahrerbot kann in der Bundesrepublik auf Außerorts- bzw. Kreisstraßen sowie auf Bundesstraßen oder Landstraßen verhängt werden. Darüber hinaus können auch innerorts verlaufende Straßen das Befahren durch Motorräder - aus verschiedenen Gründen - untersagen. Ein aufgestelltes Motorad-Fahrverbot kann zeitweise, also am Sonntag oder an Feiertagen, bestehen oder in Form einer generellen Streckensperrung gelten.

Was droht bei Missachtung?

Wer ein Motorrad-Fahrverbot missachtet und auf eine Straße einfährt, auf der das Verbot zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 255 signalisiert wird, muss mit einem ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Missachten Sie ein geltendes Motorrad-Fahrverbot, kann eine Strafe folgen.

Aktuelle Streckensperrungen in Deutschland

Da es sich hierbei stets um regional geltende Regelungen handelt, ist es ratsam, dass sich Motorradfahrer im Vorfeld über etwaige Fahrverbote informieren: Diesbezüglich können Motorrad-Besitzer , eine Streckensperrung für ihr Motorrad durch eine Karte in Erfahrung zu bringen, die vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) bereitgestellt wird. Ein Motorrad-Fahrverbot wird vom Schild 255 angekündigt.

Hier ist eine Übersicht der Streckensperrungen nach Bundesland, Postleitzahl und Ort:

BundeslandPLZOrtBemerkungen
Mecklenburg-Vorpommern18225Kühlungsborn (Lkr. Rostock)Ostseeallee 22:00-06:00 Uhr
Schleswig-Holstein23570, 23669, 23701, 23714, 23743, 23923, 24235, 25826Travemünde (Lübeck), Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein), Eutin (Kreis Ostholstein), Bad Malente-Gremsmühlen (Kreis Ostholstein), Grömitz (Kreis Ostholstein), Weißenhäuser Strand (Wangels), Laboe (Kreis Plön), St. Peter-Ording (Kreis Nordfriesland)Kurgebiet, Niendorf, Kurgebiet, Leonhardt-Boldt-Straße von 21.00 - 06.00 Uhr, Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Lindenallee und der Einmündung Rosenstraße -Marktstraße zwischen der Einmündung Godenbergstraße und der Bahnhofstraße 22:00-06:00 Uhr, Kurgebiet, gegenüber Bundeswehrschießplatz, Zufahrt zur Strandstraße von 20:00-08:00 Uhr, Innenstadt
Niedersachsen 31542, 37431, 37581, 37619, 38667, 49808 Bad Nenndorf (Lkr. Schaumburg), Bad Lauterberg (Lkr. Göttingen), Bad Gandersheim (Lkr. Northeim), Bodenwerder (Lkr. Holzminden), Bad Harzburg (Lkr. Goslar), Lingen (Lkr. Emsland) Stadtgebiet, Stadtgebiet, Hildesheimer Straße zwischen Lohmühlenweg und Dr.-Heinrich-Jasper-Straße von 22:30-05:30 Uhr, Stadtgebiet, Kurzone der Stadt zwischen 20:00-06:00 Uhr, Baccumer Straße und Schlachterstraße 22:00-06:00 Uhr
Hessen 36251, 61231, 61389, 64689, 64743, 65307, 69518 Bad Hersfeld (Lkr. Hersfeld), Bad Nauheim (Wetteraukreis), Schmitten (Hochtaunuskreis), Grasellenbach (Kreis Bergstrasse), Beerfelden (Odenwaldkreis), Bad Schwalbach (Rheingau-Taunus-Kreis), Abtsteinach (Kreis Bergstrasse) Am Kurpark, Theodor-Heuss-Platz Dr.-Ronge-Weg, Am Weinberg, Am Hainberg, Am Hopfengarten, Brückenmöllerstraße, Stresemannallee, Gerwigstraße zwischen Stresemannallee und Am Kurpark, Scheidemannstraße zwischen Sternerstraße und Brückenmöllerstraße, Kurgebiet/ Innenstadt, Großer Feldberg von 22:00-08:00 Uhr, Göttersbacher Straße, Eberbacher Weg, Martha von Opel Weg, Innenstadt
Thüringen36448Bad Liebenstein (Wartburgkreis)Heinrich Mann Straße von 22:00-06:00 Uhr
Nordrhein-Westfalen42269, 42859, 44777, 45239, 46045, 47441, 52152, 52523, 53111, 53902, 57074, 57334, 57439, 59368, 59505Wuppertal, Remscheid-Lennep, Bochum, Essen-Werden, Oberhausen, Moers (Kreis Wesel), Simmerath (Kreis Aachen), Heimbach (Kreis Düren), Bonn, Bad Münstereifel (Kreis Euskirchen), Siegen, Bad Laasphe (Kreis Siegen), Attendorn (Kreis Olpe), Werne/Lippe (Kreis Unna), Bad Sassendorf (Kreis Soest)Bergstraße (ab Einmündung Hochstraße) 20:00-06:00 Uhr, Hainstraße (zwischen Bremer Straße und August-Bebel-Straße) 20:00-06:00 Uhr, Arrenberger Straße 18 - 68 (Einbahnstraße) bzw. Einmündung Masurenstraße - Senefelder Straße Simonsstraße 6 - 25 bzw. Einmündung Moritzstraße - Senefelder Straße 22:00-06:00 Uhr, Hütter Straße ab Herichhauser Straße, Am Ehrenmal ab Hauptstraße übergehend in Hütter Straße 21:00-06:00 Uhr, Innenstadt, Wallbaumweg zwischen Hauptstraße und Am Heerbusch von 22:00-06:00 Uhr, Pörtingsiepen Zufahrt Haus Scheppen, Kastellstraße von 20:00-05:00 Uhr, Am Neumarktgesamte Ortslage Rurberg von 22:00-06:00 Uhr, Stadtkern Heimbach 22:00-06:00 Uhr, Wilhelmstraße und der Lotharstraße ab Graf-Stauffenberg-Straße Richtung Süden.Die Innenstadt zwischen 22:00-08:00 Uhr., Löhrstraße, Kohlbettstraße und Hinterstraße von 20:00-06:00 Uhr, Höhenweg von 22:00-06:00 Uhr, Waldenburger Weg Richtung Biggesee (Waldenburger Bucht) und Campingplatz Waldenburg, Stadtgebiet, Wasserstraße
Rheinland-Pfalz53474, 54550, 55545, 55620, 76855, 76887Bad Neuenahr-Ahrweiler, Daun (Lkr. Vulkaneifel), Bad Kreuznach, Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis), Annweiler am Trifels (Südl. Weinstrasse), Bad Bergzabern (Südl. Weinstrasse)Kurgebiet, Innenstadt, Ringstraße zwischen Rheingrafenstraße und Mannheimer Straße 21:00-07:00 Uhr, Stadtgebiet, Markwardstraße ab Burgstraße und Asselsteinstraße ab Südring in Annweiler von 22:00-05:00 Uhr, Kurtalstraße (B427) ab der L 508 bis zum westlich Ortsende 21:00-07:00 Uhr
Saarland66606Sankt-WendelBalduinstraße von 22:00-06:00 Uhr
Baden-Württemberg69045, 71384, 72250, 74206, 75323, 75378, 75385, 76332, 78073, 79106, 79189, 79682, 79761, 79837, 79862, 88339, 88410, 88662, 88690, 97980Heidelberg, Weinstadt (Rems-Murr-Kreis), Freudenstadt, Bad Wimpfen (Lkr. Heilbronn), Bad Wildbad (Lkr. Calw), Bad Liebenzell (Lkr. Calw), Bad Teinach-Zavelstein (Lkr. Calw), Bad Herrenalb (Lkr. Calw), Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis), Freiburg, Bad Krozingen (Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald), Todtmoos / Vordertodtmoos (Lkr. Waldshut), Waldshut-Tiengen, St. Blasien (Lkr. Waldshut), Höchenschwand (Lkr. Waldshut), Bad Waldsee (Lkr. Ravensburg), Bad Wurzach (Lkr. Ravensburg), Überlingen (Lkr. Bodensee), Uhldingen-Mühlhofen, OT Unteruhldingen (Lkr. Bodensee), Bad Mergentheim (Lkr. Main-Tauber)Haselnußweg im Stadtteil Boxberg, Stümpfelbacher Straße, Im Stadtgebiet Freudenstadt von 13:00-15:00 Uhr und von 22:00-06:00 Uhr: Hartranftstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Eugen-King-Straße, Kolpingstraße Bismarckstraße, Tannenstraße, Gerhardt-Hauptmann-Weg, Ikarusweg, Landhausstraße, Herrenfelder Straße, Hermann-Hesse-Straße, Hohenrieder Straße, Herzog-Eberhard-Straße, König-Wilhelm-Straße und Beethovenstraße., Lauterbadstraße (L 460) von 22:00-06:00 Uhr., Folgende Straßen von 20:00-06:00 Uhr: Mathildenbadstraße, Feuerseestraße, Badgasse, Kirchgasse, Pfarrhausgasse, Burgviertel, Untere und obere Turmgasse, Hauptstraße, Marktrain, Salzgasse, Langgasse, Schafgasse, Schulstraße, Klostergasse, Bollwerkgasse, Neutorstraße, Entengasse, Marktplatz., Die Kernstadt Bad Wildbads von 22:00-06:00 Uhr. (die Umfahrung von Bad Wildbads Kernstadt ist weiterhin durch den Meisterntunnel möglich)., Bad Liebenzell direkt und im Stadtteil Unterhaugstett zwischen 22:00-06:00 Uhr, Bad Teinach 22:00-06:00 Uhr, L 564 in Bad Herrenalb zwischen 22:00-06:00 Uhr, gesamte Innenstadt von 13:00-14:00 Uhr und von 22:00-06:00 Uhr., Hauptstraße im Teilbereich zwischen Urbanstraße und Stadtstraße. von 20:00-07:00 Uhr., Mercystraße von 20:00-07:00 Uhr, Eschholzstraße zwischen 22:00-06:00 Uhr, Bad Krozingen und Ortsteile im Kurgebiet (Herbert-Hellmann-Allee/Thörachstraße) zwischen 22:00-06:00 Uhr, Vordertodtmoos in der Zeit 01.06. bis 31.10 von 23:00-06:00 Uhr, Innenstadt Waldshut 20:00-06:00 Uhr, Innerhalb des Stadtkernbereiches von 22:00-06:00 Uhr, in der Zeit vom 02.05 bis 31.10. von 20:00-06:00 Uhr., Historische Altstadt sowie das Kurgebiet von 22:00-06:00 Uhr. Eine Umfahrung ist über die Achse Schützenstraße, Bahnhofstraße, Bleichestraße, Friedhofstraße und umgekehrt möglich., Innenstadt, Altstadt (Franziskanerstraße - Christophstraße bzw. Jakob-Kessenring-Straße - Marktstraße/Hafenstraße) von 0:00-5:00 Uhr, Sperrung der St. Ulrich-Straße zwischen den Einmündungen Nußdorfer Straße und Mühlbachstraße von 22:00-06:00 Uhr, Sperrung Kurgebiet (zwischen der Straße Auf dem Stein und der Uhlandstraße ab der Einmündung Breitlestraße) von 20:00-08:00 Uhr, Zufahrt von der L 201 in die Seestraße und in Richtung Schulstraße von 22:00-06:00 Uhr, Kurgebiet (Erlenbachweg) zwischen 20:00-06:00 Uhr
Bayern85049, 85072, 87730, 88131, 90402, 90522, 91550, 93413, 94249, 97080, 97631, 97708, 97769Ingolstadt, Eichstätt, Bad Grönenbach (Lkr. Unterallgäu), Lindau, Nürnberg, Oberasbach / Ortsteil Kreutles (Lkr. Fürth), Dinkelsbühl (Lkr. Ansbach), Cham, Bodenmais (Lkr. Regen), Würzburg, Bad Königshofen (Lkr. Rhön-Grabfeld), Bad Bocklet (Lkr. Bad Kissingen), Bad Brückenau (Lkr. Bad Kissingen)Kellerstraße sowie die Sebastianstraße von 20:00-05:00 Uhr., Spindeltal 22:00-06:00 Uhr, Im Ortskern in der Zeit 01.04.-31.10.

Hinweis: Diese Tabelle enthält eine Auswahl von Streckensperrungen. Es ist ratsam, sich vor jeder Fahrt über die aktuellen Bedingungen zu informieren.

Rechtliche Aspekte von Streckensperrungen

Ein Motorradfahrverbot ist grundsätzlich rechtens, da die Sperrung einer Straße zulässig ist, wenn vorhergehende Eingriffe und Maßnahmen (bspw. Beratung von Behörden und einfordern baulicher Maßnahmen (z.B.

Initiativen gegen Streckensperrungen

Der BVDM handelt: Wir reichen Klage ein, eine Demonstration ist angemeldet.

Der BVDM unterstützt und finanziert die Klage von Motorradfahrern gegen die Streckensperrung für Motorräder auf der sogenannten „Sudelfeldstrecke“ in Bayern. Das alles kostet sehr viel Geld.

Leider ist es dem BVDM als eingetragener Verein nicht möglich gegen eine Sperrung zu klagen. So sind wir immer auf Mitglieder angewiesen, die ihren Namen dafür hergeben. Bevor eine Klage eingereicht wird entscheidet aber erstmal der Vorstand, ob dies überhaupt geschehen soll - allein schon aus finanzieller Sicht.

Wer uns unterstützen möchte, kann Mitglied im Bundesverband der Motorradfahrer werden oder uns eine zweckgebundene Spende zukommen lassen. Deine Solidarität ist gefragt -.

Streckensperrungen im Ausland

Mehrere EU-Mitgliedsstaaten haben bereits ein Fahrverbot für Motorräder beschlossen und umgesetzt. Ist Österreich etwa besteht seit dem 10.06.2024 auf bestimmten Strecken in Tirol ein Motorradfahrverbot. Das Verbot betrifft alle Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB. Überdies haben verschiedene europäische Städte zum Zwecke des Umweltschutzes Verbote für bestimmte Kraftrad-Typen verhängt: Beispielsweise hat die französische Landeshauptstadt Paris ab 2024 gegen den Motorrad-Typ mit Euro 3 ein generelles Fahrverbot ausgesprochen.

Karten und Navigation

Diesbezüglich können Motorrad-Besitzer , eine Streckensperrung für ihr Motorrad durch eine Karte in Erfahrung zu bringen, die vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) bereitgestellt wird.

Karte für MapSource, Basecamp und Garmin-Navis:

In dieser zip-Datei sind Dateien für Navis, Garmin MapSource und Garmin BaseCamp als eigenständige Karte enthalten. Die Dateien können an einen beliebigen Ort verschoben werden. Die Karte hat die Map-ID 12345. Zum Aktualisieren reicht es, die ursprünglichen Dateien zu überschreiben, ohne eine Neuinstallation vorzunehmen, da die Map-ID immer gleich bleibt.

Installation in MapSource oder Basecamp

Im Ordner "Streckensperrung_Motorrad_MS" die Datei install.cmd mit Rechtsklick "als Administrator" ausführen, zum Deinstallieren die Datei uninstall.cmd. Die Meldung "Möchten Sie zulassen, dass durch diese App Änderungen an Ihrem Gerät vorgenommen werden" muss mit "Ja" bestätigt werden.

In Basecamp muss im Aktivitätsprofil unter "Anzuzeigende Merkmale" unter "Punkte"-"Autoservices" das Merkmal "Rastplatz/Besucherinformation" aktiviert sein, damit auf der Karte die Verbotsschilder mit den dazugehörigen Beschreibungen sichtbar sind.

Die gmap-Version ist zur Installation auf Rechnern mit macOS gedacht. Dafür muss der Ordner "Streckensperrung_Motorrad.gmap" nach "/Users/BENUTZERNAME/Library/Application Support/Garmin/Maps" kopiert werden.

Installation auf Garmin-Navis

Die im Verzeichnis "Streckensperrung_Motorrad_Navi" enthaltene Datei gmapsupp.img kann ins Garmin-Navi geladen werden. Es ist sinnvoll, zusätzliche Karten auf eine SD-Karte zu installieren. Auf der SD-Karte muss ein Ordner "Garmin" angelegt werden. In diesen Ordner wird die Datei "gmapsupp.img" kopiert. Die Karte ist transparent. Wenn beide Karten (z. B. City-Navigator und die Sperrungen) im Navi aktiviert sind, wird der gesperrte Straßenabschnitt durch eine breite Linie in Cyan dargestellt. Das Navi routet nur auf der City-Navigator und zeigt zusätzlich die Streckensperrungen an. Bei neueren Garmin-Navis kann die gmapsupp.img auch umbenannt werden, beispielsweise in "streckensperrungen.img".

Im Verzeichnis GarminNavi sind verschiedene typ-Dateien enthalten. Standardmäßig ist für Basecamp und Mapsource die typ-Datei 63252346.typ aktiv. Damit ist eine passende Darstellung in den beiden Programmen gewährleistet. Sie entspricht der Datei LC16_PT.typ. Das L steht für Linie, C für die Farbe Cyan, 16 für die Linienbreite in Pixel. P steht für einen roten Punkt, T für die Darstellung mit der Wegpunktbezeichnung als Text neben dem Punkt.

Für die Darstellung der Karte auf dem Navi ist standardmäßig die LC24_S36T.typ in der gmapsupp.img integriert. Sollen die Symbole kleiner oder die Linienbreite geringer werden, kann eine andere typ-Datei mit der gmapsupp.img verbunden werden. Dafür muss die Datei gmapsupp.img auf die Datei TypFile_ersetzen.cmd gezogen werden. Mit den Buchstaben a-j kann dann die entsprechende typ-Datei ausgewählt werden. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden. Auf das Navi muss nur die Datei gmapsupp-img kopiert werden, nicht die übrigen Dateien in dem Verzeichnis.

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