Seit dem 1. April 2013 sind Tagfahrleuchten (TFL) auch an Motorrädern erlaubt. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass nur Tagfahrleuchten angebaut werden dürfen, die nach ECE-R 87 geprüft und genehmigt sind.
Kennzeichnung und Lichtfarbe
Die Kennzeichnung von Tagfahrleuchten ist „RL“. Die Lichtfarbe ist weiß. Laut IfZ sind wahlweise eine oder zwei TLF erlaubt.
Anbauvorschriften
Die Tagfahrleuchte darf mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers sowie seitlich montiert werden. Bei Verwendung von zwei Tagfahrleuchten sind diese symmetrisch zur Fahrzeug-Mitte anzuordnen, der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Die Einhaltung dieses Maximalabstandes entfällt, wenn das Tagfahrlicht in andere vordere Leuchten integriert ist oder bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette liegt.
Grundsätzlich gilt, dass Tagfahrleuchten mindestens 25 Zentimeter bis maximal 1,50 Meter über dem Boden angebracht werden und horizontal nach vorne strahlen müssen. Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft.
Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das „Fahrlicht“ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe. Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen. Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein.
Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Tagfahrlichtpflicht in Deutschland
In Deutschland betrifft das Tagfahrlicht bislang nur Motorrad-Fahrer. Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Trotzdem muss seit 2011 serienmäßig in jedem seither produzierten Auto ein Tagfahrlicht verbaut sein.
Das Tagfahrlicht ist in Deutschland durchaus Pflicht, aber nur für Motorräder, bzw. einspurige Zweiräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h oder über 50 ccm Hubraum. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 17 Abs. Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Für PKW und LKW gibt es eine solche Vorschrift noch nicht.
Die Meinungen zum Tagfahrlicht gehen in Deutschland weit auseinander. Empfohlen wird es aber trotzdem. Mancherorts wird die Empfehlung sogar durch Plakate und Schilder ausgedrückt.
Trotzdem gilt gemäß § 17 Abs. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nebelscheinwerfer dürfen laut StVO nur eingeschaltet werden, wenn eine Notwendigkeit besteht. Also z. B. bei starkem Nebel.
Tagfahrlicht vs. andere Leuchten
Als Tagfahrlicht darf schließlich auch das Abblendlicht genutzt werden, warum nicht auch das Standlicht? In § 17 Abs. Das bezieht sich aber in erster Linie auf Situationen, in denen Lichtpflicht besteht (z. B. in der Dämmerung, im Tunnel etc.). Weil in Deutschland das Licht tagsüber in der Regel nicht erforderlich ist, kann das Standlicht als Tagfahrlicht genutzt werden.
Beispiel: Im Tunnel muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.
Nachrüstung von Tagfahrlicht
Es ist möglich, Ihr Kfz nachträglich mit einem LED-Tagfahrlicht auszustatten. Beim Nachrüsten müssen aber einige Regeln beachtet werden. Vor allem aber sollte darauf geachtet werden, dass die Hauptscheinwerfer durch die Einbausätze nicht gedimmt werden.
Es gibt universale Bausätze und fahrzeugtypspezifische Tagfahrlicht-Module. Genau wie beim Tuning müssen sämtliche Veränderungen am Kfz geprüft und zugelassen werden.
Für Motorräder gibt es sogar in Deutschland eine Tagfahrlichtpflicht. Unter Beachtung der Vorschriften darf das Tagfahrlicht nachträglich am Motorrad montiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Einbausatz der europäischen Richtlinie (ECE-R 87) entspricht bzw.
Das Tagfahrlicht darf das normale Abblendlicht nicht in irgendeiner Weise dimmen oder verdunkeln. Die optimale Höhe liegt bei mindestens 250 mm und maximal 1.500 mm (gemeint ist der Abstand zur Fahrbahn). Die Tagfahrleuchten dürfen auch so gedimmt werden, dass sie als Begrenzungsleuchten (Standlicht) fungieren können.
Jede Änderung am Kfz muss vom TÜV oder ähnlichen Prüfanstalten abgenommen und durch eine Änderungsabnahmebescheinigung (nach § 19 Abs.
Funktionsweise von Tagfahrlicht
Tagfahrlicht muss bei neu zugelassenen PKW und LKW serienmäßig vorhanden sein.
Seit 2011 müssen neu zugelassene PKW und seit 2012 LKW mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Dies dient dazu, am Tag die Sichtbarkeit und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn auch bei hellen Lichtverhältnissen oder Sonnenschein kann eingeschaltetes Licht an einem Fahrzeug dazu beitragen, dass dieses von anderen besser gesehen bzw. wahrgenommen wird.
Bei älteren Fahrzeugen ist das Nachrüsten mit einem Tagfahrlicht in der Regel möglich und wird empfohlen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Auch empfohlen wird das Einschalten des Abblendlichts am Tag, falls kein Tagfahrlicht vorhanden ist.
Für die Leuchten beim Tagfahrlicht werden üblicherweise LED verwendet, die sich mit dem Bedienen der Zündung automatisch einschalten. Ist das Tagfahrlicht also immer an? Sofern der Motor läuft und weder Abblend- noch Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, leuchtet das Tagfahrlicht dauerhaft. Ein Symbol im Cockpit, welches anzeigt, dass es leuchtet, gibt es nicht.
Wichtig ist, dass, wie beim Abblend- und Fernlicht, die Leuchten nur weiß strahlen dürfen. Andere Farben sind hier nicht zulässig. Das ist besonders von Bedeutung, wenn Halter LED-Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Die Vorschriften diesbezüglich sind eindeutig und können bei einer Missachtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug sowie zu einem Bußgeld von 50 Euro führen.
Anzahl und Anordnung von Scheinwerfern am Motorrad
Ein Doppel-Abblendlicht ist beim Motorrad erlaubt, wenn es eine gemeinsame Streuscheibe gibt und natürlich, wenn das Bike als Ganzes schon eine EG-Betriebserlaubnis hat. Die beiden Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls.
Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.
Ein paar Zahlen:
- Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
- Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
- Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
- Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
- Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
- Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.
Xenon-Scheinwerfer
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.
Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.
Tagfahrlicht im Ausland
Auto- und Motorradfahrer müssen in vielen europäischen Ländern ganzjährig - auch tagsüber und auf allen Straßen - das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten. Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.
Im Winter gelten besondere Regeln in Kroatien und Moldawien.
Krafträder müssen aber auch hierzulande tagsüber mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Wer mit dem Auto oder Motorrad im Ausland unterwegs ist, sollte sich bereits im Vorfeld über die Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.
Abblendlicht oder Tagfahrlicht?
Das Abblendlicht dient vor allem der besseren Sicht des Fahrers beziehungsweise der Fahrerin bei schlechten Lichtverhältnissen, schlechtem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit. Das Tagfahrlicht ist bei allen Neufahrzeugen serienmäßig und hat den Zweck, entgegenkommende Autos tagsüber besser sichtbar zu machen.
Lichtpflicht am Tag bedeutet grundsätzlich das Fahren mit Abblendlicht. Zum Beispiel in den skandinavischen Ländern, der Schweiz, Kroatien, Italien und Rumänien dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden.
Weitere wichtige Punkte
Mit dem Tagfahrlicht ist nur bei Helligkeit und bei guten Sichtbedingungen am Tag zu fahren. Bei Dunkelheit, also während der Nacht oder der Dämmerung oder bei schlechten Sichtbedingungen am Tage durch Nebel, Regen oder Schnee muss entweder das Abblendlicht oder das Fernlicht benutzt werden. Das Einschalten des Fernlichts ist nur auf Straßen erlaubt, die nicht durchgehend oder nicht ausreichend beleuchtet sind.
Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
Mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern darf am Tage nur gefahren werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Ist dies nicht der Fall, darf ein Fahrzeug sowohl bei Helligkeit als auch bei Dunkelheit nicht mit aktivierten Nebelscheinwerfern unterwegs sein.
Standlicht als Tagfahrlicht?
Das Standlicht, oder auch Begrenzungslicht genannt, wird eingeschaltet, um ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten und dieses für andere Fahrzeuge kenntlich zu machen, wenn keine Außenbeleuchtung vorhanden ist (z. B. auf schlecht beleuchteten Straßen). Bei Dunkelheit darf mit dem Standlicht allein nicht gefahren werden und auch am Tag ist es untersagt, dieses als Tagfahrlicht zu benutzen. Denn die Lichtstärke ist wesentlich geringer, weshalb die Verwendung des Standlichts bei Fahrten am Tag sowieso wenig Sinn macht.
Abblendlicht als Tagfahrlicht?
Das Abblendlicht muss mit eintretender Dunkelheit eingeschaltet werden oder wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird. Sie können Abblendlicht grundsätzlich auch als Tagfahrlicht benutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Abblendlicht zwar heller ist als das Tagfahrlicht, jedoch wird hier auch mehr Energie verbraucht. Mit Tagfahrlicht zu fahren, ist daher viel sparsamer.
Sie können Ihr Fahrzeug grundsätzlich mit Tagfahrleuchten nachrüsten, sollten den Einbau aber in einer Kfz-Werkstatt vornehmen lassen.
Empfehlung für den Gebrauch von Tagfahrlicht
Bei schlechten Lichtverhältnissen, in schattigen Waldstücken oder Alleen dient das zusätzliche Licht der besseren Sichtbarkeit. Empfohlen wird das Tagfahrlicht deshalb auch in vielen Ländern, die es noch nicht zur Pflicht gemacht haben.
Spezielle Tagfahrleuchten auf LED-Basis haben im Gegensatz dazu einen geringeren Energiebedarf bei gleichzeitig längerer Lebensdauer. Sie leben rund 30 Mal länger als normale H7-Glühlampen.
Häufige Fragen zum Tagfahrlicht
Brauche ich Tagfahrlicht vorne und hinten am Auto?
Nein. Tagfahrlicht leuchtet grundsätzlich nur nach vorne.
Gibt es eine Kontrollleuchte für das Tagfahrlicht?
Nein. Da es mit der Zündung gekoppelt wird, aktiviert es sich automatisch, wenn Sie das Fahrzeug starten. Eine Kontrollleuchte ist aus diesem Grund nicht nötig.
Was muss ich beim Nachrüsten von Tagfahrlicht beachten?
Tagfahrleuchten sollten Sie bestenfalls von einem Fachmann einbauen lassen. Worauf Sie grundsätzlich achten müssen, wenn Sie Tagfahrlicht bei Ihrem Auto nachrüsten wollen, erfahren Sie hier.
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