Die Motorrad-Theorieprüfung: Erfolgreich Lernen und Bestehen

Die Führerscheinprüfung ist eine der großen Herausforderungen eines jungen Erwachsenenlebens. In Deutschland besitzen rund 9,62 Millionen Menschen einen Motorradführerschein. Dabei gibt es unterschiedliche Motorradführerscheinklassen, die zur Fahrt mit unterschiedlichen Modellen berechtigen. Hier können Sie sich darauf vorbereiten und fleißig üben.

Unser Führerschein-Quiz gleicht einer echten Führerscheinprüfung. Sie können sich für den Pkw-, den Motorrad-, den Lkw- und Busführerschein sowie für diverse Sonderklassen vorbereiten. Falls Sie Ihren Führerschein schon haben, dann können Sie hier testen, wie sattelfest Sie bei den deutschen Verkehrsregeln sind.

Vorbereitung auf die Theorieprüfung

In einer Motorradfahrschule muss der Schüler einen theoretischen und einen praktischen Teil der Ausbildung absolvieren. Der Grundkurs fürs Motorrad umfasst beispielsweise Kurven fahren lernen oder Sonderfahrten. Motorradkurse sollen nicht nur Fahrpraxis bieten, auch der theoretische Teil ist für den Führerscheinerwerb elementar.

Theoriestunden und Sonderfahrten

Für den Motorradführerschein müssen Sie zwölf Doppelstunden des Grundstoffs und zwei Doppelstunden des Zusatzstoffs besuchen. Die Anzahl der Theoriestunden hängt davon ab, ob Sie vorher schon einen Führerschein einer anderen Klasse besitzen. Ist kein Führerschein vorhanden, sind es zwölf Doppelstunden für den allgemeinen Teil. Zusätzlich müssen zwei Theoriestunden zum Zusatzstoff absolviert werden. Sind diese absolviert, werden Sie für die Theorieprüfung zugelassen. Diese Stunden theoretischer Unterricht sind unumgänglich, wenn Sie eine Fahrerlaubnis erhalten möchten.

Wie für einen Pkw, gibt es auch Sonderfahrten für das Motorrad. Diese bestehen aus 135 Minuten Nachtfahrt, 180 Minuten Autobahnfahrt und 225 Minuten Überlandfahrt (auf Land- und Bundesstraßen). Für den Führerschein fürs Motorrad sind jeweils eine Nacht-, Überland- und Autobahnfahrt vorgeschrieben. Diese müssen absolviert werden, vorher kann keine Prüfungszulassung erteilt werden.

Ablauf der Theorieprüfung

Bei der Motorrad-Theorieprüfung werden Ihnen 30 Fragen gestellt. Diese habe Wertigkeiten bzw. Fehlerpunkte von zwei bis fünf. Insgesamt sind zehn Fehlerpunkte zulässig, allerdings dürfen nicht zwei Fragen der Wertigkeit fünf falsch beantwortet werden.

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung wird abgefragt, ob der Stoff aus dem Unterricht verinnerlicht wurde und der Prüfling ein sicheres Wissen in Sachen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen hat. Die Prüfung wird an einem PC mit einem speziellen Prüf-Programm durchgeführt, meistens in Räumen des TÜV oder der Dekra. Die gesamte theoretische Prüfung dauert etwa 30 bis 45 Minuten, eine maximale Dauer gibt es nicht.

Für den Führerschein der Klasse B müssen insgesamt 30 Fragen beantwortet werden: 20 mal Grundwissen und 10 mal Zusatzstoff zur jeweiligen Klasse. Die meisten Aufgaben sind Multiple-Choice-Fragen. Zu jeder Frage gibt es mehrere Antwort-Möglichkeiten, von denen auch mehrere korrekt sein können. Bei einigen Aufgaben gibt es jedoch auch ein Feld für Freitext-Antworten, etwa wenn Bremswege berechnet werden sollen. Insgesamt gibt es etwas mehr als 1.000 Fragen, die genaue Anzahl ändert sich, wenn der Fragenkatalog etwa zwei Mal pro Jahr aktualisiert wird. Je nach Schwierigkeitsgrad der Fragen gibt es unterschiedliche Anzahl von Fehlerpunkten. Die schwierigste Kategorie hat fünf Fehlerpunkte. Wer sich nicht sicher ist, kann eine knifflige Frage auch markieren und für später zurückstellen.

Das Ergebnis wird dem Prüfling direkt nach Ende der Prüfung auf dem Bildschirm angezeigt.

Die praktische Motorradprüfung

Haben Sie die Fahrschule beendet, steht die Motorrad-Fahrprüfung an. Neben dem Fahrlehrer wird bei dieser auch der Prüfer im Auto Platz nehmen und Ihnen Anweisungen erteilen. Die Prüfungsfahrt für die Klasse A hat eine durchschnittliche Fahrzeit von 60 Minuten. In der Regel wird der Fahrlehrer diese Prüfungssituation in einer Fahrstunde vor der Prüfung simulieren, sodass Sie ungefähr wissen, was auf Sie zukommen wird. Geprüft werden sechs Grundfahraufgaben.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr für eine Führerscheinprüfung der Klasse A beträgt beim TÜV bei einem Direkteinstieg 112,81 Euro. Sollten Sie durch die Prüfung fallen, muss diese Summe erneut bezahlt werden. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen der Motorradführerschein in der Klasse A umgehend ausgehändigt.

Eine Fahrerlaubnis für das Auto kostet laut financescout24.de in der Regel zwischen 1.500 und 2.200 Euro. Für Motorrad-Führerscheine der Klasse A und A2 zahlt man circa 1.300 Euro. Die genauen Kosten sind sowohl von der Anzahl der benötigten Fahrstunden als auch vom Bundesland abhängig. So lernt man in Brandenburg am günstigsten, in Bayern am teuersten. Dabei erhebt jede Fahrschule eine Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand und meist zugleich den Theorieunterricht, Kosten für das Lehrmaterials, für reguläre Fahrstunden sowie Sonderfahrten, die sich je nach Führerschein in ihrer Anzahl unterscheiden.

Zusätzliche Kosten kommen für einen Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, ein Passfoto, den Führerscheinantrag und die Prüfungsgebühr hinzu. Wer durchfällt, muss daher automatisch durch zusätzliche Fahrstunden und eine erneute Prüfungsgebühr mehr zahlen. Generell gilt: Je weniger reguläre Fahrstunden benötigt werden, desto weniger muss bezahlt werden.

Tipps zum erfolgreichen Lernen

Um die Fahrschule kommt in Deutschland niemand herum - sie ist für die Fahrerlaubnis verpflichtend. Die Ausbildung enthält sowohl praktische Fahrstunden als auch theoretische Lehrstunden. Die Theoriestunden sollen Kenntnisse zur Verkehrssicherheit vermitteln, die dann in einer theoretischen Prüfung abgefragt werden. Das Bestehen ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.

Stur auswendig lernen kostet zum einen viel Zeit, zum anderen lassen sich viele der Pkw-Führerschein-Fragen viel leichter beantworten, wenn man die Verkehrsregeln auch versteht. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff sind z.B. für den Führerschein der Klasse B ohnehin Pflicht. Versuchen Sie, diese möglichst schnell hintereinander zu absolvieren. Dann liegen zwischen den Stunden keine großen Lücken, in denen Sie das Gelernte wieder vergessen. Alles geballt in den Tagen vor der Theorieprüfung büffeln? Das bringt nur Stress. Besser: Sie nehmen den kompletten amtlichen Fragenkatalog und teilen Sie sich den Lernstoff in kleinere, gut zu bewältigende Häppchen auf, nach denen Sie sich zur Belohnung jeweils ausreichend Zeit zum Relaxen oder für schöne Dinge gönnen. So fällt das Lernen viel leichter.

In den Tagen unmittelbar vor der Prüfung wiederholen Sie nur noch Fragen, bei denen Sie öfter falsch lagen. Stundenlang zu lernen, ist oft kontraproduktiv. Lernen macht mehr Spaß, wenn man die Methoden variiert. Mal lernen Sie alleine mit Buch und Fragebögen, dann wieder lassen Sie sich von Freunden oder Familienangehörigen abfragen oder Sie nutzen ein Computerprogramm. Dabei finden Sie nach und nach heraus, welche Methode bei Ihnen besonders effektiv ist. Auch ein Fahrsimulator für zu Hause kann helfen, Wissen praktisch zu vertiefen.

Gerade für zwischendurch, wenn Sie etwa auf dem Heimweg in der U-Bahn Zeit haben, sollten Sie sich zudem eine App aufs Smartphone packen, die alle relevanten Theorie-Fragen enthält. Manche Dinge kann man sich einfach schwer merken. Wie war zum Beispiel noch mal die richtige Formel, um den Bremsweg oder den Anhalteweg zu berechnen? Solche Dinge schreibt man sich am besten auf Zettel und hängt sie dorthin, wo man sie täglich sieht: an den Kühlschrank, an die Tür, neben den Fernseher.

Versuchen Sie, diese möglichst schnell hintereinander zu absolvieren. Dann liegen zwischen den Stunden keine großen Lücken, in denen Sie das Gelernte wieder vergessen. Alles geballt in den Tagen vor der Theorieprüfung büffeln? Das bringt nur Stress. Besser: Sie nehmen den kompletten amtlichen Fragenkatalog und teilen Sie sich den Lernstoff in kleinere, gut zu bewältigende Häppchen auf, nach denen Sie sich zur Belohnung jeweils ausreichend Zeit zum Relaxen oder für schöne Dinge gönnen. So fällt das Lernen viel leichter.

Mindestalter für den Führerschein

An dem Tag, an dem man die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt, sollte man alt genug dafür sein. Das nimmt nicht nur Einfluss darauf, ab wann man den Führerschein in den Händen halten darf, sondern auch, wann man die Ausbildung anfangen kann. Dafür gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber Fahrschulen achten darauf, dass sich neue Fahrschüler nicht ein Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters zum Führerschein anmelden. Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Für die unterschiedlichen Führerscheinklassen gibt es unterschiedliche Mindestalter. Ein Roller oder ein Mofa, das auf maximal 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt ist, darf bereits mit 15 Jahren gefahren werden, Krafträder der Klasse A1 dagegen ab 16 Jahren. Kleine Motorräder der Klasse A2 dürfen wie ein PKW ab 18 Jahren gefahren werden, große Motorräder der Klasse A aber erst ab 24 Jahren bei Direkteinstieg. Ist man bereits zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2, verringert sich das Mindestalter auf 20 Jahre. LKW der Klasse C1 bis 7.500 Kilogramm dürfen ab 18 Jahren bedient werden. Solche der Klasse C von über 7.500 Kilogramm können ohne gewerbliche Förderung ebenfalls ab 18 Jahren gefahren werden, erst ab 20 Jahren gibt es eine gewerbliche Förderung.

Gültigkeit und Wiederholung der Prüfung

Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu schaffen. Danach ist die theoretische Prüfung nicht mehr gültig.

Es gibt danach nur die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Diese prüft dann die die Umstände des Einzelfalls. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht jedoch nicht, und es müssen triftige Gründe vorliegen, warum man die Frist nicht einhalten konnte.

Im Prinzip darf die Führerscheinprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden. Allerdings ist das mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und erneuten Prüfungsgebühren verbunden. Um es nochmal versuchen zu können, muss außerdem nach einer durchgefallenen Prüfung zwei Wochen gewartet werden. Außerdem darf zwischen einer bestandenen Theorieprüfung und der Praxisprüfung nicht mehr als ein Jahr liegen.

Durchfallquoten

Die Zahl derjenigen, die bei Führerscheinprüfungen durchfallen, wird immer höher. 2017 fielen beispielsweise laut tz.de 44 Prozent durch die Theorieprüfung der Klasse B, die praktische Prüfung schafften 39,9 Prozent nicht.

Laut den jüngsten Daten des TÜV-Verbands für 2023 lag die Durchfallquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung bei 42 Prozent - ein Höchstwert. Besonders hoch war die Quote in der Klasse B, dem Pkw-Führerschein für Prüflinge über 18 Jahre, wo nahezu jeder zweite Teilnehmer scheiterte, mit einer Durchfallquote von 49 Prozent. Im Vergleich zu 2014 ist dies ein Anstieg von 10 Prozentpunkten, und gegenüber 2022 stieg die Quote um 3 Prozentpunkte.

Auch die praktische Prüfung wies eine hohe Durchfallquote auf, die mit etwa 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant blieb. Insgesamt wurden 2023 etwa 1,97 Millionen theoretische und rund 1,77 Millionen praktische Prüfungen abgelegt - ein neuer Rekord.

Besonders auffällig ist, dass viele Prüflinge bei Wiederholungsprüfungen ebenfalls Schwierigkeiten haben: Rund 54 Prozent derjenigen, die die Theorieprüfung im ersten Versuch nicht bestanden hatten, scheiterten auch beim zweiten Mal.

Neue Theorie-Fragen ab April 2025

In der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung sind ab dem 1. April 2025 neue Fragen enthalten. 9 davon betreffen die Klassen A, A1 und A2 direkt, 4 die Klasse AM.

Ab dem 1. April 2025 gilt ein neuer Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung für alle Klassen. Darunter sind 9 neue Aufgaben, die den Motorrad-Führerschein betreffen, also die Fahrerlaubnisklassen A, A1 und A2 sowie 4 weitere für die Klasse AM. Wer gerade am Büffeln ist, sollte seine App aktualisieren.

Zum Stichtag wurden insgesamt 64 Fragen im Fragenkatalog der Theorie-Prüfung überarbeitet oder neu aufgenommen. So gibt es ab April 2025 insgesamt 23 neue Fragen zum allgemeinen Grundwissen und weitere neue Fragen in folgenden Klassen:

  • 9 neue Fragen in Klasse A
  • 4 neue Fragen in Klasse AM
  • 23 neue Fragen in Klasse C
  • 11 neue Fragen in Klasse D
  • 7 neue Fragen in den Klassen L und T
  • 14 neue Fragen im Mofa-Grundwissen
  • 3 neue Fragen im Mofa-Zusatzwissen

Ab April 2025 kommen erstmals Multiple-Choice-Fragen mit Bildern zum Einsatz, um das Wissen über Verkehrszeichen gezielter zu überprüfen. Diese Änderungen gelten ab dem Stichtag für die theoretische Führerscheinprüfung. Fahrschüler, die mit einer Lern-Software oder App üben, sollten ihre Programme entsprechend aktualisieren.

Die wichtigsten Führerscheinklassen im Überblick

Hier eine kurze Übersicht über einige wichtige Führerscheinklassen:

  • Kraftrad Klasse A: Mit einem Führerschein der Klasse A sind alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge miteingeschlossen. Der Direkteinstieg in den Führerschein der großen Motorräder darf erst mit 24 Jahren gemacht werden. Doch wer zuvor bereits einen A2-Führerschein für kleine Motorräder hatte, darf sich schon mit 20 Jahren an den A-Führerschein wagen.
  • Kraftrad Klasse A1: Die Fahrerlaubnis gilt für alle Motorräder von nicht mehr als 125 Kubikzentimetern und mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt dürfen damit gefahren werden. Der Führerschein darf ab 16 Jahren gemacht werden.
  • PKW Klasse B: Der Führerschein der Klasse B gilt für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm sowie mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, den Fahrzeugführersitz ausgenommen. Nur in Deutschland ist er auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge gültig. Mit dem Klasse-B-Führerschein darf ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtmasse mitgeführt werden.
  • LKW Klasse C: Zum Fahren eines LKW ist die Führerscheinklasse B bereits eine Voraussetzung. LKW der Klasse C dürfen nicht mehr als 40.000 Kilogramm wiegen, nicht mehr als acht Sitzplätze haben und nicht zur Personenbeförderung ausgelegt sein.
  • Bus Klasse D: Zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen benötigt man einen entsprechenden Führerschein der Klasse D.
  • Zugfahrzeug Klasse L: Diese Zugmaschinen sind für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und sollen auch für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie haben eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern.

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