Die THG-Prämie (Treibhausgasquote) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren. Dieser Bonus zielt darauf ab, die Emissionen im Verkehr zu senken und die Elektromobilität zu fördern.
Die THG-Prämie ist eine jährliche finanzielle Unterstützung, die für Elektrofahrzeuge gezahlt wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptzweck dieser Prämie ist es, den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und somit den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern. Durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen trägt die THG-Prämie dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Luftqualität zu verbessern.
Voraussetzungen für die THG-Prämie
Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beitragen, von der Prämie profitieren.
- Das Fahrzeug muss ein Elektrofahrzeug sein.
- Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen.
- Das Fahrzeug muss eine offizielle Zulassung haben.
- Du, der Halter des Fahrzeugs, musst die THG-Prämie aktiv beantragen.
Entwicklung der THG-Prämie für E-Roller
Ursprünglich war die Prämie nur für elektrische Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h gedacht, die mit einem großen Kennzeichen ausgestattet sind. Eine Gesetzeslücke bei der THG-Quote ermöglichte es dennoch, die THG-Prämie auch für kleinere Elektrofahrzeuge wie Kleinkrafträder, -räder und S-Pedelecs zu beanspruchen. Doch durch eine „freiwillige Zulassung“ konnten auch Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllten, von der Prämie profitieren.
Die THG-Prämie war bis Ende Juli 2023 auch für Elektrozweiräder und E-Zweiräder zugänglich. Besitzer von günstigen 50er-Rollern konnten diese freiwillig bei der Zulassungsstelle registrieren lassen, ein reguläres Kennzeichen erhalten und somit die THG-Prämie beantragen. Doch seitdem ist dies nicht mehr möglich. Die Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus.
Besonders hart trifft es, da diese E-Roller wegen ihrer hohen Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h sehr beliebt sind. Diese Änderung betrifft alle E-Roller mit einer Leistung von bis zu 11 kW oder 125 ccm, die mit einem A1-Führerschein oder dem B196-Erweiterungsschein gefahren werden dürfen.
Anpassungen am Gesetz und regionale Unterschiede
Mittlerweile ist diese Gesetzeslücke durch eine Anpassung geschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist. In der Praxis gab es jedoch Unterschiede bei der Umsetzung, je nach Bundesland und Zulassungsstelle.
Einige Behörden reagierten kooperativ und ermöglichten die freiwillige Zulassung, während andere diese Anfragen ablehnten. In der Praxis gab es jedoch Unterschiede bei der Umsetzung, je nach Bundesland und Zulassungsstelle.
Allerdings gab es die Zulassungsbescheinigung für das große Kennzeichen offenbar nicht in allen Fällen. Je nach Bundesland und Zulassungsstelle reagierten die Ämter mal bereitwillig, mal weniger kooperativ - oder auch gar nicht.
Freiwillige Zulassung weiterhin möglich
Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist weiterhin möglich. Um diese zu erhalten, benötigt man den Personalausweis, eine EVB-Nummer (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §3 III Nr. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Nach erfolgreicher Zulassung erhält man ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsplakette. Die Betriebserlaubnis (CoC-Papier) wird mit dem Datum der Erstzulassung sowie einem offiziellen Stempel zur Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kfz-Brief). Kfz-Steuer fällt nicht an. Nur eben auch keine THG-Prämie mehr.
Die freiwillige Zulassung bringt weiterhin Vorteile mit sich. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Schadensfreiheitsklassen (SF) zu sammeln, die beim späteren Umstieg auf ein Auto genutzt werden können. Zudem erlaubt die Zulassung den Abschluss einer Kaskoversicherung, sofern es SF-Klassen gibt.
Die freiwillige Zulassung nützt dem Halter: Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Punkte in der Schadensfreiheitsklasse zu sammeln. Damit können später, beim Umstieg auf ein Auto, die schadenfreien Jahre dieser SF "mitgenommen" werden, um so einen günstigeren Einstieg ins Autofahrerleben zu erreichen.
Auch wenn das Gesetz mittlerweile streng zu den E-Roller-Fahrern geworden ist, dürfen einige Fahrzeugklassen immer noch eine THG-Prämie bekommen. Mit unserem Fahrzeugklassen-Prüfer kannst du einfach herausfinden, ob dein E-Roller noch antragsberechtigt ist.
Welche E-Roller sind antragsberechtigt?
Die THG-Prämie ist speziell für bestimmte E-Roller und E-Motorräder verfügbar, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h sowie E-Motorräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e. Auch E-Zweiräder, die einen Schätzwert für die Emissionseinsparung aufweisen, sind förderfähig. Die entsprechende Fahrzeugklasse deines E-Rollers findest du in Zeile J deines Fahrzeugscheins.
Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung im Fahrzeugschein in Zeile J die Klasse L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B vermerkt ist, dann seit Ihr zum Erhalt der Prämie berechtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten L-Klassen und ob sie aktuell berechtigt sind:
| Fahrzeugklasse | Zulassungspflicht | THG-Prämie |
|---|---|---|
| L1e | zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | ❌ |
| L1e-A | zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | ❌ |
| L1e-B | zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen | ❌ |
| L2e | zulassungsfrei | ❌ |
| L3e | zulassungspflichtig | ✅ |
| L3e-A2 | zulassungspflichtig | ✅ |
| L3e-A3 | zulassungspflichtig | ✅ |
| L4e | zulassungspflichtig | ✅ |
| L4e-A2 | zulassungspflichtig | ✅ |
| L4e-A3 | zulassungspflichtig | ✅ |
| L5e | zulassungspflichtig | ✅ |
| L5e-B | zulassungspflichtig | ✅ |
| L7e | zulassungspflichtig | ✅ |
Wie beantrage ich die THG-Quote?
Der Prozess zur Beantragung der THG-Quote und der Prämie für E-Roller ist einfach. E-Roller-Besitzer müssen lediglich die Fahrzeugpapiere hochladen und einige persönliche Informationen angeben. Anschließend wird die THG-Quote geprüft und das Guthaben ausbezahlt. Die Dauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen.
Die Beantragung der THG-Quote für E-Roller ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um von den eigenen CO₂-Einsparungen finanziell zu profitieren.
Für die Beantragung der THG-Quote auf E-Roller müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das E-Zweirad oder E-Dreirad muss zulassungspflichtig sein.
- Es müssen ein Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und ein zulassungspflichtiges Kennzeichen laut FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) vorhanden sein.
- Der Fahrzeugschein dient zur Zertifizierung des E-Rollers beim Umweltbundesamt (UBA).
- THG-Quoten berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des E-Zweirads bzw. E-Dreirads.
Vorteile der THG-Prämie
Die THG-Prämie bietet zahlreiche Vorteile für Besitzer von E-Rollern und E-Motorrädern. Zudem trägst du aktiv zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und leistest einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Ein weiterer Vorteil ist die mögliche Steuerbefreiung für Privatpersonen, die E-Fahrzeuge nutzen.
Neben der Berechtigung zur THG-Quote bieten E-Roller sowie E-Motorräder eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber konventionellen Benzin- oder Diesel-Motorrädern:
- Umweltfreundlichkeit: E-Roller und E-Motorräder produzieren lokal keine Emissionen, da sie keine Verbrennungsmotoren haben.
- Niedrigere Betriebskosten: E-Motorräder haben im Vergleich zu konventionellen Motorrädern niedrigere Betriebskosten.
- Leises Fahren: E-Roller sind im Betrieb deutlich leiser bzw. teilweise gar nicht hörbar.
- Vorbildfunktion: Da alle Anwesenden unter Lärm und Luftverschmutzung leiden, ist es gesellschaftlich gerne gesehen, auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
- Sofortiges Drehmoment: Elektrische Motoren liefern ein sofortiges Drehmoment, was bedeutet, dass E-Motorräder oft eine schnelle Beschleunigung bieten können.
- Weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Da E-Roller und E-Motorräder keine fossilen Brennstoffe benötigen, tragen sie zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien bei.
- Günstiges Laden von zu Hause: Mit einer Wallbox lassen sich E-Roller und E-Motorräder günstig und unkompliziert über das Eigenheim laden.
- Förderungen und Anreize: Neben der THG-Quote für E-Roller bieten sich weitere finanzielle Anreize und Förderungen für den Kauf von E-Rollern.
Neben den Haltern von Elektroautos können auch E-Rollerfahrer von der THG-Prämie profitieren.
Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt aktuell bei rund 230,- bis 350,- Euro pro Jahr.
Die THG-Prämie ist eine Marktinstrument, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Kauf von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
THG-Quote auch für 45er (L1e) Elektroroller? - Durch freiwillige Zulassung (k)ein Problem!
Wir helfen dir, eine Prämie dafür zu erhalten.
Schaue weiter unten, ob dein E-Roller antragsberechtigt ist. Wenn deine Fahrzeugklasse Recht auf die THG-Prämie hat, kannst du jetzt deinen Antrag über uns stellen.
Schnapp dir also etwas Geduld. Unmittelbar nach Erhalt des Bescheids vom UBA vermarkten wir deine Quote und zahlen deine Prämie innerhalb von nur 5 Tagen an dich aus. Deine Prämie gehört nun dir!
Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität.
Um die THG Förderung für Elektrorollerr direkt beim Bundesamt zu beantragen, musst Du ein wenig Bürokratie über Dich ergehen lassen.
Ihr müsst insgesamt mit einer Dauer von 10 bis 12 Wochen rechnen. Im letzten Schritt bekommt ihr eine Prämie. Und zwar unabhängig davon, wie viele Kilometer ihr mit eurem E Fahrzeug unterwegs seid.
UPDATE: Am 29.07.2023 hat das Bundeskabinett eine novellierte Version der 38. BImSchV beschlossen. Mit den hier beschlossenen Änderungen kann keine THG-Quote mehr für eigentlich zulassungsfreie Fahrzeuge und Elektroroller beantragt werden.
Ein Elektroroller erlaubt Ihnen eine emissionsfreie Mobilität bei grünem Gewissen. Dank Treibhausgasminderungsquote wird Ihr umweltfreundlicher Fahrstil zusätzlich finanziell belohnt.
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