Ist Betrunken Fahrradfahren Strafbar? Promillegrenzen und Folgen

Jedem ist klar, dass es verboten ist, betrunken Auto zu fahren. Allerdings wissen viele nicht, dass es auch verboten sein kann, betrunken Fahrrad zu fahren. Grundsätzlich gilt wie beim Autofahren auch auf dem Fahrrad die Regel: Don´t drink and drive.

Dabei spielt nicht allein die drohende Strafe bei den Polizeikontrollen eine Rolle, sondern auch die eigene und die Gesundheit anderer Menschen. Betrunkene Fahrradfahrer gefährden andere Verkehrsteilnehmer und können schwere Unfälle oder Stürze verursachen. Das gilt übrigens auch für das Fahrradfahren mit Kopfhörer, das zwar nicht verboten ist.

Nach einer langen Radtour den Tag im Biergarten ausklingen zu lassen, ist keine schlechte Idee. Dabei fließt häufig auch Alkohol durch die Kehlen und es bleibt selten bei nur einem Glas Bier. Doch Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist problematisch. Wer danach bei der Heimfahrt mit dem Fahrrad in eine Kontrolle der Polizei gerät und Alkohol im Blut hat, muss mit Konsequenzen rechnen.

Promillegrenzen für Radfahrer in Deutschland

Für Fahrradfahrer liegen die Promillegrenzen in Deutschland etwas höher als bei Autofahrern. Autofahren unter Alkoholeinfluss führt dagegen erst ab einem Promillewert von 0,5 zu einer Ordnungswidrigkeit. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist Autofahren nicht mehr erlaubt. Das gilt beim Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille.

Mit diesem hohen Alkoholgehalt im Blut ist die Fahrt auf dem Rad verboten, weil Fahruntüchtigkeit vorliegt. Grund für diese unterschiedlichen Promillewerte ist der Umstand, dass Radfahrer im Vergleich zu Autofahrern langsamer unterwegs sind.

  • Absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,6 Promille
  • Relative Fahruntüchtigkeit: ab 0,3 Promille in Verbindung mit auffälligem Fahrverhalten

Relative Fahruntüchtigkeit

Dennoch können auch Strafen für Fahrradfahrer verhängt werden, wenn jemand ab einem Wert von 0,3 Promille mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt. Macht ein Radfahrer durch auffälliges Fahrverhalten im Straßenverkehr auf sich aufmerksam, wird dies auch als Straftat gewertet und führt zu einer Anzeige.

Zum auffälligen Fahrverhalten zählen die Missachtung von Verkehrsregeln, das Fahren in geschlängelten Linien und das Verursachen von Unfällen. In diesen Fällen liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die ein Bußgeld mit sich bringt.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Die absolute Fahruntüchtigkeit gilt ab 1,6 Promille. Der Radfahrer ist dann nicht in der Lage, sein Fahrrad sicher im Straßenverkehr zu führen.

Strafen und Konsequenzen

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ab einem Wert von 1,6 Promille kann dem Betroffenen sogar das Radfahren untersagt werden. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Fall aus dem Jahre 2012 entschieden (VGH München, Urteil vom 01.10.2012, Az. 11 BV 12.771). Dabei hatte sie sich sogar selbst am Auge und an den Knien verletzt.

Vom zuständigen Amtsgericht München wurde sie schließlich wegen fahrlässiger Trunkenheit zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Diese Geldstrafe ist noch als harmlos anzusehen. Das heftigere Übel war, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Betroffene zur MPU aufgefordert hat.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Meist wird im Zusammenhang mit einer absoluten oder relativen Fahruntauglichkeit durch den Konsum von Alkohol eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss lohnt sich deshalb nicht wirklich.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet, ab einem Promillewert von 1,6 zu überprüfen, ob der Betroffene zum Fahren von Kraftfahrzeugen geeignet bzw. ungeeignet ist. Der Betroffene muss dann innerhalb einer bestimmten Frist eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) machen und somit seine Fahreignung nachweisen. Gelingt ihm das, darf er seinen Führerschein und die Fahrerlaubnis behalten.

Dieses Credo gilt auch, wenn betroffene Personen als Radfahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen können. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist bei einem Alkoholverstoß möglich, obwohl noch keine Fahrerlaubnis vorliegt.

Bei einem strafbaren Verstoß im Sinne der Paragrafen 315c und 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr dient die MPU als Test, ob grundsätzlich die Eignung für eine Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist. Legen die betroffenen Personen der Führerscheinstelle kein Gutachten vor, besteht die Gefahr, dass diese ein dauerhaftes Fahrverbot zum Fahrradfahren ausspricht.

Besonderheiten

E-Bikes und Pedelecs

Die Promillegrenzen sowie die Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß gelten auch für elektrisch betriebene Pedelecs. Ein Pedelec wird dabei wie ein normales Fahrrad behandelt, da es nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erreicht. Der Elektromotor wirkt lediglich unterstützend beim Radfahren.

E-Bikes fallen aufgrund ihrer motorisierten Unterstützung ohne notwendigen Pedalantritt bereits unter die Klasse der Kleinkrafträder. Zu dieser Kategorie zählen auch S-Pedelecs, die über eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde verfügen, und E-Scooter.

E-Bikes, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden oder Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind hingegen Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln, die auch für Autofahrende gelten.

Fahrrad schieben

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Fahranfänger und Probezeit

Besonders Fahranfängern in der Probezeit ist das Fahren mit dem Auto oder Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol nicht gestattet. Hier gilt die Null-Promillegrenze. Nur in der Probezeit spielt es keine Rolle, ob jemand mit Alkohol am Steuer oder auf dem Rad erwischt wird.

Der Vorschlag des ADFC

Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Neue Statistiken zeigen, dass der Vorschlag des ADFC helfen kann, Alkoholunfälle zu verhindern.

Der Anteil der Unfälle unter Alkohol an allen Fahrradunfällen ist von 2015 bis 2021 von vier auf fünf Prozent gestiegen. Bei Pkw-Fahrer:innen ist dieser Anteil weniger als halb so hoch, nämlich 2,2 Prozent.

Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.

Ziel des ADFC-Gesetzesvorschlags ist es, Verkehrsunfälle zu verhindern - auch solche, bei denen allein Fahrradfahrende zu Schaden kommen.

Promillegrenzen im Europäischen Ausland

Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich.

Land Promillegrenze für Radfahrer
Tschechien 0,0 Promille
Italien 0,5 Promille
Spanien 0,5 Promille
Frankreich 0,5 Promille
Schweiz 0,5 Promille
Niederlande 0,5 Promille
Österreich 0,8 Promille
Deutschland 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)

Tipps und Empfehlungen

Bereits ab 0,5 Promille lassen sich die ersten Auswirkungen durch den Alkohol im Körper spüren. Konzentration und Aufmerksamkeit sowie die Reaktionsfähigkeit sinken.

Unser Tipp lautet deshalb: bei einem Ausflug mit dem Fahrrad auf Alkohol verzichten. Das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut ist unabhängig davon, ob es bis zu einer Promillegrenze noch erlaubt bleibt, einfach gefährlich.

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