In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich. Ein Motorroller ist unkomompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller?
Was ist ein Motorroller?
„Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz. Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln. E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers. Da sich klassische, motorisierte Fahrräder durch Pedale auszeichnen, fallen auch schnelle E-Bikes in diese Kategorie. Streng genommen braucht man zum Lenken dieser motorisierten Fahrräder einen Mofa-Schein. Allerdings gilt: Für E-Bikes > 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht ausreichend.
Führerscheinbestimmungen für Motorroller
Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren. Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. Zudem muss ein Helm bei jeder Fahrt aufgesetzt werden und das Versicherungskennzeichen für Mofas ist ebenfalls Pflicht.
B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden. Wenn Sie über eine Erweiterung des Pkw-Führerscheins nachdenken bzw. bis zum 16. Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.
Die Beliebtheit des 125er Motorrollers
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Vorteile und Pflichten beim Motorrollerfahren
Ein Motorroller kommt mit zahlreichen Vorteilen daher: Von der Mobilitätsfreiheit und dem Fahrspaß bis hin zu Kostenersparnissen sprechen viele Argumente für die flexiblen Flitzer. Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?
- Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius.
- Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
- Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu.
- Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können.
- Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
- Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten.
- Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.
- Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
- Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.
- Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.
Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.
Die aktuelle Situation in Deutschland
In Deutschland müssen Motorräder alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Bei bestandener HU gibt’s die frische Plakette aufs Kennzeichen geklebt. Das gilt bislang für alle motorisierten Zweiräder mit mehr als 50 cm³ Hubraum, für Krafträder, die bauartbedingt schneller als 45 km/h fahren sowie für die meisten Trikes oder Quads. Mit einem Roller oder Mofa muss man, anders als mit einem Motorrad, keine Hauptuntersuchung auf dem TÜV machen, wenn die Maschine kleiner als 50 cm³ ist.
Bei mehr als 50 ccm sind die Krafträder zulassungspflichtig, es bedarf somit einer allgemeinen Betriebserlaubnis für das Zweirad. Ganz im Gegensatz zum ebenfalls beliebten Motorrad, dieses ist zulassungspflichtig und bedarf somit regelmäßig einer Abgasuntersuchung, welche auch auf der Plakette am Kennzeichen nachzuvollziehen ist. Diese Maßnahme ist beim Motorrad verpflichtend, das Überschreiten der vorgegebenen Frist über mehr als zwei Monate kann zu einer Strafe oder zu Punkten in Flensburg führen.
EU-Regelung zur technischen Prüfung für Motorräder
Die EU beschloss eine einheitliche Regelung zur technischen Prüfung von Motorrädern und Rollern. Jedes Land in der EU regelt bisher selbst, welche Zweiräder regelmäßig zum "TÜV" müssen, weshalb in manchen Ländern gar keine periodischen technischen Inspektionen (PTI) für Motorräder vorgesehen sind und in anderen wiederum erst ab einer gewissen Hubraumgrenze.
Das will das Europäische Parlament nun ändern: Regelmäßige technische Inspektionen für ausnahmslos alle Motorräder und Mopeds in jedem Mitgliedstaat stehen auf der Wunschliste - unabhängig vom Hubraum. Am 26. April 2021 fasste das Europäische Parlament einen Beschluss, in dem es die Europäische Kommission auffordert, ein neues Verkehrssicherheitspaket und die Richtlinien dazu auszuarbeiten.
Hierzu werden Beiträge aus verschiedenen Ländern und Lobby-Vertretern erwartet. Wenn die Europäische Kommission dann einen Vorschlag zur tatsächlichen Änderung der Gesetzgebung vorlegt, wird dieser erneut im Europäischen Parlament erörtert. Das wird zwar einige Zeit dauern, aber dass es generell zu Änderungen für einige Länder kommen wird, ist damit fast sicher.
In manchen EU-Mitgliedsstaaten wird es schon ab dem 1. Januar 2022 enger für Motorrad- und Rollerfahrer. Nämlich dort, wo 125er derzeit noch ohne regelmäßige technische Prüfung betrieben werden dürfen. Hier ist der Stichtag für die neue Regelung der 1. Januar 2022, ab dem alle Motorräder ab 125 cm³ regelmäßig zur technischen Inspektion müssen.
Situation in anderen EU-Ländern
- Frankreich: Ob es in Frankreich eine HU geben wird, war lange unklar, doch seit dem 23. Oktober 2023 steht fest: Die "TÜV-Pflicht" gilt ab April 2024 in Frankreich. Nicht ausgenommen sind hingegen Fahrzeuge der Klasse L1e und L2e, also Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubik Hubraum, für die es beispielsweise in Deutschland keinen TÜV braucht.
- Dänemark: Dänemark setzt die von der EU beschlossenen regelmäßigen technische Prüfungen von Motorrädern und Rollern nicht um. Stattdessen tritt zeitgleich mit der EU-Vorschrift ein neues Gesetz in Kraft, welches der dänischen Straßenverkehrsbehörde erlaubt, den technischen Zustand und die Lärmentwicklung von Motorrädern in Stichproben am Straßenrand zu kontrollieren.
- Finnland: Finnland wird den EU-Beschluss nicht umsetzen. Das Ministerium teilte außerdem mit, dass ausreichend wirksame Maßnahmen bereits vorhanden seien und diese Einschätzung sowie eine Liste der Maßnahmen der EU-Kommission im März 2019 vorgelegt wurde.
Kritik an der geplanten EU-Regelung
Am 25. Februar 2021 forderte der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) die Europäische Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für eine verpflichtende periodische technische Inspektion (PTI) einzubringen. Den Forderungen des TRAN-Ausschusses liegt eine Studie zugrunde, die ein Konsortium von Instituten und technischen Prüfunternehmen verfasste. Sie alle würden von einer solchen Neuregelung profitieren. Die FEMA bezeichnet ihn als "sehr schlechten Bericht".
Denn als Grundlage wurden lediglich die Unfallzahlen von Kleinkrafträdern in verschiedenen Regionen Spaniens vor und nach der Einführung von PTI herangezogen. Diese Ergebnisse wurden dann einfach auf alle motorisierten Zwei- und Dreiräder in ganz Europa hochgerechnet. Die FEMA kritisierte, dass der Bericht nicht zu generellen Schlussfolgerungen für alle Mitgliedstaaten dienen könne.
Laut FEMA (Federation of European Motorcyclists` Associations) werden weniger als ein Prozent der verursachten Unfälle mit einem motorisierten Zweirad durch einen technischen Defekt verursacht.
Auswirkungen einer möglichen TÜV-Pflicht
Bei Durchbringung des Gesetztes wäre der Ohnehin schon Etwas unattraktivere Moped Führerschein aufgrund von miterwerb beim Auto Führerschein Schonmal total In sie Tonne zu kloppen Bei Pflichtigem TÜV wäre der erwerb des AM Führerscheins noch viel Unattraktiver aufgrund ohnehin schon Teuren Kosten die durch TÜV noch mal ansteigen würden.
Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung (HU)
Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen.
Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Checkliste zur Vorbereitung der HU
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
Häufige Mängel bei der Hauptuntersuchung
Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.
Kosten für die Hauptuntersuchung
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Sicherheitstipps für Rollerfahrer
Rollerfahrer müssen regelmäßig checken, ob ihr Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist. Man kann auch ohne Motorrad-HU oder Nachuntersuchung selbst dafür sorgen, indem man bei einer Werkstatt eine kleine Wartung durchführen lässt. Eine gründliche Reinigung ist in dieser Situation das oberste Gebot, denn ein sauberes Gefährt gibt die gröbsten Mängel von alleine preis. Besonders wichtig sind die Reifen, zu wenig Profil kann für ein Bußgeld sorgen und bietet keine Sicherheit für den Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer.
Die motorisierten Zweiräder sind zwar nicht wirklich schnell, können dennoch zur Gefahr werden, wenn die Reifen abgefahren sind. Zusätzlich müssen die Bremsen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ist noch genug Belag vorhanden und greifen sie im Ernstfall? Gleiches gilt für die Beleuchtung, denn alle Verkehrsteilnehmer müssen deutlich erkennbar sein, das ist vor allem im Winter wichtig, da es dort weniger hell ist als im Sommer oder im Frühling.
Diebstahlschutz für Motorroller
Mit kleinen Ergänzungen kann man sein Zweirad zusätzlich absichern und auch vor Diebstahl schützen. Wer keine eigene Garage zu Hause hat, der muss immer damit rechnen, dass sich Fahrzeugdiebe am Gefährt zu schaffen machen, das geschieht bei Rollern oder Motorrädern besonders oft, da sie leicht zu entwenden sind. Ohne Garage oder großzügigen Keller ist man als Eigentümer ausgeliefert, jedoch kann man seinen Besitz mittels GPS-Tracker zuverlässig verfolgen.
Auch eine Eingrenzung ist möglich, beispielsweise durch das sogenannte Geofencing, bei dieser Funktion werden im Smartphone virtuelle Grenzen gezogen, die wie ein Zaun wirken. Sobald eine dieser Begrenzungen überschritten wird, löst das einen entsprechenden Alarm aus und der Nutzer kann umgehend handeln. Die Nutzung eines GPS-Trackers Roller bietet dem Fahrer weitere Vorteile, beispielsweise dokumentiert das Gerät alle gefahrenen Routen und Kilometer, diese Informationen werden zuverlässig auf dem Server des Anbieters gespeichert.
In einem Notfall kann man seine eigenen Koordinaten in der App an Dritte senden, zusätzlich verfügen GPS-Tracker über einen SOS-Knopf, der schnelle Hilfe im Notfall gewährleisten kann. Da Roller oft von minderjährigen Personen gefahren werden, geben GPS-Tracker den Eltern zusätzliche Sicherheit, wenn sie den Tracker auf ihrem Smartphone verwalten, beispielsweise, wenn das Kind nur in einem bestimmten Gebiet oder Radius unterwegs sein darf.
Der große Vorteil von der Nutzung des GPS-Systems liegt in der Verfügbarkeit, denn GPS-Tracker haben keine Begrenzung in der Reichweite, sie können weltweit geortet und aufgefunden werden. Hierzu verwendet der Tracker Satellitensignale des globalen GPS-Systems.
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