Motorradumbau: Sicher und Gesetzeskonform zum Individuellen Bike

Individuelles Motorrad-Design liegt voll im Trend. Mehr Leistung, ausgefallenes Zubehör oder ein individuelles Design - viele Motorradfahrer möchten ihr Bike nach den eigenen Wünschen gestalten. Damit Ihre Tuning-Maßnahmen alle Sicherheitsstandards erfüllen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten.

Sicheres Tuning mit Änderungsabnahme

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die Abnahme von Veränderungen an Fahrzeugen durch einen Prüfingenieur einer anerkannten technischen Überwachungsorganisation, einen anerkannten Sachverständigen (aaS) oder einen amtlich anerkannten Prüfer (aaP). Nach erfolgtem Umbau sind alle nötigen Prüfungen sowie die Einzel- und Änderungsabnahmen durchzuführen. Diese Abnahmen sind essenziell, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Ohne eine Änderungsabnahme riskieren Sie die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Zudem können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis hinzukommen. Unsere erfahrenen Motorrad-Sachverständigen beraten Sie umfassend bereits im Vorfeld geplanter Tuning-Maßnahmen dazu, wofür Sie eine Zulassung benötigen, welche Motorradteile eintragungspflichtig sind und welches Prüfzeugnis erforderlich ist. Mit DEKRA sind Sie aber auf der sicheren Seite: Unsere Sachverständigen beraten Sie zu Ihren Änderungswünschen und führen die Änderungsabnahme durch.

Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?

Sofern für die an einem Fahrzeug durchgeführten Veränderungen keine Änderungsabnahme erfolgt ist bzw. kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt, hat eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 bzw. § 21 StVZO (Begutachtung im Einzelfall) zu erfolgen. Damit die Abnahme der Änderungen durch den Prüfingenieur unkompliziert und positiv abgeschlossen werden kann, sind die für die verbauten Teile vorhandenen Gutachten und Genehmigungen vorzulegen.

Die Eintragung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Nachweis ist fortan mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, eine umgehende Eintragung in diese ist nicht erforderlich.

Umbau-Trends und Zulässigkeit

Der Umbau von Motorrädern zu Custombikes wird immer beliebter. Mit Choppern hat alles angefangen, inzwischen werden auch etliche andere Bikes umgebaut und getuned. Das reicht vom Bobber über Flattracker und Scrambler bis zum Café Racer. Erlaubt ist vieles, aber natürlich nicht alles. Deshalb gibt es auf diesen Seiten eine Fülle von Hinweisen, Tipps und Hard Facts, die den sicheren und erfolgreichen Umbau unterstützen.

Diese Informationen können und wollen keine umfassende Abhandlung über die Zulassungsvorschriften und Maßnahmen sein. Sie sollen allen Umbaubegeisterten anhand der wichtigsten Stichworte den Spaß an der Sache erleichtern, Stolpersteine auf dem Weg zu einem vorschriftsmäßigen Custombike benennen und Zusammenhänge herausstellen, an die man vielleicht erst mal gar nicht denkt. In jedem Fall gilt: Gute Planung ist der halbe Erfolg.

Planung und Budget

Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen. Ebenso wichtig: Entsprechen die geplanten Umbau- bzw.

DEKRA Beratung vor dem Umbau

Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben. Mit dem Rat vom Prüfingenieur ist man einfach auf der sicheren Seite, spart sich unter Umständen manche spätere Enttäuschung sowie Zeit und Geld.

Unsere erfahrenen Zweirad-Sachverständigen unterstützen Sie mit Leidenschaft und Kompetenz. Wir begleiten Sie umfassend in allen Technikfragen - von der Planung bis zur sicheren Umsetzung Ihres individuellen Motorrad-Tunings. Sie finden unsere zahlreichen Prüfstandorte bundesweit auch in Ihrer Nähe. Mit Tuning machen Sie Ihr Fahrzeug zu etwas ganz Besonderem.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.

ABE, Teilegutachten und Materialgutachten

Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.

Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.

Einzelabnahme

Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro).

Bestimmungen nach Baujahr des Motorrads

Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben. Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.

Überblick zu wichtigen Bestimmungen

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen für den Motorradumbau:

Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung

Es dürfen nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden. Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es unterschiedliche Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand. Eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.

Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel

Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenkanschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funktioniert. Bei Spiegeln aus dem Zubehör achtet man sinnvollerweise auf ein E-Prüfzeichen.

Sitzbank

Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.

Rad, Felgen, Radabdeckung

Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer. Eine (teure) Einzelabnahme mit Fahrprobe steht vor der obligatorischen Eintragung. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.

Auspuff und Ansaugtrakt

Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben.

Fahrwerk

Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei ­Café Racern. Kürzungen des Rahmenhecks vor der Federbeinaufnahme sind nach Absprache mit dem Prüfer oft machbar. Wer Federbeine, Gabel oder Schwinge verändern möchte, kann auf ein großes Angebot der Zubehörindustrie zurückgreifen. Dank entsprechender Gutachten ist eine Eintragung bei korrekter Montage unpro­blematisch, bei Federbeinen erst gar nicht erforderlich.

Bremsen

Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder ­Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung. Stahlflexleitungen sind eintragungsfrei, sofern eine ABE vorliegt. Sie müssen aber korrekt, d. h. knick-, scheuer- und verdrehfrei montiert sein.

Tabelle: Prüfzeugnisse und ihre Bedeutung

Prüfzeugnis Bedeutung TÜV-Besuch erforderlich?
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Komponente wurde bereits geprüft Nein (bei korrekter Montage)
Teilegutachten Prüfung durch Prüfingenieur erforderlich Ja (Änderungsabnahme)
Materialgutachten Keine Freigabe für spezielle Modelle Hohes Risiko einer Ablehnung
EG- oder ECE-Genehmigung Entspricht europäischen Standards In der Regel nicht (Dokumente mitführen)

Zusätzliche Tipps und Hinweise

  • Vorbesprechung: Klären Sie Ihr Vorhaben im Vorfeld mit einem Prüfer ab.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Gutachten und Genehmigungen bereit.
  • Fachbetrieb: Bei Unsicherheit Unterstützung von einem Fachbetrieb einholen.

Von all den Vorschriften sollte man sich nicht abschrecken lassen, denn ein gut geplantes, mit dem Prüfer abgesprochenes Projekt ist auch von Hobbyschraubern zu realisieren.

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