Überführungskennzeichen für Motorräder: Voraussetzungen und Informationen

Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen - also dem Transport von einem Ort zum anderen - ein Überführungskennzeichen. Ausnahme: Das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Ist dies der Fall, muss es vom Käufer unverzüglich nach dem Verkauf umgemeldet werden - in der Regel innerhalb einer Woche. Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte das Fahrzeug unbedingt abgemeldet sein.

Ist es nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal sechs Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Kurzzeitkennzeichen für Deutschland

Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probe- oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind das Mittel der Wahl für Probe- und Überführungsfahrten von nicht angemeldeten Motorrädern. Kurzzeitkennzeichen gelten fünf Tage ab Ausstellung. Das Ablaufdatum ist rechts auf gelbem Grund aufgeprägt.

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen Sie gelten für maximal fünf Tage. Keine Zuteilung für Fahrzeuge, die im Ausland stehen. Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens

Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung. Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab mit der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

Was gilt im Ausland?

Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien, Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs. Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Hat das Fahrzeug keine gültige HU oder Sicherheitsprüfung, darf nur zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist oder in einem angrenzenden Bezirk gefahren werden. Bei bestandener HU ist eine Fahrt im gesamten Bundesgebiet möglich.

Ausfuhrkennzeichen für den Export

Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Man erhält es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt. Das Kennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, der das Ablaufdatum enthält. Es ist mindestens einen Monat und maximal zwölf Monate gültig.

Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen

Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung (bieten oft "Schildermacher" in der Nähe der Kfz-Zulassungsstellen an)
  • Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • alte Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Bitte informieren Sie sich vorab bei der vor Ort zuständigen Behörde, zum Beispiel auf deren Internetseite, und vereinbaren Sie einen Termin.

Hinweis: Die Kfz-Zulassungsstelle kann die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung verlangen.

Kosten eines Ausfuhrkennzeichens

Beim Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Zulassung: etwa 25 bis 50 Euro (für die Erlaubnis, ein Ausfuhrkennzeichen prägen zu lassen ca. 15 Euro, befristete Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 30 Euro)
  • Kennzeichen: 20 bis 40 Euro
  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung
  • Kfz-Steuer, je nach Gültigkeitsdauer des Kennzeichens

Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug mit regulärer Zulassung des Herkunftslandes überführt werden kann, weil der Verkäufer bereit ist, das Kfz angemeldet zu verkaufen. Wichtig ist in jedem Fall, dass für die Überführungsfahrt und für den Fahrer der erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

In einigen Ländern ist der Erhalt eines solchen Ausfuhrkennzeichens und der dazugehörigen obligatorischen Versicherung mit erheblichem Aufwand und bürokratischen Hindernissen verbunden. Fragen Sie im Zweifel den Händler beziehungsweise Verkäufer, ob er Ihnen helfen kann, ein entsprechendes Kennzeichen und die dazugehörigen Kfz-Versicherung zu beschaffen. Eindeutig geregelt ist das Verfahren zum Beispiel in Österreich. Das österreichische Finanzministerium informiert auf seiner Internetseite zu Überstellungskennzeichen.

Sollten Sie kein ausländisches Ausfuhrkennzeichen und/oder die Kfz-Versicherung bekommen, bleibt nur der Transport auf dem Anhänger oder durch eine Spedition. Für beides ist keine aktuelle Zulassung des Fahrzeugs notwendig.

Überführungskennzeichen für den Import

Um ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu überführen, brauchen Sie das schweizerische Zollkennzeichen ("provisorische Immatrikulation"). Auch in der Schweiz wird das Zollkennzeichen erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung vor Ort ausgegeben. Ein Händler ist üblicherweise bei der Beschaffung der Zollkennzeichen behilflich. Seit dem 21. Mai 2021 werden auch die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise mit den entsprechenden Händlerschildern akzeptiert.

Verboten ist übrigens, ein Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland oder ein rotes Händler-Kennzeichen an einem Auto oder Anhänger im Ausland anzubringen und so zurück in die Bundesrepublik zu fahren. Diese unzulässige Fernzulassung kann hohe Strafen und - beispielsweise in Italien - eine Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Folge haben.

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