Verkehrszeichen sollte man kennen. Auch solche, die zu Zeiten Ihrer Fahrschule noch nicht existent waren. So wurden im April 2020 zur Förderung des Radverkehrs eine Reihe neuer Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingefügt. Das Fahrrad-Überholverbot ist durch das Verkehrszeichen 277.1 gekennzeichnet, das 2020 neu in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt wurde.
Das Verkehrszeichen 277.1: Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen, welches das vielleicht höchste und damit besonders bußgeldbedrohte Gebot enthält, ist das „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“. Das neue Verkehrszeichen zum Fahrrad-Überholverbot enthält ein Ge- und Verbot: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen. Das Schild zeigt ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge an - also auch für Fahrräder.
Was bedeutet das Schild?
- Mehrspurige Fahrzeuge sind Autos mit vier Rädern, aber auch Krafträder mit Beiwagen.
- Einspurige Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit zwei Rädern, also insbesondere Fahrräder, Roller und Motorräder.
Da das Verbotsschild auf der linken Seite mehrspurige Fahrzeuge bezeichnet, dürfen einspurige Fahrzeuge, also Fahrräder und Motorräder, andere einspurige Fahrzeuge nach wie vor überholen.
Wo wird das Fahrrad-Überholverbot angeordnet?
Ein Fahrrad-Überholverbot kann angeordnet werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Solche Verhältnisse können bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ergeben. In einer Fahrrad-Überholverbotszone dürfen Sie als Autofahrer Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge nicht überholen. Üben Sie sich also in Geduld und fahren so lange hinterher, bis die Verbotszone endet.
Ende des Überholverbots
Normalerweise zeigen Verkehrsschilder an, wann ein Überholverbot endet. Das eigentliche rote umrandete Überholverbotsschild ist an einem insgesamt schwarzen, aus mehreren Balken bestehenden Querstrich zu erkennen. So informiert auch das Verkehrszeichen 281.1 (laufende Nr. 59.1 StVO Anlage 2), wann das Fahrrad-Überholverbot endet. Das Ende eines streckenbezogenen Überholverbots ist jedoch nicht gekennzeichnet, wenn das Überholverbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist (Erläuterung laufende Nr.
Sicherheitsaspekte und Mindestabstand
Im Interesse der Sicherheit des Radfahrers und auch Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie das Überholverbot ernst nehmen. Früher gab die StVO beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor. Der Gesetzgeber hat diese Einschätzung übernommen. Kraftfahrzeuge müssen, wenn sie Rad fahrende, zu Fuß Gehende oder Elektrokleinstfahrzeuge Führende überholen, einen ausreichenden Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO).
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h (z.B. Da Kraftfahrzeuge, wenn sie ein Fahrrad außerorts überholen wollen, einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten müssen (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO) wird es auf einer 4 m breiten Straße zu eng: Das Fahrrad braucht 70 cm und somit bleibt dem Auto bei diesem Sicherheitsabstand von 2 m nur noch 130 cm.
In der Regel ist ein Auto mindestens 160 cm breit. Das Auto muss also hinter dem Fahrrad bleiben bis die Straße genügend breit ist, was es aber selten tut. Wenn sich Autofahrer an diese Vorschrift halten würden, wäre die Sicherheit der Radfahrer an vielen Stellen auf den Härten wesentlich verbessert.
Beispiele und Maßnahmen in verschiedenen Städten
Fahrrad-Überholverbotsschilder scheinen noch eine Seltenheit zu sein. Dies ist insoweit verwunderlich, als das Verbotsschild gerade die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr erhöhen soll. So ist jetzt in Stuttgart an der Böblinger Straße/Kaltentaler Abfahrt ein Fahrrad-Überholverbot angeordnet worden. Hier findet sich eine Gefahrenstelle, weil die Fahrbahnbreite variiert und Fahrzeuge den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend einhalten können (Quelle: SWR Aktuell v.
In einigen Städten, wie in Stuttgart, hat man das 2020 neu eingeführte Verkehrszeichen bereits an Stellen erprobt, an denen Fahrradfahrende regelmäßig mit viel zu wenig Abstand überholt wurden. Und auch in der Nähe von München, in Garching an der alten B 471, wurde das selten genutzte Zeichen 277.1 schon aufgestellt, wie Sueddeutsche.de im Mai 2021 berichtet hatte.
Seit Anfang April gilt auf der Elbbrücke in Bad Schandau ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge gegenüber Radfahrenden, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern nicht eingehalten werden kann.
Bußgelder und Strafen
Werden die Autofahrenden beim Überholen erwischt, kostet das 70 Euro, plus Gebühren, und einen Punkt in Flensburg.
Die Rolle des ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
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