Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich.
Was ist ein Kleinkraftrad?
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.
Merkmale von Kleinkrafträdern
- Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³.
- Eine Leistung von bis zu 4 kW.
- Dürfen maximal 45 km/h fahren.
Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.
Versicherung und Kennzeichen
Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
Führerschein und Mindestalter
Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Was ist ein Leichtkraftrad?
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.
Versicherung und Kennzeichen
Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Hauptuntersuchung
Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Führerschein und Mindestalter
Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Motorroller
Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? „Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz. Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln. E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers.
Der 125er Motorroller
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Fahrerlaubniserweiterung B196
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Mofa
Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer.
Fahrerlaubnis für Mofas
Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen.
Moped
Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.
Mokick
Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Motorrad
Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt.
Führerschein für Motorräder
Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Mopedautos (Leichtkraftfahrzeuge)
Sie sehen aus wie normale Autos, sind aber keine. So genannte Mopedautos, offiziell heißen sie Leichtkraftfahrzeuge, versprechen jungen Leuten ab 15 Jahren eine autoähnliche Mobilität als Alternative zum Motorroller.
Merkmale von Mopedautos
- Vier Räder, ein oder zwei Sitzplätze
- Auf 6 kW (8 PS) Leistung beschränkt
- Wiegen höchstens 425 Kilogramm
- Bauartbedingt maximal 45 km/h schnell
Führerschein und Zulassung
Die Leichtmobile müssen im Gegensatz zu herkömmlichen Pkw weder zur TÜV-Untersuchung noch zugelassen werden. Somit wird für sie auch keine Kfz-Steuer fällig. Lediglich ein Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) ist erforderlich.
Sicherheit von Mopedautos
Grundsätzlich sollten Interessenten Folgendes wissen, bevor sie sich ein Mopedauto anschaffen: Leichtmobile unterliegen beim Thema Crashsicherheit keinen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen wie sie für Pkw gelten.
Wichtige Aspekte für Motorrollerfahrer
Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?
Schutzkleidung
Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke. „Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls.
Wo darf man fahren?
Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
Verhaltensregeln
Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
Sonstige Hinweise
Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert. Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.
Motorroller im Urlaub
Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten? Wo darf man mit dem Roller fahren?
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