Die Reifenfabrikatsbindung war lange ein essenzielles Thema für Motorradfahrer. Bis vor Kurzem konnten Reifenhersteller sogenannte Reifenfreigaben bereitstellen, die es ermöglichten, alternative Reifentypen legal auf älteren Motorrädern zu nutzen. Die Reifenfabrikatsbindung schreibt vor, dass nur bestimmte, vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen auf einem Motorrad verwendet werden dürfen. Diese Regelung diente dazu, die Fahreigenschaften und die Sicherheit des Motorrads zu gewährleisten.
Hintergrund der Neuregelung
Bis Ende 2024 konnten Motorradfahrer sogenannte Reifenfreigaben der Hersteller nutzen, um den Einsatz anderer Reifenmodelle zu legitimieren. Seit dem 1. Januar 2025 ist aber im Zuge einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weitestgehend hinfällig.
Was bedeutet das für Motorradfahrer im Detail?
- Ungültigkeit der Reifenfreigaben: Reifenfreigaben der Hersteller sind nicht mehr ausreichend, um Reifentypen zu wechseln.
- Eintragungspflicht bei Abweichungen: Für Motorräder ohne EG-/EU-Typgenehmigung dürfen nur die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen (Hersteller / Reifentyp) gefahren werden.
Die Änderungen bei der Reifenfabrikatsbindung erfordern von Motorradfahrern mehr Aufmerksamkeit. Unzulässige Reifenmodelle können sowohl bei der Hauptuntersuchung als auch bei Polizeikontrollen zu Problemen führen.
Unter betroffenen Motorradfahrern sorgt die Neuregelung tendenziell für Unmut. Warum sollte man also das funktionierende System ändern, fragen sich viele. Das wirkt alles sehr kompliziert und sorgt für verärgerte Gemüter unter Motorradfreunden.
Die neuen Möglichkeiten ab 2025
Im Wesentlichen gibt es künftig zwei unterschiedliche Möglichkeiten, neue Reifen legal auf ein Motorrad zu bringen. Um neue Motorradreifen mit abweichenden Spezifikationen ab 2025 in die Fahrzeugpapiere einzutragen, ist ein Termin bei einer Prüforganisation erforderlich. Weitere Informationsdokumente zum Fahrzeug oder Reifen können hilfreich sein, sind aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Prüfstellen können die benötigten Daten bei Bedarf auch über ihre Systeme abrufen.
Die Prüfstelle kontrolliert die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit bei der konkreten Kombination aus Reifen und Fahrzeug. Wird das vorliegende Reifenfabrikat für Ihr Motorrad erfolgreich abgenommen, müssen Sie mit dem Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zur zuständigen Behörde, um Ihre neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen zu lassen. Damit einhergehend wird der alte Eintrag aus der Zulassungsbescheinigung entfernt und ungültig.
Austragung einer Reifenbindung
Die Austragung einer Reifenbindung aus den Fahrzeugpapieren ist vor allem bei älteren Motorrädern relevant. Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig. Das weitere Vorgehen gleicht aber dem der Eintragung zum Großteil. Auch beim Austragen von Motorradreifen müssen Sie das von der Prüfstelle ausgestellte Gutachten der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) vorlegen, um damit die Betriebserlaubnis erteilen zu lassen.
Sonderfall: Zollangaben bei älteren Reifenmodellen
Bei älteren Reifenmodellen, deren Dimensionen in Zoll angegeben sind, verhält es sich ähnlich wie bei der Ein- und Austragung. Die alte Zollangabe muss durch eine Prüfstelle in eine metrische Einheit übersetzt werden (gängige Reifengrößen-Angaben). Dies kann jedoch nicht rein rechnerisch erfolgen, sondern muss anhand von Messverfahren und unter Berücksichtigung von Toleranzen ebenfalls in einer Einzelabnahme durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise für Motorradfahrer
- Gut zu wissen: Die neuen Reifen bzw. abweichende Reifengrößen müssen zur Begutachtung durch die Prüfstelle am Fahrzeug montiert sein. Der Weg zur Prüfstelle findet also theoretisch „ohne Betriebserlaubnis“ statt.
- Planen Sie rechtzeitig: Vereinbaren Sie einen Termin für die Einzelabnahme.
Positive Aspekte der Neuregelung
Dennoch dürfen Bike-Freunde der Neuregelung auch positive Aspekte abgewinnen. So ist bspw. Mischbereifung erlaubt ist. So könnten Biker also bspw. das herstellerseitige Dokument bspw. Komplett nutzlos werden Herstellerfreigaben durch die Neuregelung natürlich nicht. Im Gegenteil: Die Tests und die daraus resultierenden Freigaben der Reifenmarken bieten Motorradfahrern weiterhin wertvolle Orientierung.
Problematik bei der HU
Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. So regelte es zumindest bis jetzt eine entsprechende Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Diese gibt insbesondere den Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ etc. vor, dass in solchen Fällen eine Abweichung der montierten von der eingetragenen Reifendimension keinen „erheblichen Mangel“ oder gar ein „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ darstellt. Eine solche Änderung „darf nicht beanstandet werden“, heißt es darin wörtlich.
Die Prüforganisationen haben diese Auslegung des Verkehrsministeriums immer wieder kritisiert. Und mittlerweile haben sich die Bundesländer ihrer Position angeschlossen, dass hier zumindest ein formeller Fehler vorliegt. Immer öfter droht dem Fahrzeughalter deswegen Ärger bei der HU.
Auch MOTORRAD-Leser haben kürzlich beim TÜV Süd erfahren müssen, dass ihnen trotz vorgezeigter Unbedenklichkeitsbescheinigung die HU-Plakette verweigert werden kann, etwa mit der Begründung, dass ein 180/55-Reifen montiert, aber laut Papieren nur ein 170/60er zulässig ist.
Lösungsansätze
Genau diese Größenproblematik soll nun zwischen Motorrad- bzw. Reifenindustrie, den Prüforganisationen und dem Verkehrsministerium endgültig geklärt werden, bestätigt der Technikchef des Industrieverbands Motorrad, IVM e.V., Christoph Gatzweiler. Er ist optimistisch: „Wir sind dabei, einen für alle Seiten machbaren Weg zu finden.“ Ein denkbarer Kompromiss wäre laut Gatzweiler, in solchen Fällen künftig eine einmalige Anbauabnahme für die zusätzliche Reifengröße seitens der Prüforganisationen vorzunehmen und dann mit der Bescheinigung beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle zur An-/Ab- oder Ummeldung eben auch die Zulassungspapiere gleich mit anpassen zu lassen. Gatzweiler: „Diese Änderungsabnahme kostet einmalig rund 50 Euro, und damit hätte man dann dauerhaft Rechtssicherheit.“
Fazit
💡Unser Tipp: Handeln Sie frühzeitig, um in der Motorradsaison nicht auf unangenehme Überraschungen zu stoßen.
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