Wer den Begriff Reifenfreigabe hört, denkt vielleicht zuerst, man müsse in einem umständlichen Prozess eine Freigabe für seine Reifen beantragen. Dabei handelt es sich in fast allen Fällen um nichts Anderes als die Angabe zu den zulässigen Reifen für Ihr Fahrzeug. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Sie eine Reifenfreigabe beantragen müssen. Denn nicht jeder Reifen darf auf jedem Fahrzeug benutzt werden. Hier erfahren Sie mehr.
Allgemeines zur Reifenfreigabe
Die Reifenfreigabe gibt an, welche Reifen für ein Fahrzeug zulässig sind. Sie findet sich im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ebenso auf den Reifen selbst. Die montierten Reifen müssen die gleichen Angaben vorweisen, die auch eingetragen sind. Was aber, wenn Sie andere Reifen als eingetragen verwenden wollen? In diesem Fall benötigen Sie eine neue Reifenfreigabe, bzw. eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Hersteller führen zahlreiche Tests an Fahrzeugen mit unterschiedlicher Bereifung durch um eben diese Bescheinigungen auszustellen. Es wird technisch geprüft, ob abweichende Reifengrößen und -Modelle sich für ein Fahrzeug eignen und sichergestellt, dass diese Abweichung keine Folgen für die Sicherheit von Fahrern und Passanten hat.
Reifenfreigabe für Motorräder
Bei Motorrädern spielen die sogenannten Reifenfreigaben im Vergleich zu Personenkraftwagen eine deutlich wichtigere Rolle. Jeder Motorradreifen muss bestimmten vordefinierten Anforderungen genügen, um eine entsprechende Freigabe zu erhalten. Die Reifenzulassung Motorrad ist vor allem in Hinblick auf die Fahrsicherheit bei Zweirädern festgelegt. Jeder Motorradfahrer muss vor einem Reifenkauf also unbedingt darauf achten, dass eine entsprechende Reifenfreigabe für das gewünschte Reifenmodell in Verbindung mit dem Motorradtyp vorliegt.
Die Reifenfreigabe ist insbesondere ein Thema wenn es um Motorräder geht. Das liegt daran, dass lange Zeit eine Herstellerbindung galt. Nur die Reifen des jeweiligen Motorrad-Herstellers durften montiert werden. Obwohl diese Regelung heute nicht mehr gilt, benötigt man eine Reifenfreigabe. Diese muss stets mitgeführt werden.
Neue Regelung seit 2019
In 2019 kamen mitunter seitens des TÜV Bedenken auf, die dazu führten, dass bei Montage von Reifen einer anderen Größe als eingetragen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr ausreichen. Es wurde gefordert, dass Motorradfahrer nun eine abweichende Bereifung durch eine Prüfstelle begutachtet werden muss. Geschieht dies nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads. Für viele Motorradfahrer handelt es sich hierbei aber keinesfalls um eine Sicherheitskontrolle, sondern ein finanzielles Interesse.
Die neue Regelung sieht auch vor, dass die bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigung in zwei separate Bescheinigungen aufgeteilt wird: Eine Serviceinformation und eine Herstellerbescheinigung. Erstere bedient Bereifungen mit eingetragener Reifengröße und -Bauart, die zweite jene mit abweichender Reifengröße- oder Bauart. Die Herstellerbescheinigung dient dann als Grundlage für die Eintragung der Bereifung in die Fahrzeugpapiere. Jedoch ist sie keine Garantie dafür, dass das auch gelingt. Mehr Details zu der Neuerung bietet der ADAC in diesem Dokument.
Wo finden sich die Angaben zur Reifenfreigabe für Motorräder?
Grundsätzlich regelt in Deutschland die StVO (Straßenverkehrsordnung) sämtliche Anforderungen an einen Motorradreifen, sowohl für die Erstausstattung von Reifen als auch für eine Reifenumrüstung. Im Jahr 2019 sollte gemäß des Verkehrsblattes Nummer 15/2019 die StVO dahingehend abgeändert werden, dass die bisherige Praxis, bei einer Montage von Reifen mit abweichenden Bauarten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bereifungsempfehlung des Herstellers vorzulegen, zukünftig nicht mehr ausreichend sei. Es wurde zunächst eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 angekündigt.
Auf diese Ankündigung hin legte der Industrieverband Motorrad Deutschland e.V. (IVM) Beschwerde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein. Der Fall wurde daraufhin geprüft und das Ministerium legte fest, dass auch zukünftig für Motorradfahrer bei einfachen Änderung der Bereifung (z. B. die Verwendung einer anderen Reifenmarke in Originaldimension) das Mitführen einer Herstellerfreigabe (etwa die BMW Motorrad Reifenfreigabe) genügt. Liegt diese Freigabe vor, so ist ein kostenpflichtiger Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Das Gesetz legt fest: Es dürfen auf einem Kraftrad nur solche Reifen montiert werden, die für das jeweilige Modell auch tatsächlich zugelassen sind. Maßgeblich hierfür sind die Reifenfreigaben der Reifenhersteller, die in enger Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Motorradhersteller festgelegt werden.
Alle großen und bekannten Reifenhersteller kooperieren mit den entsprechenden Motorradherstellern und verfügen daher in Deutschland über Reifenfreigaben für fast alle am Markt befindlichen Motorradtypen und Modelle (z. B. Reifenfreigabe Motorrad Metzeler). Daher findet der Motorradfahrer in der Regel ohne Probleme verschiedene Reifen für seine Maschine, die allesamt mit der entsprechenden Freigabe des jeweiligen Herstellers versehen sind.
Um die Anforderungen für die Reifenfreigaben für Motorradreifen bündeln zu können und besser verständlich zu machen, wurde in Deutschland eine entsprechende Normung eingeführt. Es handelt sich hierbei um die sogenannte E-Kennzeichnung bzw. ECE-Nummer. In der aktuellen Form gilt diese Norm für sämtliche Zweiradreifen, die ab Oktober 1998 hergestellt wurden. Diesbezüglich gilt: Auf jedem Reifen muss die entsprechende ECE-Nummer angebracht sein, so dass dadurch kenntlich wird, dass es sich um einen zugelassenen Motorradreifen handelt.
Grundsätzlich spielt es hinsichtlich der Reifenfreigabe eine wichtige Rolle, ob das Motorrad eine EU-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. eine Einzelabnahme nach §21 StVO besitzt. Weiterhin unterscheiden sich die Freigaben dahingehend, ob es sich bei den jeweiligen Reifen um originale Reifengrößen oder um abweichende Dimensionen bzw. Bauarten von Reifen handelt.
Für Motorräder mit EU-Typgenehmigung gilt:
- Handelt es sich um ein Reifen mit gleichen Dimensionen wie der Originalreifen auf der Maschine, der jedoch von einem anderen Hersteller stammt, so ist die Umrüstung problemlos möglich und eine Eintragung in die Papiere nicht erforderlich.
- Gleiches gilt, wenn es sich um eine geänderte Reifengröße handelt, die jedoch innerhalb der ursprünglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen Dimensionen liegt.
- Bei abweichenden Größen oder Reifenbauarten ist eine Begutachtung nach Umrüstung erforderlich, damit die Betriebserlaubnis für das Motorrad nicht erlischt. Grundsätzlich muss die Reifenbauart typgenehmigt sein, zum Beispiel im Hinblick auf die Traglast und den Geschwindigkeitsindex.
Für Motorräder mit ABE oder Einzelabnahme (§ 21 StVO) gilt:
Motorräder, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVO besitzen, dürfen nicht ohne Begutachtung mit Reifen eines anderen Herstellers bzw. anderer Dimensionen ausgerüstet werden.
Reifenfreigabe für PKW
Bei PKWs sieht die Sache bei weitem einfacher aus. Obwohl in den Fahrzeugpapieren ganz konkret eine Reifengröße mit bestimmten Angaben vermerkt ist, sind Sie keineswegs an genau diesen Reifen gebunden. Tatsächlich gibt es für jedes Fahrzeug, bzw. jeden Reifentyp, ein sogenanntes CoC (Certificate of Conformity), welches beim Kauf eines Neuwagens seit 2005 mit ausgehändigt werden muss. Dieses gibt an, welche alternativen Reifen montiert werden dürfen.
Liegt Ihnen dieses nicht vor, sorgen auch die Reifen- und Autohersteller für Abhilfe. Auf ihren Internetseiten bieten sie vollständige Listen mit kompatiblen Reifen.
Sie sollten jedoch daran denken, dass wenn Sie andere Reifen montieren als in den Fahrzeugpapieren vermerkt, Sie das CoC-Papier mit sich führen. Alternativ können Sie die neue Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen; Das ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Schließlich gibt es - wie so oft - auch Einzelfälle, zum Beispiel, wenn der gewünschte Reifen weder in den Fahrzeugpapieren vermerkt, noch in den CoC-Papieren aufgelistet ist. In diesem Fall benötigen Sie ein Gutachten, das bestätigt, dass die Reifen an Ihrem Fahrzeug verkehrssicher sind. Mithilfe dieses Gutachtens wird die Eignung der Reifen als Ausnahmetatbestand in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 22 vermerkt. Das Gutachten kann nur durch Experten ausgestellt werden!
Reifenfreigabe beantragen
Wenden Sie sich an den Hersteller, um eine Reifenfreigabe zu beantragen. Auf ihren Webseiten führen die Hersteller die entsprechenden Freigaben und CoC-Papiere, damit Sie diese ausdrucken und mit sich führen können.
Michelin Reifenfreigabe
Die Reifenfreigabe - bzw. Herstellerbescheinigung - wird bei Michelin ganz einfach über eine Suche abgewickelt. Geben Sie Ihren Fahrzeugtyp und weitere Eckdaten an, um zur Reifenauswahl zu gelangen. Die Reifenfreigabe erreichen Sie über diese Seite von Michelin.
Weitere Reifenhersteller
Auch bei Bridgestone finden Sie eine Schritt-für-Schritt Fahrzeugsuche, über die Sie schließlich die gewünschten Reifen auswählen können, um eine Freigabe zu erhalten. Bei Hankook starten Sie Ihre Suche mit einem vier-Schritt Formular, bei dem Sie Ihre persönlichen Daten, die Fahrzeugklasse und die Fahrzeug-und Reifendaten angeben, um schließlich zur Freigabe zu gelangen. Bei Continental ist die Reifenfreigabe explizit für PKW und Motorräder getrennt.
Pirelli Reifenfreigabe
Pirelli scheint kein vereinfachtes Online-Modell zur Beschaffung einer Reifenfreigabe - bzw. Herstellerbescheinigung - anzubieten. Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie bei Ihrer Anfrage die wichtigen Eckdaten bereits einreichen:
- Fahrzeughersteller & Modell (Fahrzeugschein Feld D.1)
- Fahrzeugklasse (Fahrzeugschein Feld D.2)
- Erstzulassung (Fahrzeugschein Feld B)
- Leistung in kW (Fahrzeugschein Feld P.2 und P.4)
- Höchstgeschwindigkeit (Fahrzeugschein Feld T)
- Zulässige Last für Vorder- und Hinterachse (Fahrzeugschein Feld 7.1 und 7.2)
Mercedes und Porsche Reifenfreigabe
Bei Mercedes gibt es die Herstellerbescheinigungen einfach zum Download über die Auswahl des entsprechenden Fahrzeugs mit den passenden Eckdaten. Reifen, die speziell für Mercedes-Fahrzeuge entwickelt werden, tragen außerdem die „MO“-Kennzeichnung, also ein Gütesiegel von Mercedes. Porsche selbst stellt keine Reifen her. Jedoch stellt Porsche hohe Anforderungen an Reifen. Werden Reifen diesen Anforderungen gerecht, sind sie mit einer Porsche Reifenfreigabe in Form einer N-Markierung versehen. Nur Reifen mit dieser Markierung sichern die Garantie des Fahrzeugs. Die N-Nummer wird an der Flanke des Reifens angebracht und besteht aus dem Buchstaben N und einer Zahl.
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