Unfallursachen und Verhalten bei Motorradunfällen

Ein Unfall mit dem Motorrad ist leider keine Seltenheit. Besonders in der warmen Jahreszeit, wenn viele Biker ihre Maschinen nutzen, kommt es häufig zu Unfällen. Ein tödlicher Motorradunfall ist leider keine Seltenheit.

Verkehrsunfall mit dem Motorrad in der Statistik

Die Motorradsaison startet meistens bereits im März und geht - je nach Wetterlage - bis in den Oktober oder November hinein. Bei besonders milden Temperaturen fahren auch im Winter noch Zweiräder auf der deutschen Straße. Im Sommer bei trockenen Straßen wird die Geschwindigkeit oft unterschätzt. Von März bis Oktober passierten daher im Jahr 2014 rund 85 % der Motorradunfälle. Eine besonders hohe Zahl kann das statistische Bundesamt an Freitagen oder an den Tagen vor einem Feiertag feststellen.

Ein Verkehrsunfall mit dem Motorrad ist in den meisten Fällen schwer. Rund 17,1 % der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer war 2014 ein Motorradfahrer. Mehr als die Hälfte der Todesopfer von einem Motorradunfall waren zwischen 30 und 60 Jahren. Als Hauptunfallursache gilt hier eine nicht angepasste Geschwindigkeit. Generell kann das statistische Bundesamt eine rückläufige Zahl der Motorradunfälle seit 2004 feststellen. Seitdem ist die Anzahl der Verkehrsunfälle mit dem Motorrad um 11 % gesunken.

Ursachen für Motorradunfälle

Es ist immer ein wenig schwierig, die exakte Ursache für einen Motorradunfall pauschalisiert zu bestimmen. Es existieren diverse Ursachen für einen Motorradunfall. Zu den hauptsächlichen Gründen zählen neben Fehlern beim Abbiegen und Wenden auch das Fahren unter Alkoholeinfluss. Des Weiteren werden oft Vorfahrtsregeln nicht beachtet, die zum Unfall mit Personenschaden führen. Doch die Hauptunfallursache ist mit Abstand die nicht angepasste Geschwindigkeit. Dabei muss jedoch festgehalten werden, dass gerade schwere Motorradunfälle nicht immer vom Fahrer selbst verursacht wurden.

Häufige Ursachen für Motorradunfälle sind:

  • Fehler beim Wenden bzw. Abbiegen
  • Nichtbeachtung von Vorfahrtsregeln
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Nicht angepasste Geschwindigkeit

Bei Alleinunfällen, also rund einem Drittel aller Motorradunglücke, verlieren die Motorradfahrenden oftmals auf kurvigen Streckenabschnitten die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Sie verbremsen sich, sind unaufmerksam, stürzen und/oder kommen von der Straße ab. Mit 47 Prozent sind solche Fahrfehler die häufigste Unfallursache. Die zweithäufigste Ursache von Alleinunfällen ist mit 39 Prozent eine überhöhte Geschwindigkeit. Diese führt oft in einer Kurve zum Unfall.

Bei knapp zwei Dritteln der Unfälle prallen die Motorradfahrenden mit anderen Fahrzeugen zusammen. Von Kradfahrerinnen und -fahrern verursachte Kollisionen treten am häufigsten aufgrund von Fehlern beim Überholen, einer unangepassten Geschwindigkeit und einem ungenügenden Abstand auf. Bei fast der Hälfte der Fälle waren die Kradfahrenden nicht die Unfallverursachenden.

Viele Motorradcrashs ereignen sich an Kreuzungen und Einmündungen - also an Stellen, an denen sich oft die Vorfahrt ändert. Nähern Sie sich solchen Stellen vorsichtig und verringern Sie Ihre Geschwindigkeit. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Vorfahrt.

Risikogruppen

Ein erhöhtes Unfallrisiko haben - gemessen an ihrem Anteil in der deutschen Bevölkerung - junge Motorradfahrerinnen und -fahrer im Alter von 15 bis 24 Jahren. Die Verletzungsschwere steigt dagegen mit dem Alter. Am häufigsten erleiden die Motorradfahrerinnen und -fahrer Schädel-Hirn-Traumata, Thorax-Traumata und Traumata an den Extremitäten. Verletzungen am Kopf, Thorax, Abdomen, Becken und Beinen führen am häufigsten zu schweren bis tödlichen Traumata.

Wie kann ein Unfall mit einem Motorradfahrer verhindert werden?

Mit dem Motorrad kann ein Unfall schnell passieren. Selbstverständlich kann ein tödlicher Motorradunfall auch verhindert werden. Besonders Autofahrer sollten im Straßenverkehr auf die Zweiräder achten. Aber auch Motorradfahrer können einen Motorradunfall durch das Einhalten folgender Punkte verhindern:

  • Aufmerksamkeit: Verhalten Sie sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vorausschauend und aufmerksam, sodass Sie eine Gefahrensituation im Notfall einschätzen und eventuell sogar vermeiden können.
  • Geschwindigkeit: Eine zu hohe Geschwindigkeit löst schwere Motorradunfälle am häufigsten aus. Passen Sie daher Ihr Tempo stets an die Verkehrsregeln und die Witterungslage an. Bei nasser Fahrbahn sollten Sie sowohl langsamer fahren als auch einen größeren Sicherheitsabstand einhalten.
  • Sicherheitstraining: In diesen werden Gefahrensituationen trainiert und das Bike auf die Probe gestellt. Der ADAC bietet unter anderem solche Fahrsicherheitstrainings an. Nicht nur für Fahranfänger sondern auch für erfahrene Biker kann ein solches hilfreich sein, um seine Maschine genau kennen zu lernen.

Da die meisten Unfälle auf ein Fehlverhalten von Fahrerinnen und Fahrern zurückzuführen sind, haben Bikerinnen und Biker, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden die Möglichkeit, Unfälle durch ein vorausschauendes, defensives Fahrverhalten zu vermeiden.

Praktische Tipps für Biker zur Unfallvermeidung

  • Schütze dich bei jeder Fahrt mit einem ECE-Helm, Motorradhandschuhen, -stiefeln, -jacke, -hose, Rückenprotektor und Nierengurt.
  • Achte bei deiner Jacke und Hose auf Protektoren im Bereich der Schultern, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Knie.
  • Für eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr sind kontrastreiche Kleidung und Fahrzeuglackierungen hilfreich.
  • Checke die Bremsen, Reifen, Feder-Dämpfer-Elemente, Fahrwerklager, Beleuchtungsanlage, Antrieb (z.B. Kette), Motor vor jeder Fahrt.
  • Übe Bewegungs- und Bedienungsabläufe in Ruhe ein.
  • Auch die Reifen brauchen Zeit, bis sie eine Mindesttemperatur erreicht haben.
  • Halte dich selbst körperlich fit, damit du auch bei langen Fahrten unter ungünstigen Bedingungen noch Reserven hast.
  • Wähle in Linkskurven eine Fahrlinie, die möglichst weit rechts ist. Dadurch hältst du den Abstand zum Gegenverkehr am größten. Außerdem brauchst du in Schräglage mehr Platz.
  • Trainiere die spezielle Blickführung für die Kurvenfahrt: Einlenkpunkt, Scheitelpunkt, Kurvenausgang, weiterer Straßenverlauf. Die Blickführung gehört zur den wichtigsten Lenkungsinstrumenten.

So verhalten Sie sich bei einem Motorradunfall richtig

Sind Sie bei einem Motorradunfall als Ersthelfer vor Ort oder womöglich direkt darin verwickelt, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Unfallstelle absichern: Betreten Sie die Straße nur, wenn keine Gefahr für sie besteht. Anschließend sollten Sie mit einem Warndreieck aus Ihrem Auto 100 Meter vor der Unfallstelle den Ort absichern. Schalten Sie zudem die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug an.
  2. Polizei kontaktieren: Rufen Sie in jedem Fall schnellstmöglich die Polizei unter 110 an. Diese schicken einen Streifenwagen und informieren zudem Notarzt und Krankenwagen, sodass den Menschen, die verletzt sind, schnell geholfen werden kann.
  3. Erste Hilfe: Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe und nehmen Sie in jedem Fall den Motorradhelm des Fahrers ab, sodass Sie ihn in die stabile Seitenlage drehen können. Andernfalls kann er womöglich nicht ausreichend atmen und droht, zu ersticken.
  4. Vor Ort bleiben: Die Polizeibeamten stellen ggf. noch Fragen, für die Sie sicherheitshalber an Ort und Stelle bleiben sollten. Entfernen Sie sich erst vom Unfallgeschehen, wenn Sie nicht mehr benötigt werden.

Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Motorradunfall mit einer anderen Person kommt ist die wichtigste Maßnahme, die Unfallstelle entsprechend abzusichern. Sowohl der Biker als auch der andere Straßenverkehrsteilnehmer haben eine Warnweste anzulegen sowie die Unfallstelle durch das Aufstellen eines Warndreiecks in der entsprechenden Entfernung abzusichern.

Umgang mit dem Motorradhelm nach einem Unfall

Bei einem Motorradunfall, welcher zu Verletzungen des Bikers geführt hat, stellt sich oft im Hinblick auf den Helm die Frage, ob dieser abgenommen oder aufbehalten werden soll. Klagt ein Biker über Schmerzen in dem Halswirbelsäulenbereich, so sollte der Helm aufbehalten werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Biker zwar bei Bewusstsein ist, jedoch seinen Körper nicht bewegen kann.

Die Person ist nicht ansprechbar? Dann musst du den Helm vorsichtig abnehmen. Am besten gemeinsam mit einer zweiten Person. Bist du alleine und sind keine weiteren Helfer in Sichtweise, achte stets darauf, dass der Kopf des Verletzten stabil bleibt.

Vorgehensweise beim Abnehmen des Helms (mit zwei Helfern):

  1. Helfer B: Knie neben dem Betroffenen, öffne den Helm am Verschluss und hebe das Visier.
  2. Helfer A: Fasse mit beiden Händen in den Helm und ziehe ihn vorsichtig ab.
  3. Helfer B: Führe die Atemkontrolle durch.

Vorgehensweise beim Abnehmen des Helms (alleine):

  1. Schritt: Wechsle deine Position und knie oben am Kopf.
  2. Schritt: Ziehe den Helm soweit ab, dass du mit einer Hand den Hinterkopf von unten stützen kannst. Ziehe den Helm komplett ab und lege den Kopf vorsichtig auf den Boden.
  3. Schritt: Wechsle nochmal deine Position und knie seitlich am Kopf des Betroffenen, halte dabei weiterhin den Kopf fest. Führe die Atemkontrolle durch.

Ist der Helm entfernt, kannst du die Atmung der verunglückten Person kontrollieren. Überstrecke dazu deren Hals leicht und beuge dich mit dem Ohr dicht über Nase und Mund, den Blick Richtung Brustkorb gewendet. Überprüfe, ob sich der Brustkorb hebt und senkt, ob du Atemgeräusche hörst und den Atem auf der Wange spürst. Falls die Person atmet, bringst du sie in die stabile Seitenlage. Damit stellst du sicher, dass blockierte Atemwege wieder frei werden. Atmet die Person nicht mehr, beginnst du mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Rechtliche Aspekte nach einem Motorradunfall

Unabhängig davon, ob der Biker den Motorradunfall selbst verschuldet hat oder nicht, gibt es nicht selten nach dem Unfall den eigentlichen Ärger mit der Versicherung. Der zuständige Ansprechpartner für die Schadensregulierung bei einem Motorradunfall ist die Haftpflichtversicherung, die nur zu häufig versuchen wird, den Kostenfaktor bei dem Schadensfall so gering wie möglich zu halten. Die Reparaturkosten müssen jedoch dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden, wenn dieser die alleinige Schuld an dem Motorradunfall trägt.

Viele Versicherungen vertreten die Ansicht, dass ein Motorrad lediglich ein Freizeitfahrzeug ist. Wenn die Haftpflichtversicherung den Nutzungsausfall anerkennt, dann bezieht sich dieser Nutzungsausfall in der gängigen Praxis lediglich auf einen sehr kurzen Zeitraum. Zumeist deckt sich dieser Zeitraum nicht einmal mit dem Zeitraum, der für die Reparatur des Motorrades in der Werkstatt benötigt wird. Nicht selten benötigt eine Werkstatt einen recht langen Zeitraum für die Reparatur, da die benötigten Ersatzteile erst einmal bestellt werden müssen.

Der Nutzungsausfall des Motorrades ist jedoch nicht der einzige Streitpunkt bei einem Motorradunfall. Der Helm dient der Sicherheit des Motorradfahrers und überdies ist dieser auch zum Tragen des Helmes verpflichtet. Der Gesetzgeber sagt, dass ein Helm nach einem Motorradunfall auf jeden Fall ausgetauscht werden muss. Dies gilt auch dann, wenn der Motorradhelm durch den Unfall keine sichtbaren Schäden davongetragen hat. Hier beginnt jedoch die Problematik bei der Schadensregulierung seitens der Versicherungen, die von den betroffenen Bikern einen entsprechenden Nachweis über die Beschädigungen des Motorradhelmes einfordern. Im Hinblick auf diese Sichtweise hat jedoch das LG Frankfurt a. Main mit einem Urteil aus dem Jahr 2011 (Aktenzeichen: 2/21 O 51/11) eindeutige Klarheit geschaffen. Zum einen hat ein Biker bei einem unverschuldeten Motorradunfall auf jeden Fall Anspruch auf eine volle Nutzungsausfallentschädigung und zum anderen gilt dies auch dann, wenn eine Reparatur aufgrund von fehlenden Ersatzteilen und langwierigen Lieferfristen für diese Teile erst nach erheblichen Wartezeiten möglich ist. Auch im Hinblick auf die Kosten eines neuen Motorradhelmes hat sich das Landgericht Frankfurt a. Main deutlich ausgesprochen. Die Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die vollständigen Kosten eines neuen Helmes im Zuge der Schadensregulierung zu übernehmen.

Im Hinblick auf die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keine einheitliche Richtlinie. Vielmehr liegt dieser Umstand im Ermessen des zuständigen Richters, der sich jedoch in der Regel auf der Grundlage von Schmerzensgeldtabellen und der Schwere des vorliegenden Falls entsprechend ein Urteil bildet. Ein wesentlicher Aspekt bei der Schuldfrage ist der Umstand, ob ein Motorradfahrer durch die Verletzung von eigenen Pflichten die ihm entstandenen Schäden selbst mit verursacht hat.

Obgleich es schon die menschliche Vernunftbegabung und die Logik eindeutig vorschreibt, dass ein Biker einen Motorradhelm zu tragen hat, musste der Gesetzgeber diese Pflicht in die StVO (Straßenverkehrsordnung) mit aufnehmen. Im § 21a der StVO ist festgeschrieben, dass ein Motorradfahrer einen entsprechend geeigneten Motorradhelm während der Fahrt auf dem Motorrad zu tragen hat. Verletzt ein Motorradfahrer diese Pflicht und erleidet einen Unfall mit Personenschaden, so bekommt der Motorradfahrer automatisch eine Mitschuld und entsprechende Mithaftung in Höhe von rund 30 Prozent.

Auch im Hinblick auf die Schutzbekleidung, welche ein Motorradfahrer tragen sollte, gab es in der Vergangenheit bereits entsprechende Gerichtsurteile. Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift im Hinblick auf die Schutzbekleidung gibt, so sollte ein Biker dennoch aus Gründen des Eigenschutzes geeignete Schutzbekleidung tragen. Bei einem Motorradunfall, unabhängig davon ob der Biker diesen Unfall verschuldet hat oder nicht, wird dem Biker, der keine geeignete Schutzkleidung bei der Fahrt auf dem Motorrad getragen hat, automatisch einen gewissen Mitschuldanteil zugesprochen. Diese Mitschuld führt dann automatisch zu einer Minderung der Schmerzensgeld- sowie auch Schadensersatzansprüche des Bikers, was nicht selten finanziell sehr starke Auswirkungen nach sich zieht.

Für juristische Laien ist es nicht immer einfach, die genauen Folgen eines Unfalls bzw. die Rahmenumstände von einem Motorradunfall auf der Grundlage des Gesetzes richtig einzuschätzen. Individuelle Ansichten spielen hierbei eine wichtige Rolle, doch ist die Schuldfrage sowie auch die Frage nach den finanziellen Schadensersatzleistungen wie Schmerzensgeld auf jeden Fall aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe, die im jeweiligen individuellen Fall zugrunde gelegt werden muss, ist schlichtweg für einen juristischen Laien unmöglich. Überdies stellen sich viele Versicherungen als Taktikhandlung gegenüber Privatpersonen quer, sodass juristische Hilfe angezeigt ist.

Statistik: Anteil der Motorradfahrer an Verkehrstoten

Der Anteil von Motorradfahrern am gesamten Unfallgeschehen ist relativ hoch, doch besonders bei den Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr. Dort liegt die Quote zwischen 14,7 und 17,1 Prozent im Jahr 2014. Das bedeutet fast jeder Sechste tödlich verunglückte Mensch war ein Motorradfahrer.

Tabelle: Anteil der Motorradfahrer an Verkehrstoten im Jahr 2014

Gruppe Anteil an Verkehrstoten
Motorradfahrer 17,1 %

Wenn ein Motorradunfall tödlich endet: Die Zahl der tödlich Verunglückten ist außerorts besonders hoch. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Autobahnen in der Statistik gesondert betrachtet werden. Bei einem Motorradunfall sind die Verletzungen am Kopf bzw. Trotz guter Schutzkleidung und einem Helm hat ein Motorradfahrer, der mit einem Pkw oder gar einem Lkw in einen Unfall gerät, kaum eine Chance unverletzt davon zu kommen. Schwerste Kopfverletzungen, Schäden an den Halswirbeln und multiple Brüche sind daher keine Seltenheit.

Als Ersthelferin oder Ersthelfer machst du dich grundsätzlich nicht strafbar, wenn du nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe geleistet hast. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Zustand der betroffenen Person nicht verbessert. Fehlerhaftes Wissen oder mangelnde Erst-Hilfe-Erfahrung kann dir grundsätzlich nicht angelastet werden. Probleme treten nur auf, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend handelst. Zum Beispiel, wenn du eine verletzte Person vom sicheren Gehweg auf die unsichere Straße ziehst, um sie dort zu versorgen. Unterlassene Hilfe ist übrigens strafbar. Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht dir eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wenn du nicht hilfst. Das bedeutet nicht, dass du dich in Gefahr bringen musst.

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