Motorrad TÜV Checkliste: Sicher durch die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt, ist bei Motorrädern alle zwei Jahre vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Die HU/AU ist eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, steht in den Fahrzeugpapieren und auf der TÜV-Plakette auf dem Nummernschild des Motorrades. Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar).

Mit unseren TÜV Checklisten können Sie schon vor Ihrem Termin bei TÜV Rheinland Ihr Fahrzeug überprüfen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

Vorbereitung auf die HU

Was muss ich als Kunde wissen? Was muss ich wissen, um eine Plakette ohne Probleme zu erhalten? Welche Dokumente muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Notwendige Dokumente

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Letzter Hauptuntersuchungsbericht
  • Relevante Dokumente und Nachweise über Änderungen am Fahrzeug (z. B. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen)
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.

Checkliste zur Vorbereitung der HU

Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.

  1. Allgemeines
    • Haben Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ggf. weitere Unterlagen griffbereit, wie zum Beispiel den Nachweis einer Änderungsabnahme oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis?
    • Ist das Fabrikschild (Typschild) vorhanden und gut lesbar?
    • Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit der in den Papieren überein und ist diese gut lesbar?
    • Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
    • Sind die Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?
  2. Beleuchtung und elektrische Ausrüstung
    • Sind die Leuchtengehäuse und Rückstrahler unbeschädigt?
    • Funktionieren sämtliche Leuchten und Kontroll-Leuchten?
    • Sind die Reflektoren der Scheinwerfer in Ordnung und nicht oxidiert?
    • Leuchten alle Lampen hell und gleichmäßig stark ohne zu flackern?
    • Sind die Bremslichtschalter richtig eingestellt?
    • Ist die Batterie in einem guten Zustand und ausreichend befestigt?
    • Funktioniert die Hupe?
    • Sind die elektrischen Anschlüsse fest und nicht oxidiert?
    • Sind die elektrischen Leitungen scheuerfrei verlegt und unbeschädigt?
    • Sind die in den Fahrzeugdokumenten vorgeschriebenen Zündkerzen und Zündkerzenstecker montiert?
  3. Lenkung
    • Ist die Lenkung frei, leichtgängig und ohne Rastpunkte?
    • Ist der Lenker sicher befestigt und unbeschädigt?
    • Sind die Lenkergriffe fest?
  4. Bremsen
    • Sind die Bauteile der Bremsanlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben und Trommeln) in Ordnung?
    • Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
    • Ist die Bremsanlage dicht und entlüftet?
    • Sind die Bremsen freigängig?
    • Gibt es bei Hebel- und Pedalweg noch eine Wegreserve?
  5. Räder und Reifen
    • Stimmt die Profiltiefe der Reifen (vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 1,6 mm - bei Leichtkrafträdern 1,0 mm)?
    • Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein - bzw. ist die Reifenpaarung freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?
    • Stimmt die vorgegebene Laufrichtung der Reifen?
    • Haben die Reifen keine Schäden, wie beispielsweise Beulen, Schnitte oder Risse?
    • Sind die Felgen unbeschädigt und sicher befestigt?
    • Sind die Radachsen befestigt und gesichert?
  6. Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anabuteile
    • Sind alle Schrauben fest und wenn vorgesehen gesichert?
    • Sind Kette, Ritzel und Kettenrad in einem guten Zustand?
    • Ist die Kette richtig gespannt und ausreichend geschmiert?
    • Stimmt die Laufrichtung der Kette bei Verwendung einesKettenschlosses?
    • Ist der Kettenschutz vorhanden?
    • Sind die Federbeine und die Gabelrohre dicht?
    • Ist die Fahrstellung des Seiten- und des Hauptständers gesichert?
    • Ist der Tank richtig befestigt und unbeschädigt?
    • Sind die Kraftstoffschläuche dicht und scheuerfrei verlegt?
    • Sind Motor und Getriebe dicht?
    • Sind Verkleidung und Verkleidungsscheibe unbeschädigt und mit einem Kantenschutz versehen?
    • Ist die Sitzbank richtig befestigt?
    • Sind die Fußrasten in Ordnung?
    • Sind Züge, Gelenke, Gestänge, Schlösser und Lager geschmiert?

Ablauf der Hauptuntersuchung

Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Unsere erfahrenen Prüfer nehmen dein Motorrad genau unter die Lupe.

  • ✅ Bremsanlage
  • ✅ Beleuchtung & Blinker
  • ✅ Reifen & Felgen
  • ✅ Rahmen & Fahrwerk
  • ✅ Spiegel, Hupe, Rückstrahler
  • ✅ Lenkung & Achsen
  • ✅ Abgasanlage (inkl.

Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.

Ergebnis der Hauptuntersuchung

Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen.

Je nach Ergebnis der Hauptuntersuchung gibt es verschiedene Szenarien:

  • Keine erkennbaren Mängel: Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden.
  • Geringe Mängel: Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
  • Erhebliche Mängel: Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
  • Gefährliche Mängel: Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich. Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert.

Fristen und Kosten

Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen. Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.

Was passiert bei Mängeln?

Wenn Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung durchfällt, erhalten Sie einen Bericht über die festgestellten Mängel. Sie haben dann in der Regel einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen und das Motorrad erneut zur Nachprüfung vorzustellen. Für die Nachprüfung können zusätzliche Kosten anfallen, abhängig von der Art der Mängel und der erforderlichen Nachuntersuchung.

Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.

Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen! Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.

Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.

Abgasuntersuchung (AUK)

Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0