Ob Mofa, Moped oder Roller, du willst unbedingt mobil und selbstständig werden? Für viele ist der AM-Führerschein der erste, denn du kannst ihn schon ab 15 Jahren absolvieren! Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche die Prüfung für den Mofaführerschein ablegen. Damit ist der Mofaführerschein für viele der Start in die eigenständige Mobilität im Straßenverkehr.
Unser Ziel ist es, jeden Schritt deines Führerscheins und die damit verbundenen Kosten so transparent wie möglich für dich zu gestalten. In der Fahrschule unterschreibst du einen Vertrag für die Ausbildung. Der erste Schritt zur Ausbildung ist für alle Klassen gleich, die Anmeldung in deiner Wunschfiliale. Danach musst du die Fahrerlaubnis offiziell bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und die Antragsgebühren bezahlen. Wenn deine Führerscheinklasse Theoriestunden vorsieht, sind diese der nächste Schritt.
Im vierten Schritt legst du die theoretische Prüfung für deine Klasse ab. Beim Roller-Führerschein machst du diese, wie in anderen Klassen auch beim TÜV. Möchtest du mit dem Fahren beginnen, meldest du dich dafür bei der Fahrschule Rettig in deiner Nähe an. Dein*e Fahrlehrer*in gibt dir anschließend Termine für deine Fahrstunden. Je nach Führerscheinklasse musst du unterschiedlich viele Fahrstunden absolvieren. Die Anzahl der Übungsstunden wird immer individuell festgesetzt - eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht.
Bist du bereit deine praktische Prüfung (sofern nötig) abzulegen, stellt dein Fahrlehrer bzw. Deinen Prüfungstermin bekommst du von unserem Office-Team.
Mofa oder Moped: Wo ist der Unterschied?
Das Mofa leitet sich eigentlich von Motor-Fahrrad ab. Mofas sind verkehrsrechtlich also eigentlich Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Mofa oder Moped: Wo ist der Unterschied? Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer.
Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.Deswegen ist für diese Fahrzeugart kein kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Für Fahrzeuge, die bis 20 km/h fahren, reicht die Mofa-Prüfbescheinigung, für Fahrzeuge, die zwischen 25 und 45 km/h schnell fahren können, die Fahrerlaubnisklasse AM. Die Bezeichnung M-Führerschein für die Mofaprüfung ist irreführend, weil sie keiner Führerscheinklasse entspricht.
Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.
Im Gegensatz dazu ist ein Moped mit max. 45 km/h unterwegs und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Auch dieser Führerschein kann ab 15 Jahren erworben werden.
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Sie wollen sich aufs Moped oder den Motorroller schwingen? Dann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis: den AM-Führerschein. Sind Sie bereits im Besitz eines Pkw-Führerscheins oder eines Motorrad-Führerscheins, ist die Klasse AM automatisch in Ihrer Fahrerlaubnis inbegriffen. Sie können sie aber auch separat erwerben.
Brauche ich einen Führerschein?
Nein, es braucht im klassichen Sinne keinen Führerschein. Es muss eine Mofaprüfung bei einer Fahrschule abgelegt werden. Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. Da es sich beim Mofa-Führerschein genau genommen um eine Fahrerlaubnis und keinen richtigen Führerschein handelt, sind kein umfangreicher Kurs oder eine teure Prüfung nötig. Mit 6 x 90 Minuten Theorieunterricht, einer Fahrstunde (90 Minuten) sowie einer kurzen Theorieprüfung ist der Aufwand für dich gering.
Mindestalter
Für die Führerscheinklasse des Rollers und die Mofa-Prüfbescheinigung musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Du darfst die Ausbildung 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag mit der Theorie starten und die notwendige Prüfung 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen. Auch die praktische Prüfung kannst du schon kurz vor deinem 15. Geburtstag machen, allerdings wird dir die Fahrerlaubnis bzw.
Braucht mein Mofa eine Versicherung?
Ja, ohne gültige Versicherung dürfen Mofa oder Moped nicht auf die Straße. Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
FAQ: AM-Führerschein
FAQ: AM-FührerscheinKlasse AM: Der Führerschein für Mopeds, Roller, Trikes und QuadsVoraussetzungen für den AM-FührerscheinDie Ausbildung zum AM-FührerscheinDie theoretische und praktische Prüfung für den AM-FührerscheinWie teuer ist der Rollerführerschein? Wann brauche ich einen AM-Führerschein und wann reicht eine Prüfbescheinigung aus?
Um ein Mofa zu fahren, welches bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht, genügt eine Prüfbescheinigung. Wollen Sie hingegen ein Moped steuern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h), brauchen Sie einen Führerschein der Klasse AM. Gleiches gilt für Trikes und Quads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
In der Regel sollten Sie hier mit Kosten zwischen 500 und 1.200 Euro rechnen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T werden nicht auf Probe erteilt. Erwerben Sie die AM-Klasse allerdings zeitgleich mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) oder einer der A-Klassen (Motorradführerschein), fällt für Sie natürlich trotzdem eine Probezeit an.
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h verfügen. Der Hubraum beim Verbrennungsmotor darf dabei maximal 50 ccm und bei einem Dieselmotor maximal 500 ccm betragen.
Nicht zuletzt können Sie mit der Führerscheinklasse AM auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - wie etwa ein Quad - führen.
Die Fahrzeuge dürfen aber maximal über 2 Sitzplätze verfügen und sind auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Die Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine beträgt höchstens 6 kW und der Hubraum darf maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotor oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotor oder mit anderer Antriebsform betragen.
Die Fahrzeuge dürfen aber maximal über 2 Sitzplätze verfügen und sind auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.
Wenn Sie einen Pkw- oder Motorradführerschein erwerben, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM automatisch inbegriffen. Sie können den AM-Führerschein aber auch separat machen. Die Fahrschulausbildung für den AM-Führerschein umfasst im Theorieteil 12 Doppelstunden Grundstoff sowie mindestens 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Für den AM-Führerschein müssen Sie 30 Fragen beantworten.
Wie teuer ist der Rollerführerschein?
Wie teuer ist der Rollerführerschein? Eine häufige Frage zum Thema Roller- bzw. Mopedführerschein betrifft die Kosten. Leider gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, denn jede Fahrschule kann ihre Preise selbst festlegen. Außerdem lernt jeder Führerscheinanwärter unterschiedlich schnell: Manche sind bereits nach 6 Fahrstunden fit für die Prüfung, andere erst nach 10. Im Schnitt sollten Sie für die gesamte Ausbildung zum AM-Führerschein mit Kosten von mindestens 500 Euro rechnen.
Hinzukommen ggf. noch die Ausgaben für ein aktuelles biometrisches Foto, das Sie für Ihren Führerschein vorlegen müssen. Das sind weitere Kosten von insgesamt ca.
Mofa, Moped, Mokick und Roller
Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.
1. Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden.
2. Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte.
3. Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
4. Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.
Zusammenfassend lassen sich die Unterschiede zwischen Mofa, Moped und Roller wie folgt darstellen:
| Fahrzeugtyp | Höchstgeschwindigkeit | Führerschein erforderlich | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Mofa | 25 km/h | Prüfbescheinigung | Fahrrad mit Hilfsmotor, darf Fahrradwege benutzen |
| Moped | 45 km/h | AM-Führerschein | Kleinkraftrad, benötigt Fahrerlaubnis |
| Roller | 45 km/h | AM-Führerschein | Moderne Form von Kleinkraftrad, kein Pedale oder Fußraster |
Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.
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