UVV-Prüfung für Fahrräder: Definition und Richtlinien

Dienstfahrräder sind besonders in Städten eine attraktive Alternative zum Firmenwagen. Sie sind umweltfreundlich und unterstützen die Gesundheit durch regelmäßige Bewegung. Die Vorteile eines Dienstrades sind nicht von der Hand zu weisen - doch auch das Thema Sicherheit verdient Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang wird häufig die sogenannte UVV-Prüfung beim Fahrrad angesprochen.

Um was es sich bei der UVV-Prüfung handelt und was Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Was bedeutet UVV?

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschriften. Die UVV beinhalten verbindliche Pflichten, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Arbeitgeber, Unternehmen und alle bei der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten müssen diese Vorschriften befolgen.

Wer erstellt UVV?

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen in Deutschland. Die UVV beziehen sich auf den Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70.

UVV Fahrzeugkontrolle

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichten jeden Unternehmer dazu, gewerblich genutzte Fahrzeuge auf ihre Betriebssicherheit hin überprüfen zu lassen. Die UVV-Fahrzeugkontrolle muss bei Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr erfolgen und durch einen Sachkundigen vorgenommen werden.

UVV-Prüfung: Fragen und Antworten für Arbeitgeber

Wie oft UVV-Prüfung durchführen lassen?

Die Sachverständigenprüfung nach Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70, kurz UVV-Prüfung genannt, sollte bei Bedarf stattfinden, mindestens aber einmal pro Jahr.

Wer führt UVV-Prüfung durch?

Die Sicherheitsprüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) muss von einem dafür qualifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Ein solcher Sachkundiger kann entweder extern angefordert oder im Unternehmen selbst ausgebildet werden. Gerade für Firmen mit großen Flotten an Dienstfahrzeugen lohnt sich häufig letzteres.

Wie lang ist UVV-Prüfung gültig?

Der nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erforderliche Sicherheits-Check muss mindestens jährlich erfolgen. Bei Bedarf kann jedoch ein vorgezogener Sicherheits-Check nötig werden, beispielsweise bei Problemen mit dem Fahrzeug.

Was kostet UVV-Prüfung?

Wird die UVV-Prüfung bei einem externen Sachkundigen durchgeführt, fallen Kosten in Höhe von etwa 30 bis 50 Euro an.

Können Kosten für UVV-Prüfung von der Steuer abgesetzt werden?

Die Kosten für die UVV-Prüfung dienen der Gewährleistung der Sicherheit von betrieblich genutzten Fahrzeugen. Sie können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Häufig sind die Kosten bereits in der Leasingrate enthalten; auch die Leasingrate kann von der Steuer abgesetzt werden.

Ist UVV-Prüfung für Dienstfahrräder Pflicht?

Die UVV-Prüfung ist für Dienstfahrräder verpflichtend, die betrieblich genutzt und maschinell betrieben werden. Nach der Definition von von 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 betrifft dies nur Pedelecs 45. Nichtsdestotrotz ist die UVV-Prüfung auch für alle anderen Dienstfahrräder sinnvoll. Sie dient der Betriebssicherheit zu gewährleisten und kann im Falle eines Unfalls Komplikationen bei der Versicherungsabwicklung vermeiden. Zudem ist der jährliche UVV-Sicherheits-Check ohnehin bei vielen Leasinganbietern in der Leasingrate enthalten.

Welche weiteren UVV-Pflichten gelten für Arbeitgeber?

Unabhängig von der Motorisierung des Dienstfahrrades hat der Arbeitgeber eine Unterweisung für seinen Arbeitnehmer vornehmen, sofern das Fahrzeug im Rahmen des Dienstes genutzt wird. In einer solchen Unterweisung wird der Arbeitnehmer über die Risiken aufgeklärt, die mit der Nutzung des Dienstfahrrades einhergehen. Das genaue Gefährdungspotential muss vom Arbeitgeber in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.

Welche UVV-Pflichten gelten für Pedelecs 45?

Pedelecs 45 gelten als stärker motorisierte E-Bikes. Werden sie - wenigstens teilweise - betrieblich genutzt, fallen sie unter Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70. Sie benötigen damit verpflichtend eine jährliche Sachverständigenprüfung. Darüber hinaus gilt für den Fahrer eine Helmpflicht. Wird ein Pedelec 45 als Dienstfahrrad geleast, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Helm zur Verfügung stellen.

UVV-Prüfung: Fragen und Antworten für Selbstständige

Gilt UVV-Prüfung für Selbstständige?

Der jährliche Sicherheits-Check im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gilt auch für Selbstständige, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.

Warum UVV-Prüfung für Selbstständige?

Unabhängig davon, ob das Dienstfahrrad unter die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) fällt oder nicht, ist ein Sicherheits-Check im Interesse der Sicherheit dringend empfehlenswert. So können durch Verschleiß entstandene Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie sicherheitsrelevant werden. In vielen Leasingverträgen sind die jährliche Sachverständigenprüfung sowie die Reparatur zudem bereits in der Leasingrate inkludiert.

Können Selbstständige UVV-Kosten steuerlich absetzen?

Wird das Fahrzeug betrieblich genutzt, können Selbstständige die Kosten für die Sicherheitsprüfung als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Bei vielen Leasinganbietern ist die UVV-Prüfung mit der Leasingrate abgegolten beziehungsweise in der Versicherung inkludiert. Die Leasingrate und der Versicherungsbeitrag können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Wichtig: Der Weg zur Arbeit zählt nicht als betriebliche Nutzung. Wird das Dienstrad hingegen für Botengänge oder die Verrichtung ähnlicher Aufgaben genutzt, handelt es sich nicht mehr um eine ausschließlich private Nutzung.

Arten von E-Bikes

E-Bike ist nicht gleich E-Bike: Es gibt unterschiedliche Arten elektromotorisierter Zweiräder. Während bei Pedelecs der Motor lediglich unterstützt, werden S-Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h angetrieben.

Formal korrekter und doch eher selten gebraucht, lautet der Fachbegriff für die meisten dieser E-Bikes „Pedelec“. Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“, also dem pedalgesteuerten elektrischen Fahrrad. Innerhalb der EU und somit auch in Deutschland gilt ein E-Bike als Pedelec, wenn es über die Pedale betrieben wird und der Motor lediglich unterstützend hinzugeschaltet werden kann.

Das bedeutet: Ohne Muskeleinsatz keine Unterstützung. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht.

Ferner unterscheidet man beim Pedelec zwischen dem herkömmlichen Pedelec (seltener auch: „Pedelec 25“) und einem „S-Pedelec“.

Das Pedelec darf eine Nennleistung von maximal 250 Watt haben und riegelt die Unterstützung ab 25 km/h ab, das S-Pedelec darf die FahrerInnen hingegen mit 4000 Watt Dauernennleistung mit maximal 400 % der eigenen Kraft unterstützen und die Unterstützung wird erst ab 45 km/h abgeschaltet.

Mit der erhöhten Geschwindigkeit gehen erhöhte Vorschriften einher. Während das Pedelec rechtlich wie ein Fahrrad behandelt wird, gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und unterliegt dementsprechend der Anmeldepflicht samt Versicherung. Ein zugelassener Helm ist für die Fahrt ebenfalls vorgeschrieben, genau wie ein entsprechender Führerschein.

Halterpflichten für E-Bikes im Fuhrpark

Auch E-Bikes im Unternehmen unterliegen, je nach Typ, den Halterpflichten. Wird ein S-Pedelec im Unternehmen genutzt, fallen die jährliche Fahrerunterweisung sowie die Fahrzeugprüfung an. Darüber hinaus gilt sämtliche Halterhaftung im Fuhrpark, welche auch für Dienstwagen oder Poolfahrzeuge gelten.

Als Kleinkraftrad ist das S-Pedelec versicherungs- und meldungspflichtig. Besonders bei der Kontrolle des Führerscheins steht die Fuhrparkleitung als Fahrzeughalter in der Verantwortung. Die Veranlassung einer Fahrt mit einem Fahrzeug darf schließlich nur erfolgen, sofern die MitarbeiterInnen im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sind.

Da ein Führerscheinverlust nicht immer gemeldet wird, muss der Führerschein von Mitarbeitern mit Zugriff auf Dienstwagen oder Dienst-E-Bikes regelmäßig überprüft werden.

Vorteile von E-Bikes im Fuhrpark

Viele Studien legen nahe, dass die Verbreitung des E-Bikes einen großen Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätswende leisten kann - und bereits auf dem besten Wege dorthin ist. In jedem Fall hat die Bereitstellung von E-Bikes im Fuhrpark eine Signalwirkung: Das Unternehmen erkennt die Herausforderungen der Zeit und wird seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Vor allem im urbanen Raum, wo Parkplätze knapp sind und verstopfte Straßen den schnellen Betrieb verhindern, erlauben E-Bikes eine effektivere Mobilität im Außendienst. Durch den elektrischen Motor wird selbst der Transport schwererer Lasten auf einem Cargo-E-Bike problemlos möglich.

E-Bike Typ Nennleistung Max. Unterstützung Rechtliche Behandlung UVV-Pflicht
Pedelec Max. 250 Watt Bis 25 km/h Wie Fahrrad Nein, aber sinnvoll
S-Pedelec 4000 Watt Bis 45 km/h Kleinkraftrad Ja, verpflichtend

Steuervorteile für Dienst-E-Bikes

Seit 2012 dürfen NutzerInnen von Dienst-Fahrrädern - und damit gleichzeitig Dienst-E-Bikes - von denselben Steuervorteilen profitieren, wie es beim Dienstwagen der Fall ist. Ein durch den Arbeitgeber bereitgestelltes E-Bike wird seit 2020 sogar mit nur einem Prozent des Viertels des Listenpreises versteuert. Effektiv wird die 1-Prozent-Regel damit zur 0,25-Prozent-Regel. Mit dem Beschluss der außerordentlichen Steuervergünstigung möchte der Bund Anreize zur nachhaltigen Mobilität setzen.

Für den Arbeitnehmer lohnt sich im Falle einer Lohnerhöhung der Verzicht auf mehr Geld zugunsten eines Dienst-E-Bikes oder Dienstfahrrads. Er zahlt nur einen Bruchteil der zusätzlichen Abgaben, welche bei einer rein monetären Lohnerhöhung fällig wären und kann das E-Bike sofort nutzen - auch in der Freizeit. Sogar der Arbeitgeber kann hier sparen, da die Sozialabgaben der entsprechenden Lohnerhöhung auf Seiten des Arbeitgebers wegfallen.

Fahrerunterweisung nach UVV

Die UVV-Prüfung sowie die UVV-Unterweisung sind Fahrzeughaltern und Fuhrparkverantwortlichen im Unternehmen in der Regel als jährliche Pflicht bekannt. Das E-Bike kann hiervon ebenfalls betroffen sein. Dementsprechend greift die DGUV Vorschrift 1. Laut dieser Regelung ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig, auf deren Basis eine jährliche Unterweisung stattfinden muss.

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