Wenn eine Fahrradgruppe auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, darf ab einer bestimmten Personenzahl ein geschlossener Verband gebildet werden. Für diesen legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eigene Vorschriften fest. Bei rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr: Wir sind für Sie da.
Was ist ein geschlossener Verband?
Als geschlossener Verband wird allgemein eine Gruppe von Fußgängern, Radfahrern oder Kraftfahrzeugen bezeichnet, die zusammengehörig im Straßenverkehr unterwegs ist. Die Vorschriften, die ein geschlossener Verband im Verkehr zu befolgen hat, sind in Paragraph 27 StVO festgehalten. Zunächst einmal finden die gleichen Verkehrsregeln Anwendung, die auch für den regulären Fahrverkehr gelten.
Ein geschlossener Verband aus mehreren Fahrzeugen ist gemäß §27 StVO als ein Fahrzeug zu betrachten. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren.
Erkennbarkeit und Verhalten im Verband
Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Geschlossen ist ein Verband gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 StVO, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar ist. Eine besondere Kennzeichnungspflicht gibt es nicht - anders als bei Kraftfahrzeugen, die einen solchen Verband bilden.
Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. In Anwendung der Definition eines geschlossenen Verbandes ist ein geordneter und einheitlich geführter Verband Voraussetzung.
Aus diesen Gründen müssen wir ein paar Dinge beim Fahren im Verband beachten:
- Wir hören auf die Person, die den Verband führt: Die Person ist dafür zuständig, dass wir als Verband uns an die Verkehrsregeln halten und das geht nur, wenn wir auch mitmachen;
- Wir fahren so dicht zusammen, dass man uns als Verband gut erkennen kann und damit ist gemeint, keine größeren Lücken zu lassen und damit den Verband zu verkleinern, sondern in kurzen Abständen direkt hintereinander zu fahren. Wir scheren auch nicht aus dem Verband aus, sondern fahren entweder in einer langen Kette einzeln hintereinander oder zu zweit nebeneinander und halten nach vorne einen Abstand, der uns das Reagieren ermöglicht, üblicherweise eine Fahrradlänge;
- Wir folgen stets dem Verband, auch dann, wenn dieser über eine rote Ampel fährt oder eine Straße kreuzt und sich Autos nähern, denn diese dürfen den Verband nicht unterbrechen, sondern müssen anhalten (§ 27 Abs. 2 StVO);
- Dem Verband zu folgen gilt dann, wenn übriger Verkehr den unterbrechen könnte. Straßenbahnen auf besonderen Gleisen und insbesondere Eisenbahnen gehören nicht zum übrigen Verkehr. Fahren wir als Verband über einen Bahnübergang und beginnen die Andreaskreuze zu blinken, müssen wir unbedingt vor dem Bahnübergang anhalten.
Für gute Wahrnehmung bietet es sich an, dass die ersten und die letzten im Verband Warnwesten tragen. Wären wir Kraftfahrzeuge, dann müsste jedes gekennzeichnet sein (§ 27 Abs. 3 StVO).
Sonderrechte und Pflichten
Da ein geschlossener Verband als ein Fahrzeug gilt, sind bei der Vorfahrt einige Besonderheiten zu beachten. So etwa an einer Ampel beim Überqueren einer Straße: Fahren die ersten Radfahrer noch bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen und darf nicht anhalten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Gleiches gilt, wenn die Fahrradgruppe aus einer einmündenden Straße auf eine Vorfahrtsstraße abbiegt.
Mit dem Verbandsrecht gehen Privilegien einher, die erhebliche Auswirkungen für alle anderen Verkehrsteilnehmer haben. So genießen Teilnehmer geschlossener Radfahrverbände grundsätzlich das Recht zu zweit nebeneinander zu fahren (§ 27 Abs. 1 S. 3 StVO), es sei denn, dass bspw. dichter Verkehr ein Auseinanderziehen zur Einer-Reihe erfordert. Außerdem stellt der Verband in seiner Gesamtheit rechtlich nur einen Verkehrsteilnehmer dar, sodass es ihm als Ganzes gestattet ist, bis zum Passieren des gesamten Verbandes Vorrang oder Vorfahrt in Anspruch zu nehmen, solange das Vorrecht zum Zeitpunkt der Einfahrt des ersten Teilnehmers in die konkrete Verkehrssituation vorgelegen hat.
Nach §27 StVO Absatz 2 muss ein geschlossener Verband in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr einrichten, wenn seine Länge dies erfordert.
Radwege und Benutzungspflicht
Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Radwege müssen benutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen dies anordnet.
Genehmigungspflicht
Manche Verbände sind genehmigungspflichtig, Radtouren als Verbände eher nicht. Die VwV StVO zu § 29 Abs. 2 StVO regelt unter Abschnitt I, Nr. 2 b, Rn 9) eine Erlaubnispflicht für Radtouren ab einer Teilnehmerzahl von 100 Radfahrern oder dann, wenn erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen zu befürchten sind.
Critical Mass und Verbandsrecht
Regelmäßig berufen sich Teilnehmer der Critical Mass Bewegung auf die Verbandsregelung des § 27 StVO. Allerdings können diese Lücken sogar erforderlich sein, beispielsweise wenn die Länge des Verbandes dies erfordert (§ 27 Abs.).
Zwar hat der Gesetzgeber mit § 27 Abs. 3 S. 2 StVO eine Kennzeichnungspflicht nur für Kraftfahrzeuge vorgesehen, jedoch mit der Bezugnahme auf die Erkennbarkeit als geschlossener Verband in Satz 1 eine Kennzeichnungserfordernis für andere Verbände nicht ausgeschlossen. Ein über Satz 2 hinausgehendes Kennzeichnungserfordernis ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der allgemeinen Rahmenbedingungen eine Zuordnung der Verbandszugehörigkeit durch andere Verkehrsteilnehmer nicht zweifelsfrei erfolgen kann.
Im Ergebnis stellen die Dresdner Critical Mass Aktionen je nach Erscheinungsform keinen Verband im Sinne des § 27 StVO dar. Die Dresdner Polizei wird dann jeden Teilnehmer wie einen einzelnen Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten behandeln.
Bußgelder bei Verstößen
Hält sich ein geschlossener Verband nicht an die entsprechenden Vorschriften, kann ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 25 Euro fällig werden.
Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 240.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch Dank deiner Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrer:innen ein. Für dich hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: du kannst egal, wo du mit Ihrem Fahrrad unterwegs bist, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhälst du mit unserem ADFC-Magazin Information rund um alles, was dich als Radfahrer:in politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.
ADFC-Radurlaubsplaner
Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich.
Weitere wichtige Aspekte für Radfahrer
Verkehrssicherheit des Fahrrads
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler:innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass du auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden kannst. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben.
Verhalten im Straßenverkehr
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrende:r im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passe deine Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalte dich vorhersehbar, in dem du beispielsweise das Abbiegen durch Handzeichen ankündigst. Halte Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer:innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Pedelecs und E-Bikes
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der:die Fahrer:in in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec, auch S-Pedelec genannt, unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle.
Verwandte Beiträge:
- Warum der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Dein ultimativer Partner für sicheres und nachhaltiges Radfahren ist!
- VCF: Verband Christlicher Motorradfahrer – Infos & Aktivitäten
- Deutscher Mountainbike Verband (DMV): News, Veranstaltungen & Mitgliedschaft
- Shimano Deore XT 12-fach Schaltwerk im Test: Ultimative Performance & Expertenanalyse!
- Ducati Scrambler Kennzeichenhalter: Die besten Modelle & unschlagbare Vielfalt entdecken!
Kommentar schreiben