Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Der Kfz-Verbandkasten, wie ihn die StVZO vorsieht, ist gemäß DIN 13164 bezüglich Erste-Hilfe-Material und Verbandskästen befüllt. Welcher Inhalt jetzt Pflicht ist, und warum Sie ihn regelmäßig überprüfen sollten, erklären die ADAC Juristinnen und Juristen.
Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen
Autofahrer sind im Straßenverkehr verpflichtet, einen Kfz Verbandkasten gemäß DIN 13164 mitzuführen. Laut §35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entfällt diese Pflicht für Verkehrsteilnehmer mit Motorrad. In dieser Hinsicht stellt Deutschland jedoch eine Ausnahme dar, da die Gesetzgebung der meisten europäischen Staaten den Verbandskasten auch für Motorradfahrer vorschreibt.
Deutschland: In Deutschland müssen Motorradfahrer keinen Verbandskasten mitführen, der den Anforderungen der DIN 13167 entspricht. Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.
Österreich: In Österreich besteht für Motorräder keine allgemeine Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens.
Schweiz: In der Schweiz müssen Motorradfahrer keinen speziellen Verbandskasten mitführen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften je nach Land und den örtlichen Gesetzen ändern können. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es immer empfehlenswert, einen Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Set mitzuführen, um bei Unfällen oder Verletzungen schnell Erste Hilfe leisten zu können.
Inhalt des Verbandskastens nach DIN 13164 (aktuelle Ausgabe Februar 2022)
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen. Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022:
- 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen
- 1 Verbandpäckchen
- 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
- 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden
- 3 Fixierbinden
- 1 Dreiecktuch
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere
- 4 Einmalhandschuhe
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Seit der Normänderung (DIN 13164 im Jahr 2022) müssen Kfz-Verbandkästen u. a. zwei medizinische Gesichtsmasken (Typ I nach EN 14683) und ein Dreiecktuch enthalten. Nicht mehr vorgeschrieben ist das große Verbandtuch (40 x 60 cm).
Wichtige Hinweise zum Verbandskasten
- Haltbarkeit: Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.
- Prüfung beim TÜV: Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.
- Aufbewahrung: Laut StVZO muss der Verbandskasten so beschaffen sein, dass die Erste-Hilfe-Ausrüstung sicher vor Staub und Feuchtigkeit, aber auch vor Kraft- und Schmierstoffen geschützt ist.
Bußgelder bei Verstößen
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
Europäische Besonderheiten
In vielen europäischen Ländern gibt es abweichende Regelungen bezüglich des Mitführens von Verbandskasten, Warnwesten und Warndreiecken auf Motorrädern:
- Mitführpflicht Verbandszeug: Albanien, Montenegro, Österreich, Russland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn (Lettland nur mit Beiwagen)
- Mitführpflicht Warnweste: Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn
- Tragepflicht Warnweste bei Panne/Unfall: Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn (Finnland auch für Beifahrer)
- Mitführpflicht Warndreieck: Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, Ukraine, Malta (Ungarn nur mit Beiwagen)
- Mitführpflicht Ersatzlampen: Frankreich, Kroatien (sofern keine Xenon- oder LED-Leuchten)
Empfehlungen
Auch wenn in Deutschland keine Pflicht besteht, einen Verbandskasten auf dem Motorrad mitzuführen, ist es ratsam, dies dennoch zu tun. PARAM bietet spezielle Kfz-Verbandtaschen mit Füllung nach DIN 13164 an, die sich ideal für Motorradfahrer eignen.
Zusätzlich sollten Sie regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen, um im Notfall richtig handeln zu können. Der ADAC empfiehlt, direkt nach dem Fahrzeugkauf zu überprüfen, wo sich der Verbandskasten befindet, um ihn im Notfall schnell griffbereit zu haben.
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