Die E-Bike Versicherung: Ein umfassender Test und Ratgeber

Eine E-Bike Versicherung schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen durch Diebstahl, Reparaturen oder Pannen. Aufgrund der hohen Preise von E-Bikes bzw. Pedelecs ist der Diebstahlschutz essenziell. Viele E-Bikes und Pedelecs sind häufig im Einsatz: für längere Radtouren, zum Pendeln oder Einkaufen. Da E-Bikes in der Regel eine kostspielige Anschaffung sind, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz empfehlenswert.

Warum eine E-Bike Versicherung sinnvoll ist

Ja, ein Versicherungsschutz für das eigene E-Bike ist sowohl im Alltag als auch bei Freizeitaktivitäten sinnvoll. Eine E-Bike Versicherung bietet im Hinblick auf Fahrraddiebstahl einen wesentlich umfangreicheren Schutz als eine Hausratversicherung und lässt sich durch weitere Leistungsbausteine individuell an den persönlichen Bedarf anpassen. Viele E-Bike-Besitzer und E-Bike-Besitzerinnen gehen davon aus, dass ihr Rad über die Hausratversicherung bereits vollständig abgesichert ist.

Tatsächlich ist der Schutz jedoch meist eingeschränkt: Standardmäßig sind Fahrräder in der Hausratversicherung lediglich gegen Diebstahl innerhalb des versicherten Wohnraums abgesichert. Für den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist in der Hausratversicherung ein zusätzlicher Baustein notwendig. Dieser wird häufig als „Fahrraddiebstahl” bezeichnet. Eine eigenständige E-Bike Versicherung bietet im Vergleich deutlich mehr Leistungen. Der Diebstahl des E-Bikes ist zu Hause und unterwegs abgesichert. Auch der Diebstahl von fest montierten Teilen, losem Zubehör, der Batterie und eines Ersatzakkus sowie von Gepäck auf Touren ist - je nach Tarif - im Versicherungsumfang enthalten.

CHECK24 Tipp: Wenn Sie nur am Baustein „Diebstahlschutz” interessiert sind, dann prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung den Zusatzbaustein bereits enthält.

Bestandteile einer E-Bike Versicherung

E-Bike Versicherungen bestehen aus drei Bausteinen: Diebstahlschutz, Reparatur sowie Unfall- und Pannenhilfe. Diese können flexibel einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Für viele E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer ist die Kombination aus Diebstahl- und Reparaturschutz besonders sinnvoll. Diese Kombination deckt typische Schäden wie Sturzschäden und Verschleiß zuverlässig ab. Im Vergleich zu einem Einzelbaustein bietet die Kombination gegen einen moderaten Aufpreis einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.

Diebstahlschutz

Der Diebstahlschutz greift bei Diebstahl oder Raub des gesamten E-Bikes sowie einzelner Teile im öffentlichen Raum.

  • Tarifunabhängig: Der Diebstahl fest verbauter Teile (Lenker, Reifen, Sattel, usw.).
  • Tarifabhängig: Der Diebstahl loser Teile (Fahrradcomputer, Luftpumpe, Kindersitz, usw.) und Gepäcks.

Für Zubehörteile sind in der Regel Erstattungsgrenzen festgelegt: Im Schnitt liegen sie bei 300 € pro Zubehörteil und bei 2.000 € pro Schadenfall. Gute Tarife erstatten den Neuwert und können zusätzlich eine Progression bzw. Wiederbeschaffungsklausel beinhalten. Nicht abgeschlossene E-Bikes sind nicht versichert. Das Bike muss in der Regel an einem festen Objekt (z. B. Laternenpfahl) angeschlossen sein. Einige Anbieter schließen Zahlenschlösser aus.

Reparaturschutz

Tarife mit dem Baustein „Reparatur” decken Reparaturkosten ab. Der Versicherungsschutz greift in der Regel sowohl bei mechanischen als auch elektrischen Defekten, sofern diese durch ein versichertes Ereignis verursacht wurden.

Beispiele für versicherte Schäden:

  • Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung: Beim Einsetzen des E-Bike-Akkus bemerken Sie nicht, dass dieser nicht ordnungsgemäß in der Halterung einrastet.
  • Produktions-, Material- und Konstruktionsfehler: Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (zwei Jahre nach dem Kauf) funktionieren die Bremsen nicht mehr richtig.
  • Elektroschäden: Sie können durch einen Kurzschluss oder Überspannung beim Laden entstehen.
  • Verschleiß von bestimmten Fahrradteilen: Mit der Zeit kommt es zum Verschleiß am Ritzel, dem hinteren Kettenrad, sodass die Kette nicht mehr rund läuft.
  • Verschleiß des Akkus: Ihr Akku wird über die Zeit schwächer, sodass bereits kurze Wege nicht mehr mit dem E-Bike zurückgelegt werden können.
  • Totalschaden: Bei einer Abwärtsfahrt stürzen Sie unglücklich mit Ihrem Fahrrad. Die Felgen und der Rahmen sind in einem Maß verbogen, dass man von einem Totalschaden spricht.

Die Kosten für den Austausch werden übernommen, wenn das Leistungsvermögen des Akkus signifikant nachgelassen hat - zum Beispiel dauerhaft um 50 Prozent.

E-Bikes haben empfindliche Technik - Motor, Akku und Steuerung sind oft teuer in der Reparatur. Prüfen Sie, ob Ihre Vollkaskoversicherung diese Komponenten mit einschließt.

Unfall- und Pannenhilfe

E-Bike Versicherungen mit Schutzbrief-Leistungen greifen bei Pannen sowie Unfällen. Beim Baustein Pannenhilfe gibt es zwischen den Anbietern nur geringe Leistungsunterschiede. Nahezu alle Tarife bieten eine solide Grundabsicherung.

  • Pannenhilfe vor Ort: Bei einer Panne organisiert die Versicherung einen Helfer, der Ihnen direkt vor Ort hilft.
  • Übernachtung im Notfall: Macht eine Panne die Weiterfahrt während einer längeren Reise unmöglich, kommen leistungsstarke Tarife im Notfall auch für Hotelkosten auf.

Weniger umfassende Tarife beinhalten hingegen ausschließlich Pannenhilfe und Abholservice. Diese Option ist vor allem für E-Bike-Fahrer nützlich, die weite Strecken fahren und beispielsweise Fahrradtouren unternehmen. Bei Radtouren, die eine Distanz von bereits 5 Kilometern zum Wohnort überschreiten, ist ein Schutz ebenfalls sinnvoll.

Versicherungsumfang und Besonderheiten

Inzwischen bieten viele Versicherer speziell abgestimmte Tarife für unterschiedliche E-Bikes an, etwa für sportliche E-Mountainbikes oder schnelle E-Rennräder. Grundsätzlich lassen sich verschiedene Radtypen versichern. Hierzu zählen beispielsweise sportliche E-Bikes, Modelle aus Carbon sowie E-Bikes mit einem Dual-Battery-System. In den Versicherungsbedingungen sind die Fahrradtypen festgelegt, die im jeweiligen Tarif abgesichert werden können beziehungsweise, die nicht versicherbar sind. Die Absicherung eines E-Bikes für sportliche Aktivitäten ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte hier besonders darauf geachtet werden, welche Versicherung beziehungsweise welche Tarife eine sportliche Nutzung abdecken. In den Versicherungsbedingungen steht, welche sportlichen Aktivitäten abgesichert sind.

  • Dual-Battery-Systeme absichern: Manche Versicherer bieten Tarifleistungen bei sogenannten Dual-Battery-Systemen an.
  • Versicherungsschutz auch im Ausland: Mit leistungsstarken Tarifen bleibt das Rad auch im Ausland abgesichert. Zum Beispiel bei einer Tour im Urlaub oder auf längeren Reisen.

Worauf Sie bei der Wahl der Versicherung achten sollten

Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den Versicherte im Schadensfall selber zahlen müssen. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden von der Versicherung erstattet, sofern sie im Leistungsumfang enthalten sind. Die Selbstbeteiligung kann entweder für einzelne Bausteine oder für alle Leistungen gelten.

Die Versicherungssumme bei einer E-Bike-Versicherung ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Falle eines versicherten Schadens erstattet (z.B. Diebstahl oder Totalschaden). Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach dem Neuwert des E-Bikes inklusive fest verbauter Teile zum Zeitpunkt des Kaufs. Dieser Betrag ist die Obergrenze für die Leistung der Versicherung pro Schadenfall. Rabatte oder Sonderangebote werden bei der Berechnung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt. Für die Nachvollziehbarkeit im Schadensfall ist es wichtig, sämtliche Rechnungen aufzubewahren.

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherer vollumfänglich Kosten für Schadensfälle übernehmen muss. Pauschal lässt sich nicht sagen, ob es Wartezeiten gibt. Die Tarifdetails geben darüber Aufschluss. Es gibt Wartezeiten von 3, 4 bzw. Bei einigen Tarifen greift zudem nach einem regulierten Verschleißschaden erneut eine Wartezeit. Die erneute Wartezeit bezieht sich jedoch ausschließlich auf das betroffene Bauteil und die gleiche Entschädigungsleistung. Beispiel: Wird ein Verschleißschaden an einem der Felgen entschädigt, ist ein erneuter Verschleiß erst nach Ablauf der Wartezeit wieder erstattungsfähig.

Ein rückwirkender Versicherungsabschluss ist generell nicht möglich. Mitversichert sind alle Personen, die das versicherte E-Bike nutzen. Verleiht man beispielsweise sein Fahrrad an Freunde oder Familie und es kommt zu einer Panne oder einem Diebstahl, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Mit CHECK24 können E-Bikes im Wert von 100 bis 20.000 Euro versichert werden. Viele Versicherer geben hier jedoch eine Obergrenze von 10.000 Euro vor. Hinsichtlich des Alters können E-Bikes bis zu einem Alter von 10 Jahren versichert werden. Beim Baustein Verschleiß gelten jedoch häufig niedrigere Altersgrenzen von maximal 3 bis 5 Jahren.

Der Nachweis besteht in der Regel aus einer Policenbestätigung oder einem Versicherungsschein, auf dem alle versicherten Leistungen, Vertragsdaten sowie das versicherte E-Bike aufgeführt sind.

Die Rahmennummer ist die eindeutige Identifikationsnummer eines Fahrrads. Die Nummer ist meist unterhalb des Tretlagers der Pedale eingraviert. Um sie gut ablesen zu können, muss das Fahrrad auf den Kopf gestellt werden. Im Versicherungsfall wird sie zur eindeutigen Zuordnung des Fahrrads benötigt. Sie muss daher beim Kauf auf der Rechnung dokumentiert und beim Abschluss der Versicherung angegeben werden.

Vergleich von E-Bike Versicherungen

Mit dem CHECK24 Vergleich für E-Bike Versicherungen können Sie über 42 Tarife von 23 Anbietern miteinander vergleichen. Darunter andsafe, Ammerländer oder WERTGARANTIE. Unsere CHECK24 Kundenberater stehen Ihnen von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr persönlich zur Verfügung.

Kosten einer E-Bike Versicherung

Eine gute und umfangreiche E-Bike-Versicherung können Sie bereits für unter 100 Euro pro Jahr abschließen. Abhängig ist der Preis natürlich von mehreren Faktoren. Dabei gilt: Der teuerste E-Bike-Versicherer hat nicht unbedingt die besten Tarife. Die Beitragshöhe für die E-Bike-Versicherung ist beispielsweise abhängig vom Alter, Wert und Zustand des E-Bikes oder Pedelecs. Auch der Versicherungsumfang und der Wohnort spielen eine Rolle.

Interessanterweise kostet eine E-Bike-Versicherung beim selben Leistungsumfang nicht unbedingt mehr als eine für normale Fahrräder ohne Motor. Um eine günstige Versicherung zu finden, ist es wichtig, Beiträge zu vergleichen.

Beiträge für E-Bikes ausgewählter Anbieter (Stand: Mai/Juni 2025):

Anbieter Lastenrad, 5.000 €, Berlin Citybike, 1.900 €, Magdeburg Lastenrad, 3.000 €, Fürth
Agencio natura fair 115 € 47 € 52 €
Ammerländer Classic 155 € 72 € 87 €
Hepster Beschädigung, Verschleiß & Diebstahl 155 € 64 € 75 €
Adam Riese XXL 216 € 291 € 126 €

Quelle: Eigene Recherche, Abfrage auf den Onlinerechnern der Anbieter

Was tun im Schadensfall?

Generell gilt: Dokumentieren Sie den Schaden umgehend durch Fotos und auch Videos und notieren Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten von etwaigen Zeugen. Handelt es sich um Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus, melden Sie den Schaden der Polizei und lassen Sie sich für die Versicherung eine Bestätigung der Anzeige sowie das Aktenkennzeichen geben.

Die einzelnen E-Bike-Versicherer haben je unterschiedliche Formulare zur Schadenmeldung online und/oder können zusätzlich telefonisch erreicht werden. Ihr Versicherer wird die Sachlage prüfen und den Ihnen zustehenden Geldbetrag anschließend zeitnah auf Ihr Konto überweisen.

Rechtliche Aspekte

Die rechtlichen Definitionen von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec können in den einzelnen Staaten voneinander abweichen und das kann sich wiederum auf die Vorgaben für Versicherungsschutz in anderen Ländern auswirken.

Nicht zulassungspflichtige E-Bikes: Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung sind nicht zulassungspflichtige E-Bikes dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsmotor eine maximale Unterstützung von 250 Watt hat. Die elektromotorische Leistung verringert sich bei der manuellen Nutzung der Pedalen und zunehmender Geschwindigkeit und wird unterbrochen, sobald 25 km/h erreicht wird und/oder wenn der manuelle Pedalantrieb aufhört.

Ist die die Wattleistung höher als 250 Watt und/oder das E-Bike erreicht mithilfe des Motors eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, dann handelt es sich um ein zulassungspflichtiges E-Bike. Dieses wird als Kfz klassifiziert. Halter benötigen eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie eine Kfz-Versicherung. Das Tragen eines Helms ist gesetzliche Pflicht.

Leichtmofa und E-Bike: E-Bikes mit einem Sitzplatz, die gänzlich ohne Pedalantrieb auskommen und sich bereits bei 20 km/h ausschalten, sind gleichzeitig Leichtmofas und E-Bikes.

Der Begriff Pedelec ist eine Abkürzung von pedal electric cycle und beschreibt damit ein Fahrrad, dessen Pedalbetrieb durch einen elektronischen Hilfsmotor unterstützt wird. Pedelec wird also oft als Synonym für E-Bike genutzt.

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