Verkehrsregeln im Kreisverkehr für Fahrräder

Kreisverkehre sind aus dem modernen Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Sie fördern den Verkehrsfluss und tragen zur Verkehrssicherheit bei, indem sie die Geschwindigkeit reduzieren und die Übersichtlichkeit erhöhen. Doch wie verhalten sich Radfahrer in Kreisverkehren richtig? Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Verkehrsregeln und gibt Tipps für ein sicheres Durchfahren.

Grundlagen und Beschilderung

Zunächst muss laut StVO ein Kreisverkehr an jeder Zufahrt mit dem Zeichen 215 "Kreisverkehr" und 205 "Vorfahrt gewähren" ausgeschildert sein. Die Schilder regeln dabei die Vorfahrtsregelung auf der Kreisel-Fahrbahn. Es können an einem Kreisverkehr zusätzliche Schilder aufgestellt sein, die weitere Regelungen beinhalten.

StVO § 8 Vorfahrt (Auszug):

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt (…).

Das bedeutet: Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird (…).

Vorfahrtsregeln für Radfahrer

Radwege, die parallel zu einem Kreisverkehr geführt sind, erben die dort geltende Vorfahrtsregel. Das heißt, Radfahrende, die in der richtigen Fahrtrichtung dem Radweg um den Kreisverkehr folgen und auf den Radverkehrsfurten die Fahrbahnen überqueren, haben gegenüber den ein- und ausfahrenden Kfz Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr müssen sie jedoch den im Kreisverkehr fahrenden Kfz Vorfahrt gewähren.

Wichtig:

  • Radfahrer müssen einfahrenden Fahrzeugen Vorrang gewähren.
  • Wer aus dem Kreisverkehr ausfahren möchte, muss Blinken bzw. Handzeichen geben.
  • Blinken oder Handzeichen bei der Einfahrt sind unzulässig (§8, Absatz 1a StVO).

Sollten an einem um den Kreisverkehr führenden Radweg „Vorfahrt-Achten“-Schilder stehen, sind diese zu beachten. Das Zeichen 205 vor dem Kreisverkehr bezieht sich auf die Fahrzeuge im Kreisverkehr.

Achtung: Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse dann nur dem ausfahrenden Verkehr den Vorrang geben und hätte vor dem einfahrenden Verkehr selber Vorang, weil der auch die Vorfahrt gewähren muss.

Radwege in beiden Richtungen

Ist ein Radweg für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben, so haben Radfahrende an Einmündungen von Straßen Vorfahrt. Das gilt unabhängig davon, aus welcher Richtung sie kommen. Aus den Einmündungen kommende Fahrzeugführer*innen werden mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ über Zeichen „Vorfahrt gewähren“ über den kreuzenden Zweirichtungsradweg in Kenntnis gesetzt.

Besonderheiten und Gerichtsurteile

Es können an einem Kreisverkehr zusätzliche Schilder aufgestellt sein, die weitere Regelungen beinhalten. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Radfahrer außerhalb der Fahrbahn auf einem abgetrennten Radweg fahren. Das bedeutet dann, dass der Radfahrer den Verkehrsteilnehmern auf der gesamten kreuzenden Straße die Vorfahrt gewähren muss.

Das Oberlandesgerichts Hamm entschied im Juli 2013, dass sich die Vorfahrt innerhalb eines Kreisverkehrs bei getrennter Führung eines Radweges nicht auf den Radverkehr erstreckt, wenn dort für die Radfahrer eigene kleine "Vorfahrt gewähren"-Schilder aufgestellt sind. Die verunfallte Radfahrerin hatte daraufhin dem ausfahrenden Verkehr die Vorfahrt gewährt und war mit einem einfahrenden Auto kollidiert.

Tipps für Radfahrer im Kreisverkehr

  1. Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein.
  2. Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden.
  3. Toten Winkel vermeiden: Fahren Sie immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos.
  4. Sichtbarkeit erhöhen: Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
  5. Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
  6. Rücksicht nehmen: Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.

Sonderfall: Kreisstadt Diepholz

Die Kreisstadt Diepholz hat einen Sonderfall beim Kreisverkehr. Der dort geführte Radweg darf laut Polizei in beide Richtungen befahren werden.

Verhalten bei Spurwechsel und Einfädeln

Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dies gilt analog auch für Fahrzeuge, die nicht Kraftfahrzeuge (hier Fahrräder) sind. Schon alleine deshalb, weil man sich nicht gefährden darf. Kommt es beim Spurwechsel zum Unfall, ist dieser in aller Regel dem Verkehrsteilnehmer anzulasten, der die Spur gewechselt hat. Das gilt auch für Radfahrende.

Zusammenfassung der Vorfahrtsregeln

Situation Vorfahrt
Fahrzeuge im Kreisverkehr Haben Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen
Radfahrer auf Radwegen parallel zum Kreisverkehr Haben Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Kfz (sofern keine abweichende Beschilderung)
Fußgänger an Zebrastreifen Haben Vorrang vor ausfahrenden Fahrzeugen

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