Verkehrsschilder für Fahrräder: Bedeutung und Hinweise

Im Straßenverkehr begegnen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer einander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer. Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, begegnet man einer Menge an Verkehrszeichen. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen.

Offizielle Informationen zu Verkehrszeichen

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Wichtige Verkehrszeichen und ihre Bedeutung für Radfahrer

Gefahrzeichen

Gefahrzeichen weisen auf Gefahrenstellen hin.

Richtzeichen

Richtzeichen geben besondere Hinweise.

Vorschriftzeichen

Vorschriftzeichen müssen während des Fahrens erkennbar sein.

Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln. Sie werden von den Behörden festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden.

Radweg (Zeichen 237)

Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Er ist für andere Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fußgänger und Skater, gesperrt. Ferner können Radwege selbständig verlaufen.

Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)

Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Das Verkehrszeichen muss an bzw. Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine waagerechte Linie getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist. Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.

Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241)

Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer. Das Verkehrszeichen muss an bzw.

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine senkrechte Linie getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss, da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Fahrradfahrer müssen die für sie bestimmte Seite benutzen. Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.

Fahrradstraße (Zeichen 244.1)

Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.

Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind. In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar.

Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.

Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B. Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger.

Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)

Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad. Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben. Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren.

Verbot für Radverkehr (Zeichen 254)

Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art).

Einbahnstraßen

Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden. Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.

In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.

Sonderfälle und neue Entwicklungen

Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind. Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild. Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.

Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.

Verhalten im Straßenverkehr

Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt. Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B. Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.

Elektrofahrräder im Straßenverkehr

Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.

S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.

Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.

S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.

Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec.

Überblick über wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Verkehrszeichen Bedeutung
Blaues, rundes Schild mit Fahrrad Benutzungspflichtiger Radweg
Blaues, rundes Schild mit Fußgänger und Fahrrad Gemeinsamer Geh- und Radweg
Weißes, viereckiges Schild mit Fahrrad auf blauem Kreis Fahrradstraße
Zusatzschild "Radfahrer frei" Erlaubt Radfahrern die Nutzung trotz Verbot
Rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken Verbot für Fahrzeuge aller Art (auch Fahrräder)

Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:

  • Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss.
  • Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.

Die ADAC Broschüre „Verkehrszeichen in Deutschland“ gibt einen umfassenden Überblick.

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