Wenn man mit dem Rad unterwegs ist, begegnet man einer Menge an Verkehrszeichen. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. Um sicher durch den Schilderwald zu kommen, ist es wichtig, die relevanten Verkehrszeichen zu kennen und zu verstehen.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.
Radweg (Zeichen 237)
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Für ausgewiesenen Fahrradwege gilt für Fahrräder und Pedelecs eine Benutzungspflicht.
Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich, den Radweg zu benutzen. Ferner können Radwege selbständig verlaufen. Sie müssen von Radfahrenden genutzt werden. Für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist die Nutzung verboten. Radwege sind in der Regel durch einen Bordstein, einen Grün- oder einen Parkstreifen von der Fahrbahn abgetrennt.
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens.
Auch für die gemeinsamen Geh- und Radwege gilt die Benutzungspflicht. Allerdings müssen Sie hier vorsichtig sein. Fußgänger und Radfahrer teilen sich den ganzen Weg, es gibt keine ausgewiesenen Bereiche nur für Radfahrer oder Fußgänger. Für Radfahrende gilt: Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen! Radfahrende müssen diese Wege benutzen.
Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241)
Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer.
Bei einem getrennten Geh- und Radweg haben Fußgänger und Radfahrer eigene Bereiche. Trotzdem muss selbstverständliche Rücksicht auf die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer genommen werden. Sie sind durch eine Markierung oder baulich voneinander getrennt. Am Verkehrszeichen lässt sich ablesen, welche Wegseite für den Radverkehr bestimmt ist. Radfahrende müssen diese Wege benutzen.
Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Ein neues Verkehrsschild, dass noch nicht sehr weit verbreitet ist, ist das Verkehrszeichen 244 - Fahrradstraße. In diesem Bereich dürfen nur Radfahrende fahren, auch nebeneinander. Autos und andere Fahrzeuge sind nur erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist.Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die anderen Verkehrsteilnehmenden langsamer fahren.
In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt.
Verbot für Radverkehr (Zeichen 254)
Wo dieses Verkehrsschild steht, dürfen keine Radfahrer fahren. „Rund und Rot ist ein Verbot“, lernt man schon in der Fahrschule. So auch bei diesem Zeichen.
Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Viele Verkehrsschilder werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Auf diesen befindet sich meist auch das Fahrrad-Symbol. Begegnest du also einem Verkehrsschild mit Zusatzzeichen, so gibt es auf diesen Strecken meist zusätzliche Bedingungen. So gibt es zum Beispiel Zusatzzeichen, die dich an den Fahrradverkehr erinnern sollen.
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht.
Radfahrer frei (Zusatzzeichen 1022-10)
Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt das Radfahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen. Es macht den Gehweg allerdings nicht zum ausgewiesenen Fahrradweg. Das bedeutet, Sie dürfen diese Wege als Radfahrer benutzen, allerdings müssen Sie Ihre Geschwindigkeit an den Fugängerverkehr anpassen. Außerdem besteht für so ausgezeichnete Wege keine Benutzungspflicht für Radfahrer, Sie können also auch weiter auf der Straße fahren.
Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
Mofas frei (Zusatzzeichen 1026-31 und 1022-11)
Dieses Zeichen ist besonders für S-Pedelec-Fahrer interessant. Denn laut StVZO sind sie schnellen Pedelecs, die den Fahrer bis 45 km/h unterstützen, Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie dürfen daher innerorts nicht auf Fahrradwegen fahren, außer die Fahrradwege sind mit einem der beiden Mofas-frei-Verkehrsschilder gekennzeichnet.
Radfahrer absteigen (Zusatzzeichen 1012-31)
Dieses Verkehrsschild ist oft an Gefahrenstellen oder Baustellen zu finden und gilt nur in Verbindung mit anderen Verkehrsschildern, zum Beispiel Gemeinsamer Geh- und Radweg. Allerdings wird dieses Schild weder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch im Bußgeldkatalog erwähnt. Es ist also mehr als Empfehlung denn als Anweisung zu sehen und eine Zuwiderhandlung bleibt somit im Normalfall ohne Folgen.
Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger. Zum Einen kannst du von deinem Fahrrad absteigen, um dann dein Fahrrad im weiteren Verlauf des Weges zu schieben.
Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte. Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest.
Überblick über wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer:
| Verkehrszeichen | Bedeutung | Benutzungspflicht |
|---|---|---|
| Radweg | Ja | |
| Gemeinsamer Geh- und Radweg | Ja | |
| Getrennter Geh- und Radweg | Ja | |
| Fahrradstraße | Nein (Vorrang für Radfahrer) | |
| Verbot für Radverkehr | Nein (Verbot) |
Weitere wichtige Informationen
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren. Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind.
Grüne Wegweiser für Radfahrer werden zur Ausschilderung von Radrouten aufgestellt. Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
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